Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1899-1900 (1899)

  
  
  
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7. Zweijähriger Studienkurs für die Kandidaten 
des höheren Eisenbahn-, Post- und Telegraphen- 
dienstes, *) 
  
Erstes Jahr | Zweites Jahr 
  
Wöchentliche Stundenza hl 
Winter |Sommer[| Winter |Sommer 
  
  
1. Allgemeine Volkswirtschaftslehre , .} 3 —_ FA 
2. _Verkehrs-, Geld- und Münzwesen. .| — 3 ausfallend 
3. Spezielle Volkswirtschaftslehre . . .| Aausfallend 2 2 
4, Staats- und Verwaltungsrecht . . .| 3 | — 2 = 
= ul 
5. Privatrecht, Strafrecht, Prozesse a 5 
I} 
oo 
6. Finanzwissenschaft und Finanzrecht .! 3 La 
7. Experimentalphysik: ... 7A | 
  
Für Eisenbahnkandidaten allein, 
8. Eisenbahnkunde : | 
I. Allgemeiner und technischer Teil! 2 1 austallend 
II. Administrativer Teil . . . .| ausfallend 2 2 
III. Maschinentechnischer Teil . .| — 2 ausfallend 
8 a 
| 
| 
| 
| 
| 
  
Für Postkandidaten allein, | 
9. Post- und Telegraphenkunde . . .| 2 2 Kia 
10. Allgemeine Elektrotechnik . . .. —(6) — 6 — 
11. Telesraphentechnik 22 1... 13 2 ausfallend 
Für die Eisenbahnreferendäre sind | 22(28) 14 17 [6 
obligatorisch die Fächer 1—8; 
für die Postreferendäre die Fächer 
1—7 und 9—11. 
Empfohlen: Allgemeine mechanische Technologie, Experimental- 
chemie, Elemente der Differential- und Integralrechnung, analytisch- 
geometrische Übungen und sonstige allgemein bildende und den Beruf 
berührende Vorlesungen (Neuere Sprachen). Ä 
  
  
  
  
  
*) 1899/1900 fällt der Unterricht an dem Studienkurs aus (vgl. oben S. 58). 
X. Prüfungen. 
A. Semestralprüfungen. Dieselben finden im allgemeinen 
bei Jahresvorträgen am Ende des Studienjahres, bei Semestervor- 
trägen am Ende des Semesters statt. Die Jahreszeugnisse über 
Kenntnisse und Fleiss werden auf Grund dieser Prüfungen aus- 
gestellt. Zur Beteiligung an denselben und zur Beibringung von 
Zeugnissen in den Übungsfächern sind in jedem Falle diejenigen 
Studierenden verpflichtet, welche im Genusse eines Stipendiums 
oder der Unterrichtsgeldbefreiung stehen, oder welche im folgen- 
den Semester beziehungsweise Studienjahre um eine solche Ver- 
günstigung nachsuchen wollen. Die Verpflichtung bezieht sich 
auf diejenigen Vorträge, welche im Studienplane des Studierenden 
vorkommen und zwar auch auf Jahresvorträge, welche nur im 
Wintersemester belegt werden, wobei die Prüfung auf das im 
letzteren Vorgetragene zu beschränken ist. Seitens der Anstalt 
wird grosser Wert darauf gelegt, dass auch die übrigen 
Studierenden an den Prüfungen teilnehmen. 
Auf Grund der Semestralprüfungen können an der Abteilung 
für Maschineningenieurwesen einschliesslich Elektro- 
technik nach Massgabe der hiefür aufgestellten Bestimmungen 
versuchsweise Schlusszeugnisse ausgestellt werden. 
B. Diplomprüfungen., Um den ordentlichen Studierenden 
Gelegenheit zu geben, sich nach Vollendung ihrer Studien über 
die von ihnen erworbenen Kenntnisse durch ein Diplom auszu- 
weisen, werden jedes Jahr an sämtlichen Abteilungen Diplom- 
prüfungen abgehalten, bei welchen in allen für die spezielle 
Fachbildung wesentlichen Lehrgegenständen geprüft wird. Das 
 
	        

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