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III. Aufnahme.
Wer in die polytechnische Schule eintreten will, hat sich zunächst
an den Verwaltungsbeamten, Regierungsassessor Hoser zu wenden,
worauf die Anmeldung bei dem Rektor der mathematischen Abtheilung
oder dem betreifenden Fachvorstande zu geschehen hat.
Die Bedingungen der Aufnahme sind:
1) ein bestimmtes Alter, nämlich
zum Eintritt in die mathematische Abtheilung' in der Regel
das zurückgelegte 16. Lebensjahr;
zum Eintritt in die Handelsklasse wenigstens das vollendete
15.Jahr;
zum Eintritt in die technische Abtheilung in der Regel das
zurückgelegte 18. Lebensjahr.
2) Besitz eines Zeugnisses über sittlich gute Aufführung.
3) Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse.
4) Bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen oder vormund
schaftlichen Einwilligung zum Eintritt in die Anstalt.
Der unter 3) verlangte Nachweis wird geliefert:
A. an der mathematischen Abtheilung,
und zwar 1) von denjenigen, welche als „ordentliche Schüler“ ein
treten wollen, durch Erstehung einer förmlichen
Au l nah insprüf ung.
Dabei wird verlangt zum Eintritt in die Erste Klasse :
a) Alegebra bis zu den Gleichungen des zweiten Grads einschliess
lich; Uebung im Gebrauch der Logarithmen.
b) Geometrie und Stereometrie.
c) Hauptsätze der ebenen Trigonometrie.
d) Vertrautheit mit der Formenlehre der französischen Sprache,
richtige Uebersetzung eines nicht zu schweren Themas aus dem
Deutschen ins Französische.
e) Uebung im deutschen Styl, zu erweisen an einem Aufsatz über
ein gegebenes Thema.
f) Bekanntschaft mit den Hauptperioden und den Hauptbegeben
heiten der Geschichte.
g) Kenntniss der Grundzüge der mathematischen, physischen und
politischen Geographie.
h) Uebung im geometrischen (Linear-) und im Freihandzeichnen.
Zum Eintritt in die Handelsklasse erstreckt sich die Prüfung auf:
a) Uebungen im Zahlenrechnen (einschliesslich der Dezimalbrüche)
unter besonderer Berücksichtigung kaufmännischer Berechnungen.
b) Vertrautheit mit der Formenlehre der französischen Sprache,
richtige Uebersetzung eines nicht zu schweren Themas aus dem
Deutschen ins Französische.
c) Uebung im deutschen Styl, zu erweisen an einem Aufsatz über
ein gegebenes Thema.
d) Bekanntschaft mit den Hauptperioden und den Hauptbegeben
heiten der Geschichte.
e) Kenntniss der Grundzüge der mathematischen, physischen und
politischen Geographie.
Diese Aufnahmsprüfung beginnt am 1. Okt. Morgens 8 Uhr im
Gebäude der polytechnischen Schule.
2) Diejenigen, welche nur als „ausserordentliche Schüler“ zu
gelassen werden wollen , haben, unter Angabe ihres Bildungsganges,
wenigstens diejenigen Vorkenntnisse nachzuweisen, ohne welche sie
den Unterricht in den fraglichen Fächern nicht mit Nutzen besuchen
können. Liegen diese Fächer in der I. Klasse, so ist jener Nach
weis in der Regel durch Theilnahme an der Aufnahmsprüfung in eben
diesen Fachern zu liefern.
Bei der Anmeldung zum Eintritt sollen von Solchen, welche im
vorangegangenen Schuljahr eine anderweitige Lehranstalt besucht
haben, die Zeugnisse dieser Anstalt über Fleiss und Kenntnisse vor
gelegt werden.
JB. An der technischen Abtheilung
haben Diejenigen, welche als Studirende aufgenommen werden wol-
ler., unter schriftlicher Angabe ihres Bildungsganges den Nachweis
derjenigen Vorkenntnisse zu liefern, ohne welche sie die betreffenden
einzelnen Unterrichtsfächer nicht mit Nutzen besuchen können. Der
Besitz dieser Vorkenntnisse wird durch den Vorstand der betreffenden
Fachschule konstatrirt.