Full text: Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1869 auf 1870 (1869)

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III. Aufnahme. 
Wer in die polytechnische Schule eintreten will, hat sich zunächst 
an den Verwaltungsbeamten, Regierungsassessor Hoser zu wenden, 
worauf die Anmeldung hei dem Rektor der mathematischen Abtheilung 
oder dem betreffenden Fachschulyorstande zu geschehen hat. 
Die Bedingungen der Aufnahme sind: 
1) ein bestimmtes Alter, nämlich 
zum Eintritt in die mathematische Abtheilung in der Regel 
das zurückgelegte 16. Lebensjahr, 
zum Eintritt in die technische Abtheilung in der Regel das 
zurückgelegte 18. Lebensjahr; 
2) Besitz eines Zeugnisses über sittlich gute Aufführung; 
3) Bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen oder vormundschaft 
lichen Einwilligung zum Eintritt in die Anstalt. 
4) Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse. 
Die Nachweise 1—3 sind durch schriftliche Zeugnisse zu liefern, 
vier unter 4) verlangte Nacliweiss wird erbracht 
A. an der mathematischen Abtheilung, 
und zwar 1) von denjenigen, welche als ordentliche Schüler eintreten 
wollen, durch Erstehung einer förmlichen 
Aufnahmsprüfimg. 
Dabei wird verlangt zum Eintritt in die Erste Klasse: 
a) Algebra bis zu den Gleichungen des zweiten Grads einschliess 
lich ; Uebung im Gebrauch der Logarithmen. 
b) Geometrie und Stereometrie. 
c) Hauptsätze der ebenen Trigonometrie. 
d) Vertrautheit mit der Formenlehre der französischen Sprache, 
richtige Uebersetzung eines nicht zu schweren Themas aus dem 
Deutschen ins Französische. 
e) Uebung im deutschen Styl, zu erweisen an einem Aufsatz über 
ein gegebenes Thema. 
f) Bekanntschaft mit den Hauptperioden und den Hauptbegeben 
heiten der Geschichte. 
g) Kenntniss der Grundzüge der mathematischen, physischen und 
politischen Geographie. 
h) Uebung im geometrischen (Linear-) und im Freihandzeichnen. 
Diese Aufnahmeprüfung beginnt am 1. October Morgens 7 Uhr 
im Gebäude der polytechnischen Schule. Die Anmeldungen für dieselbe 
werden am 29. und 30. September entgegengenommen. 
Bei denjenigen Aufnahmebewerbern für die erste mathematische 
Klasse jedoch, welche aus einer württembergischen Oberrealschule 
oder aus der realistischen Abtheilung des Gymnasiums in Stutt 
gart in jene Klasse übertreten wollen, tritt an die Stelle der an der 
polytechnischen Schule stattfindenden Aufnahmeprüfung die Abgangs- 
Prüfung, welche zufolge der Kgl. Verordnung vom 12. März 1868, 
betreffend den Nachweis der wissenschaftlichen oder künstlerischen 
Bildung für die Zulassung zum freiwilligen einjährigen Dienst im activen 
Heere, am Schlüsse des obersten Curses der gedachten Schulen im Monat 
August stattfindet. 
Ueber die Erstehung dieser Prüfung ist bei der Anmeldung zum 
Eintritt in die polytechnische Schule schriftlicher Nachweis zu geben; 
die Anmeldungen dieser Aufnahmecandidaten werden in der Zeit vom 
1. bis 3. October entgegengenommen. 
2) Diejenigen, welche nur als ausserordentliche Schüler zu 
gelassen werden wollen, haben, unter Angabe ihres Bildungsganges, 
wenigstens diejenigen Vorkenntnisse nachzuweisen, ohne welche sie 
den Unterricht in den fraglichen Fächern nicht mit Nutzen besuchen 
können. Liegen diese Fächer in der 1. Klasse, so ist jener Nachweis 
in der Regel durch Theilnahme an der Aufnahmsprüfung in eben diesen 
Fächern zu liefern. 
Bei der Anmeldung zum Eintritt sollen von Solchen, welche im 
vorangegangenen Schuljahr eine anderweitige Lehranstalt besucht 
haben, die Zeugnisse dieser Anstalt über Fleiss und Kenntnisse vor 
gelegt werden. 
B. An der technischen Abtheilung 
haben Diejenigen, welche als Studirende aufgenommen werden wol 
len , unter schriftlicher Angabe ihres Bildungsganges den Nachweis 
derjenigen Vorkenntnisse zu liefern, ohne welche sie die betreffenden 
einzelnen Unterrichtsfächer nicht mit Nutzen besuchen können. Der
	        
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