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liches Verhalten gute Zeugnisse haben, das Unterrichtsgeld ganz
oder theilweise nachgelassen werden.
Auch können nach Umständen an bedürftige und würdige
Zöglinge Stipendien zum Besuche des Unterrichts verliehen
werden.
12) Auf Verlangen wird den Theilnehmern je am Schlüsse
eines Halbjahrs ein Semestralzeugniss ausgestellt.
Beim Austritte, nach Absolvirung der planmässigen Kurse,
erhalten dieselben ein den Gr es ammt erfolg ihrer Studien um
fassendes Zeugniss.
Die im Bisherigen geschilderte Einrichtung gewährt zu
gleich den Zöglingen der Kunstschule Gelegenheit zur
Erlernung der für das eigentliche Kunststudium (Bildhauerei und
Malerei) erforderlichen architektonischen und ornamentalen Fä
cher, gleich wie andererseits vom kunstgewerblichen Unterricht
aus der Übertritt zum eigentlichen Kunststudium
offen steht.
«MB
Personalbestand der Kunstgewerbeschule.
Vorstand: der Vorstand der Architekturfachschule, Oberbaurath
Professor Dr. v. Leins.
Atelier für Architektur. Vorstand: Reinhardt, Professor. Styl
kunde mit Übungen.
Hilfslehrer: Seubert, Professor. Geometrisches und Projek
tion szeichneu. Schattenlehre und Perspektive. Architek
tur- und Fachzeichnen.
Atelier für Bildhauerei. Vorstand: Kopp, Professor. Orna-
mentenzeichnen. Modelliren. Entwerfen.
Hilfslehrer : Goll, Bildhauer. Holzschnitzen.
Mayer, Ciseleur. Ciseliren.
Atelier für Malerei. Vorstand: Kurtz, Professor. Figuren
zeichnen. Malen. Entwerfen.
Hilfslehrer: Gross, Dekorationsmaler. Pflanzenzeichnen. Malen.
Der Unterricht im Zeichnen, Malen und Modelliren nach dem
lebenden Modell wird in der Kgl.Kunstschule ertheilt.
Diener der Kunstgewerbeschule: (prov.) Feldmann.
Stuttgart, im Juli 1879.
Direktion des K. Polytechnikums:
Zech.