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der Hochschule, versichert. Die Versicherung bleibt zunächst
beschränkt auf die Studirenden der Maschineningenieurabtheilung
und auf diejenigen Studirenden anderer Abtheilungen, welche an
den bezeichneten, von Lehrern der Maschineningenieurabtheilung
veranstalteten Uebungen, Untersuchungen, Exkursionen und Besichtigungen
theilnehmen.
V. Rechte und Pflichten.
Bezüglich der in diesem Programm nicht erwähnten Bestimmungen
wird verwiesen auf die
»Statuten für die Studirenden,«
welche den in die Anstalt Aufgenommenen eingehändigt werden
und ausserdem durch den Hausmeister Zeininger zu beziehen sind.
VI. Hospitirende.
Der Besuch von Vorlesungen an der Technischen Hochschule
durch Nichtstudirende (»Hospitirende«, »Zuhörer«) kann unter
folgenden Bestimmungen stattfinden:
Der Hospitirende hat sich bei der Direktion der Anstalt
schriftlich oder mündlich anzumelden und unter Entrichtung des
Vorlesungshonorars eine von der Direktion auszustellende Legitimationskarte
zu lösen, welche auf jedesmaliges Verlangen den
Schuldienern vorgezeigt werden muss. Die Anmeldung wird von
dem Verwaltungsbeamten der Technischen Hochschule in dessen
Amtslokal entgegengenommen; die Mittheilung an den betreffenden
Docenten erfolgt von Seiten der Direktion.
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Die Direktion ist berechtigt, von den Hospitirenden Auskunftsertheilung
über ihre Persönlichkeit zu verlangen und Zulassung
oder ferneren Vorlesungsbesuch zu verweigern, wenn diess
im Interesse der Schule geboten erscheinen oder jene Auskunft
nicht gegeben werden sollte.
Den Angehörigen der Technischen Hochschule gebührt, was
den Raum der Hörsäle betrifft, vor den Hospitirenden der Vorrang.
Die angeführten Bestimmungen beziehen sich nur auf die
Vorlesungen. Der Besuch von Übungsstunden durch Nichtstudirende
ist unstatthaft.
Das von den Hospitirenden zu entrichtende Honorar beträgt
pro Semester für eine lstündige Vorlesung 6 Mark, für eine
2stündige 11 Mark, für eine 3stündige 15 Mark, für eine 4stündige
19 Mark, für eine 5stündige 22 Mark und für eine 6stündige
25 Mark. Neben diesem Honorar wird von jedem Hospitirenden
ein Verwaltungskostenbeitrag von 3 Mark pro Semester
eingezogen.
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