Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1894 - 1895 (1894)

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beschränkt auf die Studierenden der Maschineningenieurabteilung 
und auf diejenigen Studierenden anderer Abteilungen, welche an 
den bezeichneten, von Lehrern der Maschineningenieurabteilung 
veranstalteten Übungen, Untersuchungen, Exkursionen und Be 
sichtigungen teilnehmen. 
V. Hechte und Pflichten. 
Bezüglich der in diesem Programm nicht erwähnten Be 
stimmungen wird verwiesen auf die 
»Statuten für die Studierenden«, 
welche den in die Anstalt Aufgenommenen eingehändigt werden 
und ausserdem durch den Hausmeister Zeininger zu beziehen sind. 
VI. Hospitierende. 
Der Besuch von Vorlesungen an der Technischen Hochschule 
durch Nichtstudierende (»Hospitierende«, »Zuhörer«) kann unter 
folgenden Bestimmungen stattfinden: 
Der Hospitierende hat sich bei der Direktion der Anstalt 
schriftlich oder mündlich anzumelden und unter Entrichtung des 
Vorlesungshonorars eine von der Direktion auszustellende Legi 
timationskarte zu lösen, welche auf jedesmaliges Verlangen den 
öchuldienern vorgezeigt werden muss. Die Anmeldung wird von 
dem Verwaltungsbeamten der Technischen Hochschule in dessen 
Amtslokal entgegengenommen; die Mitteilung an den betreffen 
den Dozenten erfolgt von seiten der Direktion. 
Die Direktion ist berechtigt, von den Hospitierenden Aus- 
kunftserteilung über ihre Persönlichkeit zu verlangen und Zu 
lassung oder ferneren Vorlesungsbesuch zu verweigern, wenn dies 
im Interesse der Schule geboten erscheinen oder jene Auskunft 
nicht gegeben werden sollte. 
Den Angehörigen der Technischen Hochschule gebührt, was 
den Raum der Hörsäle betrifft, vor den Hospitierenden der Vorrang. 
Die angeführten Bestimmungen beziehen sich nur auf die 
Vorlesungen. Der Besuch von Übungsstunden durch Nichtstu 
dierende ist unstatthaft. 
Das von den Hospitierenden zu entrichtende Honorar beträgt 
pro Semester für eine lstündige Vorlesung 6 Mark, für eine 
2stündige 11 Mark, für eine 3stündige 15 Mark, für eine 4stün- 
dige 19 Mark, für eine östündige 22 Mark und für eine 6stün- 
dige 25 Mark. Neben diesem Honorar wird von jedem Hospi 
tierenden ein Verwaltungskostenbeitrag von 8 Mark pro Semester 
eingezogen.
	        
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