Volltext: Programm des Königlich Württembergischen Polytechnikums zu Stuttgart für das Jahr 1887 auf 1888 (1887)

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E.  Einjähriger  Unterrichtskurs  für  die  Kandidaten ­
  des  höheren  Eisenbahn-,  Post-  und
Telegraphendienstes.

1)  Allgemeine  Volkswirtschaftslehre
2)  Verkehrs-,  Geld-  und  Münz  wesen  .
3)  Spezielle  Volkswirtschaftslehre  .
4)  Staats-  und  Verwaltungsrecht  .  .
5)  Privatrecht  und  Civilprozess,  Strafrecht ­
  und  Strafverfahren  .  .  .
6)  Finanzwissenschaft  und  Finanzrecht
7)  Eisenbahnkunde  I.  und  II.  .  .  .
8)  Post-  und  Telegraphenkunde  .  .

Für  die  Eisenbahnreferendäre  sind  obligatorisch ­
  die  Fächer  1—7;
für  die  Postreferendäre  die  Fächer  1—6
und  8.

Den  Kursteilnehmern  wird  empfohlen,  ausser  obigen  Fächern  noch
sonstige  zur  allgemeinen  Bildung  förderliche  oder  für  ihren  künftigen
Beruf  nützliche  Vorlesungen  zu  besuchen;  an  technischen  Fächern  kommen
hiebei  insbesondere  in  Betracht:  Telegraphie  und  Eisenbahnsignalwesen.
Allgemeine  mechanische  Technologie.

Wöchentliche  Stundenzahl

im  Winter.

im  Sommer.

Vortrag.

Übungen. ­


Vortrag.

Übungen. ­


4
3

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3
4
2

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4

3

—

5

—

—

—

2

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3

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2

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2

—

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X.  Prüfungen.

A.  Schlussprüfungen.  Dieselben  finden  bei  Jahresvorträgen
am  Ende  des  Studienjahres,  bei  Semestervorträgen  am  Ende  des
betreffenden  Semesters  statt.  Die  Jahreszeugnisse  über  Kenntnisse ­
  und  Fleiss  werden  auf  Grund  dieser  Prüfungen  ausgestellt.
Zur  Beteiligung  an  denselben  sind  in  jedem  Falle  diejenigen
Studirenden  verpflichtet,  welche  im  Genüsse  eines  Stipendiums
oder  der  Unterrichtsgeldbefreiung  stehen  oder  welche  im  folgenden ­
  Semester  beziehungsweise  Schuljahre  um  eine  solche  Vergünstigung ­
  nachsuchen  wollen;  doch  wird  Seitens  der  Anstalt ­
  grosser  Werth  daraufgelegt,  dass  auch  die  übrigen ­
  Studirenden  an  den  Prüfungen  theilnehmen.
B.  Diplomprüfungen.  Um  den  Studirenden  Gelegenheit  zu
geben,  sich  nach  Vollendung  ihrer  Studien  über  die  von  ihnen
erworbenen  Kenntnisse  durch  ein  Diplom  auszuweisen,  werden
jedes  Jahr  an  sämmtlichen  Fachschulen  Diplomprüfungen  gehalten, ­
  bei  welchen  in  allen  für  die  betreffende  specielle  Fachbildung ­
  wesentlichen  Lehrgegenständen  geprüft  wird.  Das  Nähere
hierüber  ist  durch  besondere  Statute  festgestellt,  welche  von  den
Studirenden  auf  der  Direktions-Kanzlei  jederzeit  eingesehen  und
auch  von  derselben  bezogen  werden  können.
C.  Staatsprüfungen.  Eine  gedruckte  Zusammenstellung  der
für  die  Studirenden  wichtigsten  Bestimmungen  hierüber  kann
von  dem  Hausmeister  zum  Selbstkostenpreis  von  20  Pf.  bezogen
werden.
Zu  bemerken  ist  hier,  dass  durch  Verfügung  des  Königl.
Preussischen  Ministeriums  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche
Arbeiten  vom  23.  August  1876  das  akademische  Studium  am
Polytechnikum  Stuttgart  demjenigen  auf  den  Preussischen  technischen ­
  Hochschulen  behufs  Zulassung  zu  der  ersten  Prüfung
für  den  Preussischen  Staatsdienst  im  Bau-  und  Maschinenfache
gleichgestellt  worden  ist.
Stuttgart,  im  Juli  1887.
Direktion  des  K.  Polytechnikums.
C.  Bach.
	        
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