Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1908-1909 (1908)

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VI. Doktor-Ingeiiieiir-Promotion. 
Durch Königliche Entscbüessung vom 22. Januar 1900 wurde der 
Technischen Hochschule das Recht verliehen, auf Grand einer beson 
deren Prüfung die Würde eines Doktor-Ingenieurs zu verleihen. 
Die Bedingungen für die Erlangung dieser Würde enthält die 
Promotionsordnung vom 7. August 1900, welche vom Sekretariat oder 
dem Hausmeister zu beziehen ist (Preis 20 Pf.). 
VII. Stipendien und Preise. 
Bei nachgewiesener Mittellosigkeit kann landesangehörigeu Stu 
dierenden und ausnahmsweise mit Genehmigung des Ministeriums auch 
Angehörigen anderer deutscher Staaten, welche über Fleiss und sittliches 
Verhalten ein gutes Zeugnis haben, das Unterrichts- und Ersatzgeld 
ganz oder teilweise nachgelassen werden. 
Ausserdem können an bedürftige und würdige Studierende Staats 
stipendien sowie Stipendien aus den ErLr4gni*'cn der an der Hoch 
schule bestehenden Stiftungen nach Maßgabe der hierfür geltenden 
Bestimmungen verliehen werden. 
An sämtlichen Abteilungen der Technischen Hochschule werden 
jährlich Preisaufgaben gestellt und Tür genügende Lösungen Preise 
vergeben und Belobungen znorkuimt. Zur Bewerbung sind ordeut- 
liche und ausserordentliche Studierendo nach den Bestimmungen über 
die akademischen Preise vom 1. März 1907 berechtigt. 
VIII. Kranken- und Unfall Versicherung für 
Studierende. 
Für die Studierenden besteht eino Krankenkasse. Jeder Stu 
dierende ist zur Entrichtung eines Scmosterbeitrags an diese Kasse ver 
pflichtet. Die Kasse gewährt Studierenden, mit Ausschluss der Hospi 
tanten, Beihilfe in Erkrankung?tälien nach Maßgabe der dafür bestehen 
den gedruckten Bestimmungen. 
Eine besondere Versicherung trifft Vorkehr gegen Unfälle der 
Studierenden und der in die. Liste der Versicherten eingetragenen 
Hospitanten beim Unterricht in den Gebäuden der Hochschule und 
auf Exkursionen. 
Zur Ermöglichung von Exkursionen mit Studierenden auf Anlagen 
der wtirtt. Staatseisenbahnen hat die Technisch.- Hochschule der Bahn- 
Verwaltung gegenüber die Haftpflicht vortragamässig übernommen. 
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Dieselbe Verpflichtung übernimmt sie auf Antrag bei Exkursionen in 
Fabriken, Bergwerke usw. den Unternehmern gegenüber. Gegen das 
ihr hieraus erwachsende Risiko hat sich die Technische Hochschule 
ihrerseits versichert. Wer sich an einer Exkursion der gedachten Art 
beteiligt, hat sich gegeUm-nlulls die Entschädigung aus der Unfall 
versicherung auf die etwaige gesetzliche Leistung aus der Haftpflicht 
anrechnen za lassen. 
Von den Versicherten wird zur Deckung der Versicherungskosten 
ein Semesterbeitrag von 70 Pf. erhoben. Das Nähere über die Unfall 
versicherung ist aus einer besonderen Druckschrift ersichtlich. 
IX. Bibliothek 
verbunden mit Lesezimmer 
Das Lesezimmer ist für Studierende an allen Unterrichtstagen 
geöffnet, und zwar: 
im Wintersemester von 8 — 12 und 3—7 übr, 
. Sommersemester von 8 12 und 2—6 Uhr. 
Aus der Bibliothek werden nur an Angehörige der Hochschule 
Werke leihweise abgegeben.
	        

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