Volltext : Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1908-1909 (1908)

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bei  Übungen:  5  <#.  für  die  Stunde  mit  der  Abweichung,  dass
bei  den  chemischen  Übungen  das  1 1  / 2 fachc  des  Satzes  für
Studierende  berechnet  wird.
Das  Ersatzgeld  entrichten  die  Hospitanten  wie  Studierende.
An  Stelle  der  Aufnahmegebühr  tritt  ein  Verwaltuugskostenbeitrag
  von  S  ..Ä  für  das  Halbjahr.
V.  Prüfungen  und  Zeugnisse.
1.  Semesterprüfungen.  Die  Semesterprüfungen  finden  in  der  Regel
wahrend  der  letzten  zwei  Wochen  des  Semesters  statt.  Bei  Jahresvorträgen ­
  wird  gewöhnlich  nur  einmal  am  Ende  des  Studienjahrs  geprüft.
Ordentliche  und  ausserordentliche  Studierende  sind  nach  Massgabo
  der  bestehenden  Bestimmungen  zur  Teilnahme  an  den  Prüfungen
berechtigt.  Zur  Beteiligung  an  denselben  und  zur  Beibringung  von
Zeugnissen  in  den  Übungafcchern  sind  in  jedem  Palle  diejenigen  Studierenden ­
  verpflichtet,  welche  im  Geuusse  eines  Stipendiums  oder  der
Unterrichtsgeldbefreiuag  stehen,  oder  welche  im  folgenden  Semester  beziehungsweise ­
  Studienjahr  um  eine  solche  Vergünstigung  nachsuchen
wellen.  Die  Verpflichtung  bezieht  sich  auf  diejenigen  Vorträge,  welche
im  Studienplan  des  Studierenden  Vorkommen,  und  zwar  auch  auf  die
Jahresvorträge,  welche  nur  im  Wintersemester  belegt  werden,  wobei  die
Prüfung  auf  das  in  diesem  Semester  Vorgetrugene  zu  beschränken  ist.
Über  den  Ausfall  der  Prüfungen  und  die  Leistungen  in  den  Übungen
werden  besondere  Zeugnisse  —  Semesterzeugnisse  —  ausgestellt.
Die  Abteiluug  für  Maschineningenieurwescu  einachL  der  Elektrotechnik ­
  erteilt  nach  Maasgabe  der  bestehenden  Vorschriften  Schlusszeugnisse
  an  Studierende  des  Maschineningenieurwesens  und  Studierende ­
  der  Elektrotechnik  unter  der  Voraussetzung,  dass  der  Bewerber ­
  in  der  vorgeschriebenen  Weise  praktisch  tätig  gewesen  ist,
wenigstens  vier  Semester  an  der  hiesigen  Hochschule  studiert  und
durch  Semesterzeugnisse  einen  durchschnittlich  mindestens  befriedigenden ­
  Erfolg  seiner  Studien  nachgewiesen  hat.
2.  Diplomprüfungen.  Alljährlich  werden  auf  Grund  besonderer
Prüfungsordnungen  an  den  einzelnen  Abteilungen  Diplomprüfungen
abgehalten  für-  Architekten,  Bauingenieure,  Vermessungsingenieure  (Geodäten), ­
  Maschineningenieure,  Verwaltungsingenieure,  Elektroingenieure,
Chemiker.  Hütteningenieure;  ausserdem  in  Mathematik,  in  Naturwissenschaft ­
  und  in  Zweigen  der  Allgemein  bildenden  Abteilung.
An  den  Diplom-Vor-  und  -Hauptprüfungen  können  nur  ordentliche ­
  Studierende  teilnehmen.

Denjenigen  Kandidaten,  die  im  Besitze  des  Reifezeugnisses  eines
deutschen  Gymnasiums  oder  Realgymnasiums,  einer  deutschen  Oberrealschule ­
  oder  einer  gleichwertigen  Anstalt")  sind  und  die  Diplomprüfung  an
den  Abteilungen  für  Architektur,  Bauingenieurwesen,  Maschineningenieurwesen ­
  einschliesslich  der  Elektrotechnik  und  Chemie  einschliesslich
Hüttenwesen  erstehen,  erteilt  die  Technische  Hochschule  auf  Grund  der
Königlichen  Entschließung  vom22.  Januar  1900  den  Grad  eines  Diplomingenieurs. ­
  Beim  Zutreffen  dieser  Voraussetzungen  kann  der  Titel
auf  Ansuchen  auch  den  früher  Geprüften  nachträglich  verliehen  werden.
Die  Diplomprüfungsordnungen,  für  jede  Abteilung  gesondert  gedruckt, ­
  können  von  dem  Sekretariat  oder  dem  Hausmeister  zum  Preis
von  je  20  Pf.  bezogen  werden.
3.  Staatsprüfungen.  Es  kommen  in  Betracht:
a)  die  Prüfungen  für  das  Baufach  (Hochbau-,  Bauingenieurund
  Maschineningenieurfach);
b)  dio  Prüfung  für  die  technischen  Ämter  im  Berg-,  Hüttenund
  Salinen  wesen;
c)  die  Prüfung  für  Apotheker;
d)  ,  „  »  Nahrungsmittelchomiker;
e)  „  ,  „  das  realistische  Lehramt.
Eine  gedruckte  Zusammenstellung  der  für  die  Studierenden  wichtigsten ­
  Bestimmungen  über  die  Staatsprüfungen  im  Bau  fache  ist  bei  dem
Sekretariat  oder  dem  Hausmeister  zum  Preis  vou  10  Pf.  zu  haben.
Die  Vorschriften  über  die  Prüfungen  Lit.  b)—e)  können  auf  der  Kanzlei
eingesehen  werden.
Im  Falle  der  späteren  Ersetzung  der  ersten  Staatsprüfung  im
Baufach  durch  die  entsprechenden  Diplomprüfungen  werden  die  dem-,
nächst  abzuhaltenden  Diplomvorprüfungen  und  Diplomprüfungen  mit
Zustimmung  der  beteiligten  Ministerien  bei  den  Meldungen  um  Zulassung ­
  zu  den  Staatsprüfungen  im  Baufach  voraussichtlich  wie  die  mathematisch-naturwissenschaftliche ­
  Vorprüfung  und  die  erste  Staatsprüfung
im  Baufach  an  gerechnet  werden.
Zeugnisse  über  die  besuchten  Vorlesungen,  über  die  Führung
an  der  Hochschule  usw.  werden  den  Studierenden  nach  den  einschlägigen
Bestimmungen  auf  Ansuchen,  insbesondere  bei  der  Anmeldung  zu  Prüfungen ­
  und  bei  dem  Abgang  von  der  Hochschule,  ausgestellt,
•)  Als  gleichwertig  sind  derzeit  nach  Mu-sagabe  der  Prüfungsordnungen  anerkannt: ­
  die  ehemaligen  bayerischen  Industrieschulen  und  die  Gewerbeakademie
in  Chemnitz.
            
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