Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1892 - 1893 (1892)

Nach getroffener Vereinbarung der Regierungen Würt 
tembergs, Preussens, Bayerns, Sachsens, Badens, Hessens 
und Braunschweigs ist das Studium auf den technischen 
Hochschulen dieser Staaten hinsichtlich der Zulassung 
ihrer Studierenden zu den Staatsprüfungen in den Pachern 
des Hochbau-, Bauingenieur- und Maschineningenieur 
wesens als gleichstehend gegenseitig anerkannt. 
Stuttgart, im Juli 1892. 
Direktion der K. Technischen Hochschule. 
W eyr auch.
	        

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