Volltext : Programm des Königlich Württembergischen Polytechnikums zu Stuttgart für das Jahr 1881 auf 1882 (1881)

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der  Nachweis  zu  d)  theils  durch  Schulzeugnisse,  thcils  durch
Vorlegung  selbstgefei’tigter  Zeichen-  etc.  Arbeiten  zu  liefern.
Tm  Zweifelsfalle  ist  der  Besitz  der  erforderlichen  künstlerischen ­
  Befähigung  und  Vorbildung  auf  dem  Wege  einer  besonderen ­
  Aufnahmeprüfung  zu  ermitteln.
9)  Die  regelmässige  Dauer  der  Theilnahme  an  dem  kunstgewerblichen ­
  Unterrichte  ist  auf  drei  Jahre  angenommen,  so
zwar,  dass  dieselbe,  je  nach  den  besonderen  Verhältnissen  des
Einzelnen,  entweder  auf  eine  kürzere  Zeit  beschränkt  oder  auf
eine  längere  Zeit  erstreckt  werden  kann.
10)  Zu  möglichst  sicherer  Erreichung  des  Zweckes  wird  für
jeden  Theilnehmer,  nach  Massgabe  seiner  besonderen  Verhältnisse, ­
  ein  bestimmter  Lehrplan  festgesetzt,  welchen  er  genau
zu  befolgen  hat,  wie  auch  die  hienach  vorgeschriebenen  Vortragsund ­
  Übungsstunden  im  Einzelnen  pünktlich  einzuhalten  sind.
11)  Jeder  Theilnehmer  hat  bei  seiner  Zulassung  ein  Eintrittsgeld ­
  von  10  Jl.  und  für  jedes  Semester  ein  Unterrichtsgeld ­
  von  20  JL  zu  entrichten,  welches  je  am  Anfang
des  betreffenden  Semesters  vorauszubezahlen  ist.
Bei  nachgewiesener  Mittellosigkeit  kann  jedoch  vom  zweiten
Semester  an  solchen  Theilnehmern,  welche  über  Fleiss  und  sittliches ­
  Verhalten  gute  Zeugnisse  haben,  das  Unterrichtsgeld  ganz
oder  theilweise  nachgelassen  werden.
Auch  können  nach  Umständen  an  bedürftige  und  würdige
Zöglinge  Stipendien  zum  Besuche  des  Unterrichts  verliehen
werden.
12)  Auf  Verlangen  wird  den  Theilnehmern  je  am  Schlüsse
eines  Halbjahrs  ein  Semestralzeugniss  ausgestellt.
Beim  Austritte,  nach  Absolvirung  der  planmässigen  Kurse,
erhalten  dieselben  ein  den  Gesammterfolg  ihrer  Studien  umfassendes ­
  Zeugniss.
Die  im  Bisherigen  geschilderte  Einrichtung  gewährt  zugleich ­
  den  Zöglingen  der  Kunstschule  Gelegenheit  zur
Erlernung  der  für  das  eigentliche  Kunststudium  (Bildhauerei  und
Malerei)  erforderlichen  architektonischen  und  ornamentalen  Fä-87



eher,  gleich  wie  andererseits  vom  kunstgewerblichen  Unterricht
aus  der  Übertritt  zum  eigentlichen  Kunststudium
offen  steht.

Personalbestand  der  Knnstgewerbeschnle.
Vorstand:  Oberbaurath  Professor  Dr.  v.  Leins.
Atelier  für  Architektur.  Vorstand:  Reinhardt,  Professor.  Stylkunde ­
  mit  Übungen.
Weiterer  Lehrer:  Seubert,  Professor.  Geometrisches  und  Projektionszeichnen. ­
  Schattenlehre  und  Perspektive.  Architektur- ­
  und  Fachzeichnen.
Atelier  für  Bildhauerei.  Vorstand:  Kopp,  Professor.  Ornamentenzeichnen.
  Modelliren.  Entwerfen.
Weitere  Lehrer:  Goll,  Bildhauer.  Holzschnitzen.
Mayer,  Ciseleur.  Ciseliren.
Atelier  für  Malerei.  Vorstand:  v.  Kurtz,  Professor.  Figurenzeichnen. ­
  Malen.  Entwerfen.
Weitere  Lehrer:  Kolb,  Professor.  Zeichnen.
Gross,  Dekorationsmaler.  Pflanzenzeichnen.  Malen.
Der  Unterricht  im  Zeichnen,  Malen  und  Modelliren  nach  dem
lebenden  Modell  wird  in  der  Kgl.  Kunstschule  ertheilt.
Diener  der  Kunstgewerbeschule:  (prov.)  Feldmann.
Stuttgart,  im  Juli  1881.
Direktion  des  K.  Polytechnikums:
Marx.
            
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