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liches Verhalten gute Zeugnisse haben, das Unterrichtsgeld ganz
oder theilweise nachgelassen werden.
Auch können nach Umständen an bedürftige und würdige
Zöglinge Stipendien zum Besuche des Unterrichts verliehen
werden.
12) Auf Verlangen wird den Theilnehmern je am Schlüsse
eines Halbjahrs ein Semestralzeugniss ausgestellt.
Beim Austritte, nach Absolvirung der planmässigen Kurse,
erhalten dieselben ein den Gr es ammt erfolg ihrer Studien umfassendes
Zeugniss.
Die im Bisherigen geschilderte Einrichtung gewährt zugleich
den Zöglingen der Kunstschule Gelegenheit zur
Erlernung der für das eigentliche Kunststudium (Bildhauerei und
Malerei) erforderlichen architektonischen und ornamentalen Fächer,
gleich wie andererseits vom kunstgewerblichen Unterricht
aus der Übertritt zum eigentlichen Kunststudium
offen steht.
«MB
Personalbestand der Kunstgewerbeschule.
Vorstand: der Vorstand der Architekturfachschule, Oberbaurath
Professor Dr. v. Leins.
Atelier für Architektur. Vorstand: Reinhardt, Professor. Stylkunde
mit Übungen.
Hilfslehrer: Seubert, Professor. Geometrisches und Projektion
szeichneu. Schattenlehre und Perspektive. Architektur-
und Fachzeichnen.
Atelier für Bildhauerei. Vorstand: Kopp, Professor. Ornamentenzeichnen.
Modelliren. Entwerfen.
Hilfslehrer : Goll, Bildhauer. Holzschnitzen.
Mayer, Ciseleur. Ciseliren.
Atelier für Malerei. Vorstand: Kurtz, Professor. Figurenzeichnen.
Malen. Entwerfen.
Hilfslehrer: Gross, Dekorationsmaler. Pflanzenzeichnen. Malen.
Der Unterricht im Zeichnen, Malen und Modelliren nach dem
lebenden Modell wird in der Kgl.Kunstschule ertheilt.
Diener der Kunstgewerbeschule: (prov.) Feldmann.
Stuttgart, im Juli 1879.
Direktion des K. Polytechnikums:
Zech.