Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1894 - 1895 (1894)

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Allgemeine (theoretische) Volkswirtschaftslehre. 
Im Winter 4 Stunden: Handelskammersekretär Professor Dr. Huber. 
Einleitung: Die volkswirtschaftlichen Systeme und ihre 
hauptsächlichen Vertreter (Merkantilsystem, die Physiokraten; 
Smitb, Malthus — Ricardo; Sozialismus). 
I. Elemente und Gestaltung des Wirtschaftslebens. 
1. Die Gesellschaft und ihre Gruppierung; die Bevölkerung 
und ihre Bewegung, Auswanderung und Kolonisation; 
2. die Gliederung der Gesellschaft: freie Konkurrenz, Mono 
pol, A 7 erbände (Association, Koalition, Strikes, Kartelle), 
Privateigentum und Gesamteigentum, privatwirtschaft 
liches, genossenschaftliches und kommunistisches System 
des Erwerbslebens. 
II. Die Gesetze für die Vorgänge des Wirtschafts 
lebens. 
1. Produktion: Arbeit und Arbeitsteilung, Kapital, dessen 
Entstehung und Arten; Kleingewerbe, Grossindustrie etc.; 
die liberalen Berufe. 
2. Einkommensverteilung: Unternehmergewinn, Kapi 
talzins, Grundrente, Arbeitslohn. 
3. Konsumtion (reproduktive Konsumtion. Luxus). 
Verkehrs-, Geld- und Münzwesen 
sowie 
Spezielle Volkswirtschaftslehre 
* s. unten Seite 60. 
Die Wirtschaftspolitik des Deutschen Reiches seit 1871. 
2 Stunden, privatim: Finanzassessor Dr. Losch. 
Das geistige Eigentum 
(Patent-, Geschmack- und Gebrauchsmuster- und Marken 
schutzrecht). 
Im Winter 2 Stunden, priv.: Dr. Landgraf. 
Gewerberecht. 
Im Sommer 2 Stunden, priv.: Dr. Landgraf. 
Buchhaltung. 
Im Winter 2 Stunden, privatim: Professor Dr. Ernst Jäger. 
Die Lehre vom Kontokorrent und von der doppelten sowie 
einfachen kaufmännischen Buchführung, unter steter Entwicklung 
am Beispiele, 
Rechts- und Verwaltuugskuude. 
3 Stunden: Oberregierungsrat Schmidhäuser. 
Im Winter: 
Grundzüge des Württ. Staats- und Verwaltungsrechts mit be 
sonderer Berücksichtigung der Organisation und Zuständigkeit der 
Behörden, deutsche Gewerbeordnung und Arbeitergesetzgebung. 
Im Sommer: 
Grundzüge des Privatrechts, insbesondere die Lehre von dem 
Grundeigentum, den Dienstbarkeiten, dem Nachbarreckt und den 
bei Ausführung von Bauten gewöhnlich vorkommenden Verträgen, 
Wasserrecht, Württ. Bau- und Feuerpolizeivorschriften, Vor 
schriften über elektrische Anlagen. 
Der Vortrag ist so eingerichtet, dass derselbe auch im 
Sommer begonnen werden kann. 
Altdeutsche Sprache und Litteratur liehst Stilübimgeu. 
Im Winter 4 Stunden: Professor Güntter. 
Es wird sowohl althochdeutsche als mittelhochdeutsche Sprache 
und Litteratur vorgenommen; das Hauptgewicht fällt auf mittel 
hochdeutsche Lektüre, insbesondere Nibelungenlied, und die an 
deren Dichtungen, welche den Kandidaten des realistischen Lehr 
amts empfohlen sind. Mit der altdeutschen Grammatik wird 
verbunden eine wissenschaftliche Übersicht und Erklärung deut 
scher Fremdwörter. 
Neuhochdeutsche Grammatik nebst Poetik. Stilübuugen. 
Im Sommer 4 Stunden: Professor Güntter.
	        

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