Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1911-1912 (1911)

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A. Organisation der Technischen Hochschule. 
Die Organisation der Hochschule beruht aut' ihrer Verfassung vom 
28. September 1903. Nach derselben ist die Hochschule dem König 
lichen Ministerium des Kirchen- und Schulwesens unmittelbar unterstellt. 
Ihre Organe für die Leitung und Verwaltung sind: 
1. der Rektor, 
2. für die einzelnen Abteilungen: die Abteilungs-Vorstände und 
Abteilungs-Kollegien, 
-3. für die gesamte Hochschule: der Senatsaussehoss und der 
akademische Senat. 
1. Zweck und Gliederung;. Lehrkräfte. 
Die Technische Hochschule hat den Zweck, die wissenschaftliche 
und künstlerische Ausbildung für die technischen Borufsarten und fin 
den Lehrberuf in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern zu 
gewähren, sowie die Wissenschaften und Künste zu pflegen, die zu 
ihren Lelirgebieten gehören. 
Sie gliedert sich in die 6 Abteilungen für 
1. Architektur; 
2. Bauingenieurwesen; 
3. Maschineningenieurwesen einschliesslich der Elektro 
technik ; 
•I. Chemie einschliesslich des Hüttenwesens und der Phar 
mazie ; 
5. Mathematik und Naturwissenschaften; 
6. Allgemein bildende Fächer. 
Die Lehrkräfte bestehen aus: 
ordentlichen Professoren, 
ausserordentlichen Professoren, 
Fach- und Hilfslehrern. 
Zur Unterstützung der Professoren sind nach Bedürfnis Assi 
stenten und technische Hilfskräfte bestellt. 
Ausserdem werden l'rivatdozenten nach den Bestimmungen der 
Habilitationsordnung zugelassen.
	        
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