Volltext : Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1894 - 1895 (1894)

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8.  Fächer  des  Unterrichtskurses  für  die  Kandidaten
des  höheren  Eisenbahn-,  Post-  und  Telegraphendienstes. ­

Allgemeine  (theoretische)  Volkswirtschaftslehre.
Im  Winter  4  Stunden:  Handelskammersekretär  Professor  Dr.  Huber.
Siehe  oben  Seite  56.
Verkehrs-,  Geld-  lind  Münzwesen.
Im  Sommer  3  Stunden:  Handelskammersekretär  Professor  Dr.  Huber.
I.  Güterumlauf:  Geld-  und  Münzwesen,  Tausch-  und  Güterverkehr. ­
  Währung  und  Preisrückgang.
II.  Verkehrswesen:  Absatz  und  Verkehrswege,  Theorie  und
Geschichte  der  Transportmittel,  volkswirtschaftlicher  Einfluss  der
neueren  Vervollkommnung  des  Transport-  und  Nachrichtendienstes;
die  Prinzipien  für  die  gemeinwirtschaftliche  Regelung  der  heutigen ­
  Verkehrsmittel,  insbesondere  für  das  Konzessionswesen,
Privat-  und  Staatsbahnsystem,  Tarifpolitik  etc.
Spezielle  Volkswirtschaftslelire.
Im  Sommer  4  Stunden:  Professor  Dr.  Ernst  Jäger.
Nationalökonomie  der  Urproduktion  (Landwirtschaft,  Forstwirtschaft, ­
  Bergbau),  des  Gewerbefleisses  und  des  Handels.
Kredit-  und  Versicherungswesen.
Deutsches  und  Württemhergisches  Staats-  und
Verwaltungsrecht.
Im  Winter  3,  im  Sommer  2  Stunden:  Postassessor  Gräder.
Grundzüge  des  Deutschen  und  Württembergischen  Staatsund ­
  Verwaltungsrechts  mit  besonderer  Berücksichtigung  der
reichs-  und  landesgesetzlichen  Bestimmungen  über  das  Eisenbahn-, ­
  Post-  und  Telegraphenwesen.

Privatrecht  und  Zivilprozess,  Strafrecht  und  Strafverfahren. ­

Im  Winter  die  beiden  ersteren  in  4,  im  Sommer  die  beiden  letzteren
in  3  Stunden:  Landgerichtsrat  Dr.  Elsässer.
Systematische  Darstellung  des  Privatrechts,  des  Strafrechts,
sowie  des  Zivil-  und  Strafprozesses  unter  eingehenderer  Behandlung ­
  derjenigen  Rechtsnormen  und  Rechtsgrundsätze,  welche  für
den  geschäftlichen  Verkehr  vorzugsweise  von  Erheblichkeit  sind.
Finanz  Wissenschaft  und  Finanzrecht.
Im  Winter  5  Stunden:  Oberfinanzrat  v.  C  am  er  er.
Über  die  Grundzüge  der  Finanzwissenschaft,  des  Deutschen
und  Württembergischen  Finanzrechts,  des  Etats-,  Kassen-  und
Rechnungswesens.

Eisenhahnkunde.
I.  Technischer  Teil.
Im  Winter  2  Stunden,  im  Sommer  1  Stunde:  Baurat  Schmoll  er.
Kenntnis  der  elementaren  Mathematik  und  der  Physik  wird
vorausgesetzt.
Im  Winter:  Grundsätze  über  den  Eisenbahnbau  (allgemeine
Anlage,  Unterbau  und  Oberbau)  und  über  die  Eisenbahnunterhaltung. ­
  —  Signalwesen.
Im  Sommer:  Grundsätze  über  die  Eisenbahnbetriebsmittel
(Lokomotiven  und  Wagen).
II.  Administrativer  Teil.
Im  Sommer  2  Stunden:  Inspektor  Dr.  jur.  Supper.
Geschichte  und  Statistik  der  Eisenbahnen.  Eisenbahnbetrieb
(Signalwesen  ausgenommen),  insbesondere:  Betriebsreglement  mit
Ausnahme  des  frachtrechtlichen  Teils,  Bahnpolizeireglement,
Tarifwesen.  Verhältnis  der  Eisenbahnverwaltungen  untereinander.
Telegraphenwesen.
            
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