Full text: Programm des Königlich Württembergischen Polytechnikums zu Stuttgart für das Jahr 1881 auf 1882 (1881)

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der Nachweis zu d) theils durch Schulzeugnisse, thcils durch 
Vorlegung selbstgefei’tigter Zeichen- etc. Arbeiten zu liefern. 
Tm Zweifelsfalle ist der Besitz der erforderlichen künstleri 
schen Befähigung und Vorbildung auf dem Wege einer beson 
deren Aufnahmeprüfung zu ermitteln. 
9) Die regelmässige Dauer der Theilnahme an dem kunst 
gewerblichen Unterrichte ist auf drei Jahre angenommen, so 
zwar, dass dieselbe, je nach den besonderen Verhältnissen des 
Einzelnen, entweder auf eine kürzere Zeit beschränkt oder auf 
eine längere Zeit erstreckt werden kann. 
10) Zu möglichst sicherer Erreichung des Zweckes wird für 
jeden Theilnehmer, nach Massgabe seiner besonderen Verhält 
nisse, ein bestimmter Lehrplan festgesetzt, welchen er genau 
zu befolgen hat, wie auch die hienach vorgeschriebenen Vortrags 
und Übungsstunden im Einzelnen pünktlich einzuhalten sind. 
11) Jeder Theilnehmer hat bei seiner Zulassung ein Ein 
trittsgeld von 10 Jl. und für jedes Semester ein Unter 
richtsgeld von 20 JL zu entrichten, welches je am Anfang 
des betreffenden Semesters vorauszubezahlen ist. 
Bei nachgewiesener Mittellosigkeit kann jedoch vom zweiten 
Semester an solchen Theilnehmern, welche über Fleiss und sitt 
liches Verhalten gute Zeugnisse haben, das Unterrichtsgeld ganz 
oder theilweise nachgelassen werden. 
Auch können nach Umständen an bedürftige und würdige 
Zöglinge Stipendien zum Besuche des Unterrichts verliehen 
werden. 
12) Auf Verlangen wird den Theilnehmern je am Schlüsse 
eines Halbjahrs ein Semestralzeugniss ausgestellt. 
Beim Austritte, nach Absolvirung der planmässigen Kurse, 
erhalten dieselben ein den Gesammterfolg ihrer Studien um 
fassendes Zeugniss. 
Die im Bisherigen geschilderte Einrichtung gewährt zu 
gleich den Zöglingen der Kunstschule Gelegenheit zur 
Erlernung der für das eigentliche Kunststudium (Bildhauerei und 
Malerei) erforderlichen architektonischen und ornamentalen Fä- 
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eher, gleich wie andererseits vom kunstgewerblichen Unterricht 
aus der Übertritt zum eigentlichen Kunststudium 
offen steht. 
Personalbestand der Knnstgewerbeschnle. 
Vorstand: Oberbaurath Professor Dr. v. Leins. 
Atelier für Architektur. Vorstand: Reinhardt, Professor. Styl 
kunde mit Übungen. 
Weiterer Lehrer: Seubert, Professor. Geometrisches und Pro 
jektionszeichnen. Schattenlehre und Perspektive. Architek 
tur- und Fachzeichnen. 
Atelier für Bildhauerei. Vorstand: Kopp, Professor. Orna- 
mentenzeichnen. Modelliren. Entwerfen. 
Weitere Lehrer: Goll, Bildhauer. Holzschnitzen. 
Mayer, Ciseleur. Ciseliren. 
Atelier für Malerei. Vorstand: v. Kurtz, Professor. Figuren 
zeichnen. Malen. Entwerfen. 
Weitere Lehrer: Kolb, Professor. Zeichnen. 
Gross, Dekorationsmaler. Pflanzenzeichnen. Malen. 
Der Unterricht im Zeichnen, Malen und Modelliren nach dem 
lebenden Modell wird in der Kgl. Kunstschule ertheilt. 
Diener der Kunstgewerbeschule: (prov.) Feldmann. 
Stuttgart, im Juli 1881. 
Direktion des K. Polytechnikums: 
Marx.
	        

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