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Die festgesetzten Gebühren und der Mindestbetrag des Unterrichts
gelds sind beim Eintritt im voraus zu entrichten, oder es ist ein
vorschriftsmässiges Nachlassgesuch einzureichen. Eine Rückerstattung
des bezahlten Unterrichts- und Ersatzgeldes sowie der entrichteten
Honorare kann bei vorzeitigem oder unfreiwilligem Austritt nicht be
ansprucht werden.
Das Unterrichtsgeld beträgt für das Semester, ohne Unterscheidung
zwischen Vorlesungen und Übungen, ordentlichen und ausserordentlichen
Studierenden, 2,50 JL für die Wochenstunde, mit folgenden Ausnahmen:
1. bei den chemischen Übungen:
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) . 36 JL,
über 12 Stunden (Vollpraktikum) . 60 JL\
2. bei den Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten in
Zoologie, Botanik, Mineralogie und Geologie:
für das halbtägige Praktikum . . . 20 JL,
„ „ ganztägige Praktikum ... 40 JL
Der Mindestbetrag des Unterrichtsgelds ist auf 60 JL für das
Semester festgesetzt, in welche Summe das Honorar für Privatvor
lesungen nicht eingerechnet wird.
In Beziehung auf die Berechnung des Unterrichtsgelds ist weiter
folgendes bestimmt:
a) bei Vorträgen wird die volle programmässige Stundenzahl be
rechnet, auch wenn nicht alle Stunden belegt worden sind;
b) bei Übungsstunden ist im allgemeinen die Zahl der
belegten Wochenstunden massgebend; sind aber für eine Vor
lesung mehr als 4 Stunden in den Lehrplan aufgenommen, so
werden zum mindesten 4 Stunden angerechnet, sind 4 oder
weniger als 4 Stunden vorgesehen, so muss nach der Zahl der
Stunden des Lehrplans bezahlt werden, auch wenn eine geringere
Stundenzahl belegt worden ist.
Das Ersatzgeld beträgt für das Semester:
1. bei dem Besuch der Übungen zur praktischen Geometrie
im Wintersemester 3 JL. für die 2stündige Übung, im Sommer
für die 4 bzw. 5stündige Übung 6 JL, für die Übungen I und
II der Bauingenieure zusammen 10 JL-,
2. bei dem Besuch der physikalischen oder elektrotech
nischen Übungen 1 JL für die Wochenstunde, im ganzen
jedoch nicht unter 10 JL-,
3. bei dem Besuch der chemischen Laboratorien
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) 10 JL,
über 12 Stunden (Vollpraktikum) 15 JL-,
4. bei dem Besuch der botanisch-mikroskopischen Übungen
2 JL für die Wochenstunde;
5. bei dem Besuch der Anleitung zu botanisch-wissenschaft
lichen Arbeiten
für das halbtägige Praktikum . . . 10 JL,
, „ ganztägige „ . . . 20 JL;
6. bei der Teilnahme an den Übungen in der Materialprü
fungsanstalt und im Ingenieurlaboratorium:
für eine Wochenstunde 5 JL,
„ das halbtägige Praktikum . . . 10 JL,
r » ganztägige „ ... 20 JL-,
7. für die Benützung der photographischen Dunkelkammer und
ihrer Einrichtung 2 JL
Für die mit »privatim« bezeichneten Vorlesungen und Übungen
(vgl. unter C.) wird das Honorar durch die Privatdozenten mit Ge
nehmigung des Rektors festgesetzt und auf den Einschreiblisten ver
öffentlicht.
Ferner wird jedem Studierenden eine Dienergebühr von 2 JL für
das Semester berechnet.
Vor der Anweisung eines Arbeitsplatzes in einem der beiden
chemischen Laboratorien sind 20 ^ als Sicherheit bei der Kasse zu
hinterlegen; je am Schlüsse des Semesters wird darüber abgerechnet.
b) Für Hospitanten.
Die Hospitanten haben als Unterrichtshonorar zu entrichten:
bei Vorträgen: 6 JL für einen lstündigen Vortrag, 11 JL
für einen 2stündigen, 15 JL für einen 3stündigen, 19 JL für
einen 4stündigen; umfasst der Vortrag mehr als 4 Stunden,
so wird jede weitere Stunde mit 3 JL berechnet;
bei Übungen: das Doppelte der für Studierende bestehenden
Sätze (vgl. oben Seite 10).
Das Ersatzgeld entrichten die Hospitanten wie Studierende.
An Stelle der Aufnahmegebühr tritt ein Verwaltungskosten
beitrag von 3 JL im Semester.
Y. Prüfungen und Zeugnisse.
1. Semesterprüfungen. Die Semesterprüfungen finden in der Regel
während der letzten zwei Wochen des Semesters statt. Bei Jahresvor
trägen wird gewöhnlich nur einmal am Ende des Studienjahrs geprüft.