Volltext: Programm des Königlich Württembergischen Polytechnikums zu Stuttgart für das Jahr 1881 auf 1882 (1881)

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V.  Rechte  und  Pflichten.

Bezüglich  der  Bestimmungen  hierüber  wird  verwiesen  auf  die
»Statuten  für  die  Studirenden  des  Polytechnikums,«
welche  den  in  die  Anstalt  Aufgenommenen  eingehändigt  werden
und  ausserdem  durch  den  Hausmeister  Zeininger  zu  beziehen  sind.

VI.  Hospitirende.
Der  Besuch  von  Vorlesungen  am  Polytechnikum  durch  Nichtstudirende
  (»Hospitirende«,  »Zuhörer«)  kann  unter  folgenden
Bestimmungen  stattfinden:
Der  Hospitirende  hat  sich  bei  der  Direktion  der  Anstalt
schriftlich  oder  mündlich  anzumelden  und  unter  Entrichtung  des
Vorlesungshonorars  eine  von  der  Direktion  auszustellende  Legitimationskarte ­
  zu  lösen,  welche  auf  jedesmaliges  Verlangen  den
Schuldienern  vorgezeigt  werden  muss.  Die  Anmeldung  wird  von
dem  Amtmann  des  Polytechnikums  in  dessen  Amtslokal  entgegengenommen ­
  ;  die  Mittheilung  an  den  betreffenden  Docenten
erfolgt  von  Seiten  der  Direktion.
Die  Direktion  ist  berechtigt,  von  den  Hospitirenden  Auskunftsertheilung
  über  ihre  Persönlichkeit  zu  verlangen  und  Zulassung ­
  oder  ferneren  Vorlesungsbesuch  zu  verweigern,  wenn  diess
im  Interesse  der  Schule  geboten  erscheinen  oder  jene  Auskunft
nicht  gegeben  werden  sollte.
Den  Angehörigen  des  Polytechnikums  gebührt,  was  den
Raum  der  Hörsäle  betrifft,  vor  den  Hospitirenden  der  Vorrang.
Die  angeführten  Bestimmungen  beziehen  sich  nur  auf  die
Vorlesungen.  Der  Besuch  von  Übungsstunden  durch  Nichtstudirende
  ist  unstatthaft.
Das  von  den  Hospitirenden  zu  entrichtende  Honorar  beträgt

pro  Semester  für  eine  lstündige  Vorlesung  6  Mark,  für  eine
2stündige  11  Mark,  für  eine  3stündige  15  Mark,  für  eine  4stündige
  19  Mark,  für  eine  Sstündige  22  Mark  und  für  eine  östündige
  25  Mark.  Neben  diesem  Honorar  wird  von  jedem  Hospitirenden ­
  ein  Verwaltungskostenbeitrag  von  3  Mark  pro  Semester
eingezogen.

-XX«

VII.  Personalbestand.
A.  Beamte  und  Diener.
Direktor  für  das  Studienjahr  1881  —  82:  Professor
Dr.  v.  Marx  (s.  u.  4).
Verwaltungsbeamter:  Amtmann  Sippel.
Bibliothekar:  Professor  Denzel  (s.  u.).
Unterbibliothekar  (Bibliotheksekretär):  prov.  Ebner.
Verwaltungsassistent:  prov.  Strobel.
Hausmeister:  Zeininger.
Schuldiener:  Hauff.
»  Rupp.
„  Sedelmeyer.
Diener  im  chemischen  Laboratorium:  Schneider.
»  »  chemisch  technolog.  Laboratorium:  Tränkle.
Gärtner  für  den  botanischen  Garten:  Wagner.
Heizer  bei  der  Centralheizungsanlage:  Knoll.
B.  Lehrer.
1)  An  der  Fachschule  für  Architektur.
Vorstand:  v.  Tritschler,  Oberbaurath,  Professor  (s.  u.).
	        
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