Volltext : Programm des Königlich Württembergischen Polytechnikums zu Stuttgart für das Jahr 1877 auf 1878 (1877)

6

7

4)  für  chemische  Technik  mit  den  Unterarten:
a)  chemische  Fabrikation,
b)  Hüttenwesen,
c)  Pharmazie,
5)  für  Mathematik  und  Naturwissenschaften,
6)  für  allgemein  bildende  Fächer.

iid  TTrl  lödoiöO  .1  iiio'f  ti  >X  eib  ftasnfüiir  idxjjlixxfoö  aßCt
III.  Aufnahme.
Wer  in  das  Polytechnikum  eintreten  will,  hat  sich  zunächst
an  den  Amtmann  Sippel,  Canzlei  im  Schulgebäude  Zimmer  Nr.  2,
zu  wenden,  worauf  die  Anmeldung  bei  dem  Direktor  der  Anstalt
zu  geschehen  hat.
Die  Bedingungen  der  Aufnahme  sind:
1)  in  der  Regel  das  zurückgelegte  18.  Lebensjahr;
2)  Besitz  eines  Zeugnisses  über  sittlich  gute  Aufführung;
3)  bei  Minderjährigen  Nachweis  der  elterlichen  oder  vormundschaftlichen ­
  Einwilligung  zum  Eintritt  in  die  Anstalt;
4)  Besitz  der  erforderlichen  Vorkenntnisse.
Die  Nachweise  1—3  sind  durch  schriftliche  Zeugnisse  zu
liefern,  der  unter  4)  verlangte  Nachweis  wird  erbracht
I.  von  Solchen,  welche  als  ordentliche  Studirende  in
eine  der  Fachschulen  für  Architektur,  Ingenieurwesen
oder  Maschinenbau  aufgenommen  werden  wollen,  durch  das
Zeugniss  über  erfolgreiche  Erstehung
a)  entweder  der  früher  am  Polytechnikum  eingerichteten,  im
Jahr  1876  letztmals  abgehaltenen  technischen  Maturitätsprüfung ­
  ;
b)  oder  der  Abiturientenprüfung  vom  Realgymnasium  in
Stuttgart;
c)  oder  endlich  der  Abiturientenprüfung  von  einer  zehnklassigen
  württembergischen  Realanstalt,  wofern  der  Durchschnitt

  der  Zeugnissnoten  in  den  sechs  Fächern:  Trigonometrie, ­
  niedere  und  höhere  Analysis,  analytische  und
descriptive  Geometrie  und  Linearzeichnen  nicht  geringer
als  »genügend«  lautet;
II.  von  Solchen,  welche  als  ordentliche  Studirende  in
eine  der  Fachschulen  für  chemische  Technik,  für  Mathematik ­
  und  Naturwissenschaften  oder  für  allgemein
bildende  Fächer  aufgenommen  werden  wollen:
a)  entweder  durch  das  Zeugniss  über  erfolgreiche  Erstehung
einer  der  oben  Z.  I.  litr.  a—c  genannten  Prüfungen,  wobei ­
  ad  a)  auch  eine  auf  die  Fächer  der  früheren  ersten
mathematischen  Klasse  beschränkte  Prüfung  genügt  und
ad  c)  die  Forderung  einer  bestimmten  Durchschnittsnote
in  den  mathematischen  Fächern  wegfällt;
b)  oder  durch  das  Zeugniss  über  die  an  einem  humanistischen
Gymnasium  mit  Erfolg  bestandene  Abiturientenprüfung.
Ausserdem  werden
c)  Pharmaceuten  in  die  Fachschule  für  chemische  Technik
als  ordentliche  Studirende  auch  dann  aufgenommen,  wenn
sie  über  die  erlangte  wissenschaftliche  Qualifikation  zum
einjährig  freiwilligen  Militärdienst  und  über  vierjährige
Dienstzeit  in  einer  Apotheke  sich  ausweisen.
III.  Kandidaten,  welche  aus  nichtwürttembergischen
Vorschulen  kommen,  werden  als  ordentliche  Studirende  aufgenommen, ­
  wenn  sie  über  eine  den  obigen  Anforderungen  (Z.  I.
und  II.)  entsprechende  Ausbildung  Nachweis  liefern,
in  die  Fachschulen  für  Architektur,  Ingenieurwesen
und  Maschinenbau  also  dann,  wenn  sie  über  ausreichende
Kenntnisse  in  Trigonometrie,  niederer  und  höherer  Analysis, ­
  in  analytischer  und  descriptiver  Geometrie,  im  Linearund ­
  Freihandzeichnen,  in  deutschem  Aufsatz,  in  französischer ­
  und  englischer  (oder  lateinischer)  Sprache,  in  Geschichte ­
  und  Geographie,  in  den  Elementen  der  Physik,
Chemie  und  Mineralogie  durch  amtliche  Zeugnisse  sich  ausweisen;
  übrigens  können  Abiturienten  solcher  auswärtigen
Vorschulen,  an  welchen  höhere  Analysis  nicht  gelehrt
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.