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b) Für Abiturienten humanistischer
Gymnasien.
Erstes Jalir.
Trigonometrie
Niedere Analysis • • •
Differential- und Integralrechnung I. . .
Analytische Geometrie der Ebene . . .
Darstellende Geometrie
Experimentalphysik •
Experimentalchemie
Freihandzeichnen
Bauzeichnen
Ferner empfohlen:
Englische und französische Sprache, Ex
perimentalchemie (Sommervortrag).
Zweites Jahr.
Wie das erste Jahr des Studienplans a,
jedoch mit analytischer Geometrie des
Raums, 3 Stunden im Winter, anstatt
Experimentalphysik und Experimental
chemie.
Drittes, viertes und fünftes Jahr.
Wie das zweite, dritte und vierte Jahr
des Studienplans a.
Wöchentliche Stundenzahl
im Winter.
im Sommer.
Vortrag.
Übun
gen.
Vortrag.
Übun
gen.
2
4
2
2
4
2
—
3
1
4
6
4
6
4
—
4
—
4
6
1 1 1
4
4
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0. Abteilung für Maschinen-Ingenieurwesen,
Denjenigen, welche sich dem Studium des Maschinen-Ingenieurwesens,
das Elektrotechnik in sich schliesst, widmen wollen, wird angeraten, vor
Beginn der Studien mindestens ein Jahr in einer Werkstätte zu ar
beiten, umsomehr als die Zulassung zur mathematisch-naturwissenschaft
lichen Vorprüfung für die Staatsprüfung und für die Diplomprüfungen
im Maschinen-Ingenieurfache durch den Nachweis einer mindestens ein
jährigen Werkstattthätigkeit bedingt ist.
Die im folgenden aufgestellten Stundenpläne entsprechen den An
forderungen der mathematisch-naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der
ersten Staatsprüfung und der Diplomprüfung für Maschineningenieure.
Studierende, welche eine noch weitergehende Vertiefung ihres
Wissens und Könnens anstreben, haben hierzu Gelegenheit: durch Ar
beiten in den chemischen Laboratorien, dem physikalischen und dem
elektrotechnischen Institut, dem Ingenieur-Laboratorium, sowie durch
Hören der in Frage kommenden Vorlesungen sämtlicher Abteilungen.
Sie bei Aufstellung von Studienplänen oder auch sonst unter Berück
sichtigung der jeweils in Betracht kommenden Sonderverhältnisse zu
beraten, sind auf Wunsch der Vorstand und die Mitglieder der Abteilung
gern bereit; dasselbe ist der Fall gegenüber denjenigen, welche bereits
anderwärts Studien gemacht haben, sowie gegenüber solchen Studieren
den, welche nicht die volle, durch die Vorschriften der bezeichneten
Prüfungen bestimmte wissenschaftliche Ausbildung anstreben.
Studierende, welche weder die Staats- noch die Diplomprüfung ab-
legen, können sich den Nachweis über den Erfolg ihrer Studien dadurch
erwerben, dass sie an den Prüfungen teilnehmen, die jeweils am Schlüsse
des Semesters oder Studienjahres abgehalten werden.