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7. Zweijähriger Studienkurs für die Kandidaten
des höheren Eisenbahn-, Post- und Telegraphen-
dienstes, *)
Erstes Jahr | Zweites Jahr
Wöchentliche Stundenza hl
Winter |Sommer[| Winter |Sommer
1. Allgemeine Volkswirtschaftslehre , .} 3 —_ FA
2. _Verkehrs-, Geld- und Münzwesen. .| — 3 ausfallend
3. Spezielle Volkswirtschaftslehre . . .| Aausfallend 2 2
4, Staats- und Verwaltungsrecht . . .| 3 | — 2 =
= ul
5. Privatrecht, Strafrecht, Prozesse a 5
I}
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6. Finanzwissenschaft und Finanzrecht .! 3 La
7. Experimentalphysik: ... 7A |
Für Eisenbahnkandidaten allein,
8. Eisenbahnkunde : |
I. Allgemeiner und technischer Teil! 2 1 austallend
II. Administrativer Teil . . . .| ausfallend 2 2
III. Maschinentechnischer Teil . .| — 2 ausfallend
8 a
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Für Postkandidaten allein, |
9. Post- und Telegraphenkunde . . .| 2 2 Kia
10. Allgemeine Elektrotechnik . . .. —(6) — 6 —
11. Telesraphentechnik 22 1... 13 2 ausfallend
Für die Eisenbahnreferendäre sind | 22(28) 14 17 [6
obligatorisch die Fächer 1—8;
für die Postreferendäre die Fächer
1—7 und 9—11.
Empfohlen: Allgemeine mechanische Technologie, Experimental-
chemie, Elemente der Differential- und Integralrechnung, analytisch-
geometrische Übungen und sonstige allgemein bildende und den Beruf
berührende Vorlesungen (Neuere Sprachen). Ä
*) 1899/1900 fällt der Unterricht an dem Studienkurs aus (vgl. oben S. 58).
X. Prüfungen.
A. Semestralprüfungen. Dieselben finden im allgemeinen
bei Jahresvorträgen am Ende des Studienjahres, bei Semestervor-
trägen am Ende des Semesters statt. Die Jahreszeugnisse über
Kenntnisse und Fleiss werden auf Grund dieser Prüfungen aus-
gestellt. Zur Beteiligung an denselben und zur Beibringung von
Zeugnissen in den Übungsfächern sind in jedem Falle diejenigen
Studierenden verpflichtet, welche im Genusse eines Stipendiums
oder der Unterrichtsgeldbefreiung stehen, oder welche im folgen-
den Semester beziehungsweise Studienjahre um eine solche Ver-
günstigung nachsuchen wollen. Die Verpflichtung bezieht sich
auf diejenigen Vorträge, welche im Studienplane des Studierenden
vorkommen und zwar auch auf Jahresvorträge, welche nur im
Wintersemester belegt werden, wobei die Prüfung auf das im
letzteren Vorgetragene zu beschränken ist. Seitens der Anstalt
wird grosser Wert darauf gelegt, dass auch die übrigen
Studierenden an den Prüfungen teilnehmen.
Auf Grund der Semestralprüfungen können an der Abteilung
für Maschineningenieurwesen einschliesslich Elektro-
technik nach Massgabe der hiefür aufgestellten Bestimmungen
versuchsweise Schlusszeugnisse ausgestellt werden.
B. Diplomprüfungen., Um den ordentlichen Studierenden
Gelegenheit zu geben, sich nach Vollendung ihrer Studien über
die von ihnen erworbenen Kenntnisse durch ein Diplom auszu-
weisen, werden jedes Jahr an sämtlichen Abteilungen Diplom-
prüfungen abgehalten, bei welchen in allen für die spezielle
Fachbildung wesentlichen Lehrgegenständen geprüft wird. Das