Volltext : Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1869 auf 1870 (1869)

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III.  Aufnahme.

Wer  in  die  polytechnische  Schule  eintreten  will,  hat  sich  zunächst
an  den  Verwaltungsbeamten,  Regierungsassessor  Hoser  zu  wenden,
worauf  die  Anmeldung  hei  dem  Rektor  der  mathematischen  Abtheilung
oder  dem  betreffenden  Fachschulyorstande  zu  geschehen  hat.
Die  Bedingungen  der  Aufnahme  sind:
1)  ein  bestimmtes  Alter,  nämlich
zum  Eintritt  in  die  mathematische  Abtheilung  in  der  Regel
das  zurückgelegte  16.  Lebensjahr,
zum  Eintritt  in  die  technische  Abtheilung  in  der  Regel  das
zurückgelegte  18.  Lebensjahr;
2)  Besitz  eines  Zeugnisses  über  sittlich  gute  Aufführung;
3)  Bei  Minderjährigen  Nachweis  der  elterlichen  oder  vormundschaftlichen ­
  Einwilligung  zum  Eintritt  in  die  Anstalt.
4)  Besitz  der  erforderlichen  Vorkenntnisse.
Die  Nachweise  1—3  sind  durch  schriftliche  Zeugnisse  zu  liefern,
vier  unter  4)  verlangte  Nacliweiss  wird  erbracht
A.  an  der  mathematischen  Abtheilung,
und  zwar  1)  von  denjenigen,  welche  als  ordentliche  Schüler  eintreten
wollen,  durch  Erstehung  einer  förmlichen
Aufnahmsprüfimg.
Dabei  wird  verlangt  zum  Eintritt  in  die  Erste  Klasse:
a)  Algebra  bis  zu  den  Gleichungen  des  zweiten  Grads  einschliesslich ­
  ;  Uebung  im  Gebrauch  der  Logarithmen.
b)  Geometrie  und  Stereometrie.
c)  Hauptsätze  der  ebenen  Trigonometrie.
d)  Vertrautheit  mit  der  Formenlehre  der  französischen  Sprache,
richtige  Uebersetzung  eines  nicht  zu  schweren  Themas  aus  dem
Deutschen  ins  Französische.
e)  Uebung  im  deutschen  Styl,  zu  erweisen  an  einem  Aufsatz  über
ein  gegebenes  Thema.
f)  Bekanntschaft  mit  den  Hauptperioden  und  den  Hauptbegebenheiten ­
  der  Geschichte.

g)  Kenntniss  der  Grundzüge  der  mathematischen,  physischen  und
politischen  Geographie.
h)  Uebung  im  geometrischen  (Linear-)  und  im  Freihandzeichnen.
Diese  Aufnahmeprüfung  beginnt  am  1.  October  Morgens  7  Uhr
im  Gebäude  der  polytechnischen  Schule.  Die  Anmeldungen  für  dieselbe
werden  am  29.  und  30.  September  entgegengenommen.
Bei  denjenigen  Aufnahmebewerbern  für  die  erste  mathematische
Klasse  jedoch,  welche  aus  einer  württembergischen  Oberrealschule
oder  aus  der  realistischen  Abtheilung  des  Gymnasiums  in  Stuttgart ­
  in  jene  Klasse  übertreten  wollen,  tritt  an  die  Stelle  der  an  der
polytechnischen  Schule  stattfindenden  Aufnahmeprüfung  die  Abgangs-Prüfung,
  welche  zufolge  der  Kgl.  Verordnung  vom  12.  März  1868,
betreffend  den  Nachweis  der  wissenschaftlichen  oder  künstlerischen
Bildung  für  die  Zulassung  zum  freiwilligen  einjährigen  Dienst  im  activen
Heere,  am  Schlüsse  des  obersten  Curses  der  gedachten  Schulen  im  Monat
August  stattfindet.
Ueber  die  Erstehung  dieser  Prüfung  ist  bei  der  Anmeldung  zum
Eintritt  in  die  polytechnische  Schule  schriftlicher  Nachweis  zu  geben;
die  Anmeldungen  dieser  Aufnahmecandidaten  werden  in  der  Zeit  vom
1.  bis  3.  October  entgegengenommen.
2)  Diejenigen,  welche  nur  als  ausserordentliche  Schüler  zugelassen ­
  werden  wollen,  haben,  unter  Angabe  ihres  Bildungsganges,
wenigstens  diejenigen  Vorkenntnisse  nachzuweisen,  ohne  welche  sie
den  Unterricht  in  den  fraglichen  Fächern  nicht  mit  Nutzen  besuchen
können.  Liegen  diese  Fächer  in  der  1.  Klasse,  so  ist  jener  Nachweis
in  der  Regel  durch  Theilnahme  an  der  Aufnahmsprüfung  in  eben  diesen
Fächern  zu  liefern.
Bei  der  Anmeldung  zum  Eintritt  sollen  von  Solchen,  welche  im
vorangegangenen  Schuljahr  eine  anderweitige  Lehranstalt  besucht
haben,  die  Zeugnisse  dieser  Anstalt  über  Fleiss  und  Kenntnisse  vorgelegt ­
  werden.
B.  An  der  technischen  Abtheilung
haben  Diejenigen,  welche  als  Studirende  aufgenommen  werden  wollen ­
  ,  unter  schriftlicher  Angabe  ihres  Bildungsganges  den  Nachweis
derjenigen  Vorkenntnisse  zu  liefern,  ohne  welche  sie  die  betreffenden
einzelnen  Unterrichtsfächer  nicht  mit  Nutzen  besuchen  können.  Der
            
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