Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1899-1900 (1899)

  
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Nähere hierüber ist durch besondere Statuten festgestellt, welche 
auf der Direktionskanzlei jederzeit eingesehen und auch von 
derselben bezogen werden können. 
C. Staatsprüfungen. Eine gedruckte Zusammenstellung der 
für die Studierenden wichtigsten Bestimmungen hierüber kann 
vom Hausmeister zum Preis von 10 Pf. bezogen werden. 
Nach getroffener Vereinbarung der Regierungen Würt- 
tembergs, Preussens, Bayerns, Sachsens, Badens, Hessens 
und Braunschweigs ist das Studium auf den technischen 
Hochschulen dieser Staaten hinsichtlich der Zulassung 
ihrer Studierenden zu den Staatsprüfungen in den Fächern 
des Hochbau-, Bauingenieur und Maschineningenieur- 
wesens als gleichstehend gegenseitig anerkannt. 
Stuttgart, im Juli 1899. 
Direktion der K. Technischen Hochschule. 
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