Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1906-1907 (1906)

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Die festgesetzten Gebühren und der Mindestbetrag des Unterrichts 
gelds sind beim Eintritt im voraus zu entrichten, oder es ist ein 
vorschriftsmässiges Nachlassgesuch einzureichen. Eine Rückerstattung 
des bezahlten Unterrichts- und Ersatzgeldes sowie der entrichteten 
Honorare kann bei vorzeitigem oder unfreiwilligem Austritt nicht be 
ansprucht werden. 
Das Unterrichtsgeld beträgt für das Semester, ohne Unterscheidung 
zwischen Vorlesungen und Übungen, ordentlichen und ausserordentlichen 
Studierenden, 2,50 JL für die Wochenstunde, mit folgenden Ausnahmen: 
1. bei den chemischen Übungen: 
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) . 36 JL, 
über 12 Stunden (Vollpraktikum) . 60 JL\ 
2. bei den Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten in 
Zoologie, Botanik, Mineralogie und Geologie: 
für das halbtägige Praktikum . . . 20 JL, 
„ „ ganztägige Praktikum ... 40 JL 
Der Mindestbetrag des Unterrichtsgelds ist auf 60 JL für das 
Semester festgesetzt, in welche Summe das Honorar für Privatvor 
lesungen nicht eingerechnet wird. 
In Beziehung auf die Berechnung des Unterrichtsgelds ist weiter 
folgendes bestimmt: 
a) bei Vorträgen wird die volle programmässige Stundenzahl be 
rechnet, auch wenn nicht alle Stunden belegt worden sind; 
b) bei Übungsstunden ist im allgemeinen die Zahl der 
belegten Wochenstunden massgebend; sind aber für eine Vor 
lesung mehr als 4 Stunden in den Lehrplan aufgenommen, so 
werden zum mindesten 4 Stunden angerechnet, sind 4 oder 
weniger als 4 Stunden vorgesehen, so muss nach der Zahl der 
Stunden des Lehrplans bezahlt werden, auch wenn eine geringere 
Stundenzahl belegt worden ist. 
Das Ersatzgeld beträgt für das Semester: 
1. bei dem Besuch der Übungen zur praktischen Geometrie 
im Wintersemester 3 JL. für die 2stündige Übung, im Sommer 
für die 4 bzw. 5stündige Übung 6 JL, für die Übungen I und 
II der Bauingenieure zusammen 10 JL-, 
2. bei dem Besuch der physikalischen oder elektrotech 
nischen Übungen 1 JL für die Wochenstunde, im ganzen 
jedoch nicht unter 10 JL-, 
3. bei dem Besuch der chemischen Laboratorien 
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) 10 JL, 
über 12 Stunden (Vollpraktikum) 15 JL-, 
4. bei dem Besuch der botanisch-mikroskopischen Übungen 
2 JL für die Wochenstunde; 
5. bei dem Besuch der Anleitung zu botanisch-wissenschaft 
lichen Arbeiten 
für das halbtägige Praktikum . . . 10 JL, 
, „ ganztägige „ . . . 20 JL; 
6. bei der Teilnahme an den Übungen in der Materialprü 
fungsanstalt und im Ingenieurlaboratorium: 
für eine Wochenstunde 5 JL, 
„ das halbtägige Praktikum . . . 10 JL, 
r » ganztägige „ ... 20 JL-, 
7. für die Benützung der photographischen Dunkelkammer und 
ihrer Einrichtung 2 JL 
Für die mit »privatim« bezeichneten Vorlesungen und Übungen 
(vgl. unter C.) wird das Honorar durch die Privatdozenten mit Ge 
nehmigung des Rektors festgesetzt und auf den Einschreiblisten ver 
öffentlicht. 
Ferner wird jedem Studierenden eine Dienergebühr von 2 JL für 
das Semester berechnet. 
Vor der Anweisung eines Arbeitsplatzes in einem der beiden 
chemischen Laboratorien sind 20 ^ als Sicherheit bei der Kasse zu 
hinterlegen; je am Schlüsse des Semesters wird darüber abgerechnet. 
b) Für Hospitanten. 
Die Hospitanten haben als Unterrichtshonorar zu entrichten: 
bei Vorträgen: 6 JL für einen lstündigen Vortrag, 11 JL 
für einen 2stündigen, 15 JL für einen 3stündigen, 19 JL für 
einen 4stündigen; umfasst der Vortrag mehr als 4 Stunden, 
so wird jede weitere Stunde mit 3 JL berechnet; 
bei Übungen: das Doppelte der für Studierende bestehenden 
Sätze (vgl. oben Seite 10). 
Das Ersatzgeld entrichten die Hospitanten wie Studierende. 
An Stelle der Aufnahmegebühr tritt ein Verwaltungskosten 
beitrag von 3 JL im Semester. 
Y. Prüfungen und Zeugnisse. 
1. Semesterprüfungen. Die Semesterprüfungen finden in der Regel 
während der letzten zwei Wochen des Semesters statt. Bei Jahresvor 
trägen wird gewöhnlich nur einmal am Ende des Studienjahrs geprüft.
	        

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