Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1911-1912 (1911)

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Die Bedingungen für die Erlangung dieser Würde enthält die 
Promotionsordnung vom 7. August 1900, welche vom Sekretariat oder 
dem Hausmeister zu beziehen ist (Preis 20 Pf.). 
VII. Stipendien und Preise. 
Bei nachgewiesener Mittellosigkeit kann landesangehörigen Stu 
dierenden und ausnahmsweise mit Genehmigung des Ministeriums auch 
Angehörigen anderer deutscher Staaten, die über Fleiss und sittliches 
Verhalten ein gutes Zeugnis haben, das Unterrichts- und Ersatzgeld 
ganz oder teilweise nachgelassen werden. 
Ausserdem können an bedürftige und würdige Studierende Staats 
stipendien sowie Stipendien aus den Erträgnissen der an der Hoch 
schule bestehenden Stiftungen nach Massgabe der hierfür geltenden 
Bestimmungen verliehen werden. 
An sämtlichen Abteilungen der Technischen Hochschule werden 
jährlich Preisaufgaben gestellt und für genügende Lösungen Preise 
vergeben und Belobungen zuerkannt. Zur Bewerbung sind ordent 
liche und ausserordentliche Studierende nach den Bestimmungen über 
die akademischen Preise vom 1. März 1907 berechtig». 
VIII. Kranken- und UnfallVersicherung für 
Studierende. 
Für die Studierenden besteht eine Krankenkasse. Jeder Stu 
dierende ist zur Entrichtung eines Semesterbeitrags au diose Kasse ver 
pflichtet. Die Kasse gewährt Studiereuden, mit Ausschluss der Hospi 
tanten, Beihilfe in Erkrankungsfällen nach Massgabe der dafür bestehen 
den gedruckten Bestimmungen. 
Eine besondere Versicherung trifft Fürsorge für solche Studie 
rende und die in die Liste der Versicherten eingetragenen Hospi 
tanten, die beim Unterricht in den Gebäuden der Hochschule oder 
auf Exkursionen verunglücken. 
Zur Ermöglichung von Exkursionen mit Studierenden auf Bahn 
anlagen hat die Technische Hochschule der Bahnverwaltung gegenüber 
die Haftpflicht vertragsmässig übernommen. Dieselbe Verpflichtung 
übernimmt sie auf Antrag bei Exkursionen in Fabriken, Bergwerken usw. 
den Unternehmern gegenüber. Gegen das ihr hieraus erwachsende 
Risiko hat sich die Technische Hochschule ihrerseits versichert. Wer 
sich an einer Exkursion der gedachten Art beteiligt, hat sich gegebenen 
falls die Entschädigung aus der Unfallversicherung auf die etwaige 
gesetzliche Leistung aus der Haftpflicht anrechnen zu lassen. 
Von den Versicherten wird zur Deckung der Versicherungskosten 
ein Halbjahresbeitrag von 75 Pf. erhoben. Das Nähere über die Unfall 
versicherung ist aus einer besonderen Druckschrift ersichtlich. 
IX. Bibliothek 
verbunden mit Lesezimmer. 
Das Lesezimmer ist für Studierende an allen Unterrichtstagen 
geöffnet, und zwar: 
im Winterhalbjahr von 8—12 und 3—7 Uhr, 
, Sommerhalbjahr von 8—12 und 2—6 I hr. 
Am Samstagnachinittag ist die Bibliothek geschlossen. 
Aus der Bibliothek werden nur an Angehörige der Hochschule 
Werke leihweise abgegeben.
	        
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