Volltext : Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1905-1906 (1905)

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der Elektrotechnik, Chemiker, Hütteningenieure; ausserdem in Mathematik,
 in Naturwissenschaft und in einigen Fächern der Allgemein
bildenden Abteilung.
An den Diplom-Vor- und -Hauptprüfungen können nach den für
jede Abteilung bestehenden Vorschriften nur ordentliche Studierende
teilnehmen.
Denjenigen Kandidaten, die im Besitze des Reifezeugnisses eines
deutschen Gymnasiums oder Realgymnasiums, einer deutschen Oberrealschule
 oder einer gleichwertigen Anstalt*) sind und die Diplomprüfung an
den Abteilungen für Architektur, Bauingenieurwesen, Maschineningenieurwesen
 einschliesslich Elektrotechnik und Chemie einschliesslich Hüttenwesen
 erstehen, erteilt die Technische Hochschule auf Grund der Königlichen
 Entschliessung vom 22, Januar 1900 den Grad eines Diplom-Ingenieurs.
 Beim Zutreffen dieser Voraussetzungen kann der Titel
auf Ansuchen auch den früher Geprüften nachträglich verliehen werden.
3. Staatsprüfungen. Es kommen in Betracht:
a) die Prüfungen für das Baufach (Hochbau-, Bauingenieurund
 Maschineningenieurfach);
b) die Prüfung für die technischen Ämter im Berg-, Hüttenund
 Salinenwesen;
c) die Prüfung für Apotheker
dd) 5 „ Nahrungsmittelchemiker;
©) " „ das realistische Lehramt.
Eine gedruckte Zus sammenstellung der für die Studierenden wichtigsten
 Bestimmungen über die Prüfungen im Baufache ist bei dem. Sekretariat
 oder dem Hausmeister zum Preis von 10 Pf. das Stück zu haben.
Die Vorschriften über die Prüfungen Lit. b)-—e) können auf der Kanzlei
eingesehen werden.
Zufolge einer Vereinbar ung zwischen den Regierungen von Württemberg,
 Preussen, Bayern, Sachsen, Baden, Hessen und Braunschweig
ist das Studium auf den Technischen Hochschulen dieser Staaten für
die Zulassung zu den Staatsprüfungen in den Fächern des Hochbau-,
Baningenieur. und Maschineningenieurwesens als gleichstehend
gegenseitig anerkannt.

Zeugnisse über die. besuchten Vorlesungen, über die Führung
an der Hochschule usw. werden den Studierenden nach den einschlägigen
Bestimmungen auf Ansuchen, insbesondere bei der Anmeldung zu Prüfungen
 und bei dem Al bgang von der Hochschule, ausgestellt.

Als gleichwertig sind zurzeit nach Massgabe der Prüfungsordnungen ankant
 die bayerischen Industrieschulen und die Gewerbeakademie in Chemnitz.

 

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VI. Doktor-Promotion.

Durch Königliche Entschliessung vom 22. Januar 1900 wurde der
Technischen Hochschule das Recht verliehen, auf Grund einer besonderen
 Prüfung die Würde eines Doktor-Ingenieurs zu verleihen.
Die Bedingungen für die Erlangung dieser Würde enthält die
Promotionsordnung vom 7. August 1900, welche vom Sekretariat oder
dem Hausmeister zu beziehen ist (Preis 10 Pf.).

VIL Stipendien und Preise.

Bei nachgewiesener Mittellosigkeit kann landesangehörigen Studierenden
 und ausnahmsweise mit Genehmigung des Ministeriums auch
Angehörigen anderer deutscher Staaten, welche über Fleiss und sittliches
Verhalten ein gutes Zeugnis haben, das Unterrichts- und Ersatzgeld
ganz oder teilweise nachgelassen werden.
Ausserdem können an bedürftige und würdige Studierende Staatsstipendien
 sowie Stipendien aus den Erträgnissen der an der Hochschule
 bestehenden Stiftungen nach Massgabe der hierfür geltenden
Bestimmungen verliehen werden,
An sämtlichen Abteilungen der Technischen Hochschule werden
jährlich Preisaufgaben gestellt und für .genügende Lösungen Preise
vergeben und Belobungen zuerkannt. Zur Bewerbung sind ordentliche
 und ausserordentliche Studierende nach den näheren Bestimmungen
des Preisstatuts vom 19. Januar 1892 zugelassen.

YIII Kranken- und Unfallversicherung für
Studierende.

Für die Studierenden besteht eine Krankenkasse. Jeder Studierende
 ist zur Entrichtung eines Semesterbeitrags an diese Kasse verpflichtet.
 Die Kasse gewährt Studierenden, mit Ausschluss der Hospitanten,
 Beihilfe in Erkrankungsfällen nach Massgabe der dafür bestehenden
 gedruckten Bestimmungen.
Eine besondere Versicherung trifft Vorkehr gegen Unfälle der
Studierenden und Hospitanten beim Unterricht in Gebäuden der
Hochschule und auf Exkursionen. Zu dieser Versicherung wird von
jedem Teilnehmer ein Semesterbeitrag von 80 Pf. erhoben.. Das Nähere
über die Versicherung ist aus einer Druckschrift ersichtlich.

 
            
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