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Zur Aufnahme in die Abteilung für Maschineningenieurwesen
einschliesslich Elektrotechnik wird überdies eine
längere, erfolgreiche praktische Thätigkeit verlangt, wovon mindestens
ein Jahr auf Arbeiten in der Werkstätte entfallen muss.
Beim Übertritt von einer auswärtigen Hochschule gilt dasselbe,
was unter A. gesagt ist.
IV. Unterrichtsg-eld.
Dasselbe beträgt von den nachstehenden Ausnahmen abgesehen
für das Semester ohne Unterscheidung zwischen Vorlesungen
und Übungen, ordentlichen und ausserordentlichen
Studierenden 2,50 Mark für die Wochenstunde.
Eine abweichende Berechnung findet statt:
a) bei den chemischen Übungen:
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) 36 Mark,
über 12 Stunden (Vollpraktikum) 60 Mark.
b) bei den Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten
in Zoologie, Botanik, Mineralogie und Geologie:
für das halbtägige Praktikum . . 20 Mark,
„ „ ganztägige Praktikum . . 40 Mark.
Jeder Studierende hat mindestens 60 Mark Unterrichtsgeld
für das Semester zu bezahlen, in welchen Betrag das Honorar
für Privatvorlesungen nicht eingerechnet wird.
In Beziehung auf die Berechnung des Unterrichtsgelds ist
weiter Folgendes bestimmt:
a) bei Vorträgen wird die volle programmmässige Stundenzahl
berechnet, auch wenn nicht alle Stunden belegt worden
sind;
b) bei Übungsstunden wird im allgemeinen nach der
Zahl der belegten Wochenstunden gerechnet; sind aber
für ein Fach mehr als 4 Stunden in den Lehrplan aufgenommen,
so wird zum mindesten für 4 Stunden bezahlt;
sind 4 oder weniger als 4 Stunden in den Lehrplan aufgenommen,
so muss nach der Zahl der Stunden des Lehrplans
bezahlt werden, auch wenn eine geringere Stundenzahl
belegt worden ist. Es bleibt jedoch dem Lehrer Vorbehalten,
jedem einzelnen Studierenden ein Minimum der
zu besuchenden Übungsstunden vorzuschreiben, wo durch
ein solches Minimum nach seinem Ermessen ein entsprechender
Erfolg des Unterrichts bedingt ist.
Für die Benützung der Apparate und Instrumente sowie für
Materialverbrauch etc. wird ein Ersatzgeld erhoben, das beträgt:
a) bei dem Besuch der Übungen zur praktischen Geometrie
im Sommersemester in der Abteilung I und II je
3 J(,, in I und II zus. 5 JL\
b) bei dem Besuch der physikalischen oder elektrotechnischen
Übungen 1 JL für die Semester-Wochenstunde,
im ganzen jedoch nicht unter 10 JL. für das Semester;
e) bei dem Besuch der chemischen Laboratorien
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) 10 JL. \ für das
über 12 Stunden (Vollpraktikum) 15 JL ) Semester;
d) bei dem Besuch der botanisch-mikroskopischen Übungen
2 JL für die Semester-Wochenstunde;
e) bei dem Besuch der Anleitung zu botanisch-wissenschaftlichen
Arbeiten
für das halbtägige Praktikum 10 JL | .
... . „„ im bemester;
„ „ ganztägige „ 2 0 JL. I
f) bei der Teilnahme an den Übungen in der Materialprüfungsanstalt
und im Ingenieurlaboratorium
je 10 JL. im Semester (vergl. S. 42).
g) für die Benützung des zu photographischen Zwecken eingerichteten
Häuschens im Hof der Hochschule 2 JL im Semester.
Für die mit »privatim« bezeichneten Vorlesungen und Übungen
(vergl. unter VIII.) wird das Honorar durch die Dozenten festgesetzt
und auf den Einschreiblisten veröffentlicht.
Die Aufnahmegebühr für Neueintretende beträgt 10 Mark.
Ausserdem hat jeder Studierende eine Dienergebühr von 2 Ji
für das Semester zu entrichten.
(Über das Honorar für Hospitanten s. Seite 11.)