6
7
III. Aufnahme.
Wer in die polytechnische Schule eintreten will, hat sich zunächst
an den Verwaltungsbeamten, Regierungsassessor Hoser zu wenden,
worauf die Anmeldung hei dem Rektor der mathematischen Abtheilung
oder dem betreffenden Fachschulyorstande zu geschehen hat.
Die Bedingungen der Aufnahme sind:
1) ein bestimmtes Alter, nämlich
zum Eintritt in die mathematische Abtheilung in der Regel
das zurückgelegte 16. Lebensjahr,
zum Eintritt in die technische Abtheilung in der Regel das
zurückgelegte 18. Lebensjahr;
2) Besitz eines Zeugnisses über sittlich gute Aufführung;
3) Bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen oder vormundschaft
lichen Einwilligung zum Eintritt in die Anstalt.
4) Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse.
Die Nachweise 1—3 sind durch schriftliche Zeugnisse zu liefern,
vier unter 4) verlangte Nacliweiss wird erbracht
A. an der mathematischen Abtheilung,
und zwar 1) von denjenigen, welche als ordentliche Schüler eintreten
wollen, durch Erstehung einer förmlichen
Aufnahmsprüfimg.
Dabei wird verlangt zum Eintritt in die Erste Klasse:
a) Algebra bis zu den Gleichungen des zweiten Grads einschliess
lich ; Uebung im Gebrauch der Logarithmen.
b) Geometrie und Stereometrie.
c) Hauptsätze der ebenen Trigonometrie.
d) Vertrautheit mit der Formenlehre der französischen Sprache,
richtige Uebersetzung eines nicht zu schweren Themas aus dem
Deutschen ins Französische.
e) Uebung im deutschen Styl, zu erweisen an einem Aufsatz über
ein gegebenes Thema.
f) Bekanntschaft mit den Hauptperioden und den Hauptbegeben
heiten der Geschichte.
g) Kenntniss der Grundzüge der mathematischen, physischen und
politischen Geographie.
h) Uebung im geometrischen (Linear-) und im Freihandzeichnen.
Diese Aufnahmeprüfung beginnt am 1. October Morgens 7 Uhr
im Gebäude der polytechnischen Schule. Die Anmeldungen für dieselbe
werden am 29. und 30. September entgegengenommen.
Bei denjenigen Aufnahmebewerbern für die erste mathematische
Klasse jedoch, welche aus einer württembergischen Oberrealschule
oder aus der realistischen Abtheilung des Gymnasiums in Stutt
gart in jene Klasse übertreten wollen, tritt an die Stelle der an der
polytechnischen Schule stattfindenden Aufnahmeprüfung die Abgangs-
Prüfung, welche zufolge der Kgl. Verordnung vom 12. März 1868,
betreffend den Nachweis der wissenschaftlichen oder künstlerischen
Bildung für die Zulassung zum freiwilligen einjährigen Dienst im activen
Heere, am Schlüsse des obersten Curses der gedachten Schulen im Monat
August stattfindet.
Ueber die Erstehung dieser Prüfung ist bei der Anmeldung zum
Eintritt in die polytechnische Schule schriftlicher Nachweis zu geben;
die Anmeldungen dieser Aufnahmecandidaten werden in der Zeit vom
1. bis 3. October entgegengenommen.
2) Diejenigen, welche nur als ausserordentliche Schüler zu
gelassen werden wollen, haben, unter Angabe ihres Bildungsganges,
wenigstens diejenigen Vorkenntnisse nachzuweisen, ohne welche sie
den Unterricht in den fraglichen Fächern nicht mit Nutzen besuchen
können. Liegen diese Fächer in der 1. Klasse, so ist jener Nachweis
in der Regel durch Theilnahme an der Aufnahmsprüfung in eben diesen
Fächern zu liefern.
Bei der Anmeldung zum Eintritt sollen von Solchen, welche im
vorangegangenen Schuljahr eine anderweitige Lehranstalt besucht
haben, die Zeugnisse dieser Anstalt über Fleiss und Kenntnisse vor
gelegt werden.
B. An der technischen Abtheilung
haben Diejenigen, welche als Studirende aufgenommen werden wol
len , unter schriftlicher Angabe ihres Bildungsganges den Nachweis
derjenigen Vorkenntnisse zu liefern, ohne welche sie die betreffenden
einzelnen Unterrichtsfächer nicht mit Nutzen besuchen können. Der