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HERAUSGEGEBEN VOM BUND ZUR FÖRDERUNG DER FARBE IM STADTBILD E. V., WANDSBEK
SCHIMMELMANNSTR. 19 / VORSITZENDER U. SCHRIFTLEITER : BAUDIREKTOR DR. W. HELLWEG
Jahrgang IX, Nr. 12 20. März 1935
AUS DEM INHALT:
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Hellweg: Um die Gesundung der deutschen Bau- Meier-Oberist: Farbe in der Mosellandschaft,
kultur RR 121 im Hunsrück und in der Eifel. ..... . . 124
Wagner: Neue Gesichtspunkte auf dem Gebiete der
Außenanstrichtechnik . 122 Städtebauliche Aufgaben der Farbe — im Beispiel IV. 127
Um die Gesundung der deutschen Baukultur
Von Dr. Inge. Werner Hellweg, Hamburg.
Am 1. September 1933 hat der Führer durch
seine große Rede auf der Kulturtagung in Nürn-
berg dem deutschen Volke gesagt, welche Auf-
fassung er von deutscher Baukultur hat und was
die Erhaltung und Förderung deutscher Baukultur
erfordert, Unzweideutig und für jeden verständlich
hat der Führer ausgesprochen, daß die deutsche
Baukultur seit Jahrzehnten unter dem Einfluß art-
fremden Geistes gelitten hat und dieser Einfluß
das vollbrachte, was sich baulich entwickelte. Un-
zweideutig hat der Führer auch verkündet, daß
unter keinen Umständen die Repräsentanten des
Verfalls, der hinter uns liegt, plötzlich die Fahnen-
träger der Zukunft sein dürfen und daß gerade in
einer Zeit wirtschaftlicher Nöte und Sorgen es
wichtig ist, allen Menschen klarzumachen, daß eine
Nation auch noch höhere Aufgaben besitzt, als die,
in wirtschaftlichen Egoismus aufzugehen.
Bei dem tiefen Stand baukünstlerischen Schaf-
fens, der seinen sichtbaren Ausdruck gefunden hat
in der ungeheuren Verunstaltung alter Städte und
Dörfer durch neue Bauten, durch die planlose wilde
Bebauung jungfräulichen Bodens, durch rücksichts-
lose Mißachtung der Gebundenheit des einzelnen
an die Grundsätze einer der Volksgemeinschaft ent-
sprechenden Bauentwicklung, ist klar, daß eine Ge-
sundung deutscher Baukultur nur allmählich kom-
men kann. Es ist aber auch klar, daß alles getan
werden muß, was den Gesundungsprozeß be-
schleunigt. Diese Erkenntnis ist im Wachsen be-
griffen. Der Präsident der Kammer für bildende
Künste hat durch die erste Anordnung vom 28.
September 1934 $ 5 folgendes festgelegt:
„Die Architekten tragen gegen-
über der Oeffentlichkeit, den Be-
hördenund dem Auftraggeber die Ver-
antwortung für die Einhaltung der
Richtlinien deutscher Baukultur und
Baugesinnung, für die Einordnung
der Bauten in Stadt und Land und für
die Einhaltung der baupolizeilichen
und sonstigen für das Bauen maßgeb-
lichen Bestimmungen.“
Weiter haben verschiedene Städte und Kreise 7,
10 oder 12 Baugebote für das Bauen als weg-
weisend für die künftige Hausbautätigkeit veröffent-
licht. Diese Leitsätze wenden sich an die Architekten
und Bauherrn und klingen in der Regel darin aus,
daß die Baupolizeibehörden die Beachtung dieser
Gebote überwachen werden, Es fehlt also nicht an
Versuchen zur Gesundung deutscher Baukultur bei-
zutragen., Ich glaube aber nicht, daß sie einen
wesentlichen Wandel herbeiführen werden. Ich habe
schon kürzlich erklärt, die den Architekten auferlegte
Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinien
deutscher Baukultur und Baugesinnung setze vor-
aus, daß die Richtlinien deutscher Baukultur und
Baugesinnung den Architekten bekannt seien. Da
diese Richtlinien aber nicht vorhanden sind, kann
kein Architekt für ihre Einhaltung verantwortlich
gemacht werden. Der Einwand, von jedem Kam-
merarchitekten müsse verlangt werden, daß er durch
das Studium deutscher Baukultur die Richtlinien
deutscher Baukultur und Baugesinnung kenne, ist
zwar naheliegend, aber nicht aufrechtzuerhalten, da
bisher das Studium auf den Hochschulen und Bau-
gewerkschulen sich nicht in erster Linie darauf
bezog, das Wesen deutscher Baukultur zu be-
zreifen, sondern auf die Erlangung des Wissens,
das nötig ist, um einen Bau materiell auszuführen.
Dazu kommt, daß im ganzen genommen alle die
Architekten heute Mitglieder der Kulturkammer sind
und aus finanziellen Gründen sein müssen, die
vordem auch Architekten waren. Daß unter diesen
Umständen die Auffassung über die Richtlinien
deutscher Baukultur bei den Kammerarchitekten
nicht eindeutig ist, bedarf keines weiteren Wortes.
Die Architekten tragen nach der erwähnten
Anordnung auch die Verantwortung für die Ein-
ordnung der Bauten in das Bild ihrer Umgebung.
Wie steht es damit? Einordnung bedeutet doch
wohl ein Etwas einfügen in ein anderes Etwas,
was vorhanden ist, und zwar so, daß das vorhan-
dene Etwas nicht in Unordnung kommt. Dieses
ist fraglos immer da. Soll an seine Stelle ein neues
Etwas treten. so erfordert das Einordnen Kenntnis
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