Volltext: Die Farbige Stadt (Jhg. 9, 1934-35)

„D. 
HERAUSGEGEBEN VOM BUND ZUR FÖRDERUNG DER FARBE IM STADTBILD E. V., WANDSBEK 
SCHIMMELMANNSTR. 19 / VORSITZENDER U. SCHRIFTLEITER : BAUDIREKTOR DR. W. HELLWEG 
Jahrgang IX, Nr. 12 20. März 1935 
AUS DEM INHALT: 
Seite 
Seite 
Hellweg: Um die Gesundung der deutschen Bau- Meier-Oberist: Farbe in der Mosellandschaft, 
kultur RR 121 im Hunsrück und in der Eifel. ..... . . 124 
Wagner: Neue Gesichtspunkte auf dem Gebiete der 
Außenanstrichtechnik . 122 Städtebauliche Aufgaben der Farbe — im Beispiel IV. 127 
Um die Gesundung der deutschen Baukultur 
Von Dr. Inge. Werner Hellweg, Hamburg. 
Am 1. September 1933 hat der Führer durch 
seine große Rede auf der Kulturtagung in Nürn- 
berg dem deutschen Volke gesagt, welche Auf- 
fassung er von deutscher Baukultur hat und was 
die Erhaltung und Förderung deutscher Baukultur 
erfordert, Unzweideutig und für jeden verständlich 
hat der Führer ausgesprochen, daß die deutsche 
Baukultur seit Jahrzehnten unter dem Einfluß art- 
fremden Geistes gelitten hat und dieser Einfluß 
das vollbrachte, was sich baulich entwickelte. Un- 
zweideutig hat der Führer auch verkündet, daß 
unter keinen Umständen die Repräsentanten des 
Verfalls, der hinter uns liegt, plötzlich die Fahnen- 
träger der Zukunft sein dürfen und daß gerade in 
einer Zeit wirtschaftlicher Nöte und Sorgen es 
wichtig ist, allen Menschen klarzumachen, daß eine 
Nation auch noch höhere Aufgaben besitzt, als die, 
in wirtschaftlichen Egoismus aufzugehen. 
Bei dem tiefen Stand baukünstlerischen Schaf- 
fens, der seinen sichtbaren Ausdruck gefunden hat 
in der ungeheuren Verunstaltung alter Städte und 
Dörfer durch neue Bauten, durch die planlose wilde 
Bebauung jungfräulichen Bodens, durch rücksichts- 
lose Mißachtung der Gebundenheit des einzelnen 
an die Grundsätze einer der Volksgemeinschaft ent- 
sprechenden Bauentwicklung, ist klar, daß eine Ge- 
sundung deutscher Baukultur nur allmählich kom- 
men kann. Es ist aber auch klar, daß alles getan 
werden muß, was den Gesundungsprozeß be- 
schleunigt. Diese Erkenntnis ist im Wachsen be- 
griffen. Der Präsident der Kammer für bildende 
Künste hat durch die erste Anordnung vom 28. 
September 1934 $ 5 folgendes festgelegt: 
„Die Architekten tragen gegen- 
über der Oeffentlichkeit, den Be- 
hördenund dem Auftraggeber die Ver- 
antwortung für die Einhaltung der 
Richtlinien deutscher Baukultur und 
Baugesinnung, für die Einordnung 
der Bauten in Stadt und Land und für 
die Einhaltung der baupolizeilichen 
und sonstigen für das Bauen maßgeb- 
lichen Bestimmungen.“ 
Weiter haben verschiedene Städte und Kreise 7, 
10 oder 12 Baugebote für das Bauen als weg- 
weisend für die künftige Hausbautätigkeit veröffent- 
licht. Diese Leitsätze wenden sich an die Architekten 
und Bauherrn und klingen in der Regel darin aus, 
daß die Baupolizeibehörden die Beachtung dieser 
Gebote überwachen werden, Es fehlt also nicht an 
Versuchen zur Gesundung deutscher Baukultur bei- 
zutragen., Ich glaube aber nicht, daß sie einen 
wesentlichen Wandel herbeiführen werden. Ich habe 
schon kürzlich erklärt, die den Architekten auferlegte 
Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinien 
deutscher Baukultur und Baugesinnung setze vor- 
aus, daß die Richtlinien deutscher Baukultur und 
Baugesinnung den Architekten bekannt seien. Da 
diese Richtlinien aber nicht vorhanden sind, kann 
kein Architekt für ihre Einhaltung verantwortlich 
gemacht werden. Der Einwand, von jedem Kam- 
merarchitekten müsse verlangt werden, daß er durch 
das Studium deutscher Baukultur die Richtlinien 
deutscher Baukultur und Baugesinnung kenne, ist 
zwar naheliegend, aber nicht aufrechtzuerhalten, da 
bisher das Studium auf den Hochschulen und Bau- 
gewerkschulen sich nicht in erster Linie darauf 
bezog, das Wesen deutscher Baukultur zu be- 
zreifen, sondern auf die Erlangung des Wissens, 
das nötig ist, um einen Bau materiell auszuführen. 
Dazu kommt, daß im ganzen genommen alle die 
Architekten heute Mitglieder der Kulturkammer sind 
und aus finanziellen Gründen sein müssen, die 
vordem auch Architekten waren. Daß unter diesen 
Umständen die Auffassung über die Richtlinien 
deutscher Baukultur bei den Kammerarchitekten 
nicht eindeutig ist, bedarf keines weiteren Wortes. 
Die Architekten tragen nach der erwähnten 
Anordnung auch die Verantwortung für die Ein- 
ordnung der Bauten in das Bild ihrer Umgebung. 
Wie steht es damit? Einordnung bedeutet doch 
wohl ein Etwas einfügen in ein anderes Etwas, 
was vorhanden ist, und zwar so, daß das vorhan- 
dene Etwas nicht in Unordnung kommt. Dieses 
ist fraglos immer da. Soll an seine Stelle ein neues 
Etwas treten. so erfordert das Einordnen Kenntnis 
:!'91
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.