Volltext : Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1892 - 1893 (1892)

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F.  Einjähriger  Unterrichtskurs  für  die  Kandidaten ­
  des  höheren  Eisenbahn-,  Post-  und
T  elegr  aphendienstes.

Wöchentliche  Stundenzahl

im  Winter.

im  Sommer.

Vortrag.

Übungen. ­


Vortrag.

Übungen. ­


1)  Allgemeine  Volkswirthschaftslehre  .

4

2)  Verkehrs-,  Geld-  und  Münz  wesen  .  .

—

—

3

—

3)  Spezielle  Volkswirthschaftslehre  .  .

—

—

4

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4)  Staats-  und  Verwaltungsrecht  .  .  .
5)  Privatrecht  und  Civilprozess,  Straf-3



—

2

—

recht  und  Strafverfahren  ....

4

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3

—

6)  Finanzwissenschaft  und  Finanzrecht  .

5

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—

7)  Eisenhahnkunde  I.  und  II

2

—

3

—

8)  Post-  und  Telegraphenkunde  .  .  .

2

—

3

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9)  Allgemeine  Elektrotechnik  ....

5

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—

10)  Telegraphentechnik

2

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1

—

27

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19

Für  die  Eisenbahnreferendäre  sind  obligatorisch ­
  die  Fächer  1—7;
für  die  Postreferendäre  die  Fächer  1—6

und  8—10.

Den  Kurstheilnehmern  wird  empfohlen,  ausser  obigen  Fächern  noch
sonstige  zur  allgemeinen  Bildung  förderliche  oder  für  ihren  künftigen
Beruf  nützliche  Vorlesungen  zu  besuchen;  an  technischen  Fächern  kommt
hiebei  insbesondere  in  Betracht:  Allgemeine  mechanische  Technologie.

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X.  Prüfungen.
A.  Schlussprüfungen.  Dieselben  finden  im  Allgemeinen  bei
Jahresvorträgen  am  Ende  des  Studienjahres,  bei  Semestervorträgen ­
  am  Ende  des  betreffenden  Semesters  statt.  Die  Jahreszeugnisse ­
  über  Kenntnisse  und  Fleiss  werden  auf  Grund  dieser
Prüfungen  ausgestellt.  Zur  Betheiligung  an  denselben  sind  in
jedem  Falle  diejenigen  Studirenden  verpflichtet,  welche  im  Genüsse ­
  eines  Stipendiums  oder  der  Unterrichtsgeldbefreiung  stehen,
oder  welche  im  folgenden  Semester  beziehungsweise  Schuljahre
um  eine  solche  Vergünstigung  nachsuchen  wollen.  Die  Verpflichtung ­
  bezieht  sich  auf  diejenigen  Vorträge,  welche  im  Studienplane ­
  des  betreffenden  Studirenden  Vorkommen  und  zwar  auch
auf  Jahresvorträge,  welche  nur  im  Wintersemester  belegt  werden,
wobei  die  Prüfung  auf  das  im  letzteren  Vorgetragene  zu  beschränken ­
  ist.  Seitens  der  Anstalt  wird  grosser  Werth
darauf  gelegt,  dass  auch  die  übrigen  Studirenden  an
den  Prüfungen  theilnehmen.
B.  Diplomprüfungen.  Um  den  Studirenden  Gelegenheit  zu
geben,  sich  nach  Vollendung  ihrer  Studien  über  die  von  ihnen
erworbenen  Kenntnisse  durch  ein  Diplom  auszuweisen,  werden
jedes  Jahr  an  sämmtlichen  Fachschulen  Diplomprüfungen  gehalten, ­
  bei  welchen  in  allen  für  die  betreffende  specielle  Fachbildung ­
  wesentlichen  Lehrgegenständen  geprüft  wird.  Das  Nähere
hierüber  ist  durch  besondere  Statute  festgestellt,  welche  auf  der
Direktions-Kanzlei  jederzeit  eingesehen  und  auch  von  derselben
bezogen  werden  können.
C.  Staatsprüfungen.  Eine  gedruckte  Zusammenstellung  der
für  die  Studirenden  wichtigsten  Bestimmungen  hierüber  kann
vom  Hausmeister  zum  Preis  von  10  Pf.  bezogen  werden.
            
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