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3) für Maschinenbau,
4) für chemische Technik mit den Unterarten:
a) chemische Fabrikation,
b) Hüttenwesen,
c) Pharmazie,
5) für Mathematik und Naturwissenschaften,
6) für allgemein bildende Fächer.
III. Aufnahme.
Wer in die polytechnische Schule eintreten will, hat sich
zunächst an den Amtmann Sippel, Canzlei im Schulgebäude Zim
mer Nr. 2, zu wenden, worauf die Anmeldung von Candidaten
zur mathematischen Abtheilung bei dem Rektor der letzteren,
von Candidaten zur technischen Abtheilung bei dem Direktor der
Schule zu geschehen hat.
Die Bedingungen der Aufnahme sind:
1) ein bestimmtes Alter, nämlich
zum Eintritt in die mathematische Abtheilung in der Re
gel das zurückgelegte 16. Lebensjahr,
zum Eintritt in die technische Abtheilung in der Regel
das zurückgelegte 18. Lebensjahr;
2) Besitz eines Zeugnisses über sittlich gute Aufführung;
3) Bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen oder vormund
schaftlichen Einwilligung zum Eintritt in die Anstalt;
4) Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse.
Die Nachweise 1—3 sind durch schriftliche Zeugnisse zu
liefern, der unter 4) verlangte Nachweis wird erbracht
A. an der mathematischen Abtheilung,
und zwar 1) von denjenigen, welche als ordentliche Schüler ein
treten wollen, durch Erstehung einer förmlichen
Aufnahmeprüfung.
Dabei wird verlangt zum Eintritt in die Erste Klasse:
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a) Algebra bis zu den Gleichungen des zweiten Grads ein
schliesslich; Uebung im Gebrauch der Logarithmen.
b) Geometrie.
c) Stereometrie.
d) Übung im geometrischen (Linear-) Zeichnen.
e) Übung im deutschen Styl, zu erweisen an einem Aufsatz
über ein gegebenes Thema.
f) Vertrautheit mit der Formenlehre der französischen Sprache,
richtige Übersetzung eines nicht zu schweren Themas aus
dem Deutschen ins Französische.
g) Bekanntschaft mit den Hauptperioden und den Haupt
begebenheiten der Geschichte.
h) Kenntniss der Grundzüge der mathematischen, physischen
und politischen Geographie.
i) Übung im Freihandzeichnen.
Diese Aufnahmeprüfung beginnt am 3. Octbr., Morgens 8 Uhr,
im Gebäude der polytechnischen Schule. Die Anmeldungen für
dieselbe werden am 1. und 2. October entgegengenommen.
Von Erstehung der Aufnahmeprüfung können jedoch unter
Voraussetzung genügender Noten in den mathematischen Fächern
und im Deutschen (im Durchschnitt der Note 4 = ziemlich gut)
diejenigen Aufnahmebewerber dispensirt werden, welche die an
den württembergischen Oberrealschulen eingeführte Abgangs
prüfung mit Erfolg bestanden haben.
Über die Erstehung dieser Abgangsprüfung ist bei der An
meldung zum Eintritt in die polytechnische Schule schriftlicher
Nachweis zu geben; die Anmeldungen dieser Aufnahmecandidaten
werden am 1. und 2. October entgegengenommen.
Für den Eintritt in die Zweite Klasse ist der Besitz der
nöthigen Vorkenntnisse durch Erstehung einer die hauptsäch
lichsten Lehrgegenstände der ersten Klasse umfassenden Auf
nahmeprüfung darzuthun.
2) Diejenigen, welche nur als ausserordentliche Schüler
zugelassen werden wollen, haben, unter Angabe ihres Bildungs
ganges, wenigstens diejenigen Vorkenntnisse nachzuweisen, ohne
welche sie den Unterricht in den fraglichen Fächern nicht mit
Nutzen besuchen können. Liegen diese Fächer in der 1. Klasse,