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Die Bedingungen für die Erlangung dieser Würde enthält die
Promotionsordnung vom 7. August 1900, welche vom Sekretariat oder
dem Hausmeister zu beziehen ist (Preis 20 Pf.).
VII. Stipendien und Preise.
Bei nachgewiesener Mittellosigkeit kann landesangehörigen Stu
dierenden und ausnahmsweise mit Genehmigung des Ministeriums auch
Angehörigen anderer deutscher Staaten, die über Fleiss und sittliches
Verhalten ein gutes Zeugnis haben, das Unterrichts- und Ersatzgeld
ganz oder teilweise nachgelassen werden.
Ausserdem können an bedürftige und würdige Studierende Staats
stipendien sowie Stipendien aus den Erträgnissen der an der Hoch
schule bestehenden Stiftungen nach Massgabe der hierfür geltenden
Bestimmungen verliehen werden.
An sämtlichen Abteilungen der Technischen Hochschule werden
jährlich Preisaufgaben gestellt und für genügende Lösungen Preise
vergeben und Belobungen zuerkannt. Zur Bewerbung sind ordent
liche und ausserordentliche Studierende nach den Bestimmungen über
die akademischen Preise vom 1. März 1907 berechtig».
VIII. Kranken- und UnfallVersicherung für
Studierende.
Für die Studierenden besteht eine Krankenkasse. Jeder Stu
dierende ist zur Entrichtung eines Semesterbeitrags au diose Kasse ver
pflichtet. Die Kasse gewährt Studiereuden, mit Ausschluss der Hospi
tanten, Beihilfe in Erkrankungsfällen nach Massgabe der dafür bestehen
den gedruckten Bestimmungen.
Eine besondere Versicherung trifft Fürsorge für solche Studie
rende und die in die Liste der Versicherten eingetragenen Hospi
tanten, die beim Unterricht in den Gebäuden der Hochschule oder
auf Exkursionen verunglücken.
Zur Ermöglichung von Exkursionen mit Studierenden auf Bahn
anlagen hat die Technische Hochschule der Bahnverwaltung gegenüber
die Haftpflicht vertragsmässig übernommen. Dieselbe Verpflichtung
übernimmt sie auf Antrag bei Exkursionen in Fabriken, Bergwerken usw.
den Unternehmern gegenüber. Gegen das ihr hieraus erwachsende
Risiko hat sich die Technische Hochschule ihrerseits versichert. Wer
sich an einer Exkursion der gedachten Art beteiligt, hat sich gegebenen
falls die Entschädigung aus der Unfallversicherung auf die etwaige
gesetzliche Leistung aus der Haftpflicht anrechnen zu lassen.
Von den Versicherten wird zur Deckung der Versicherungskosten
ein Halbjahresbeitrag von 75 Pf. erhoben. Das Nähere über die Unfall
versicherung ist aus einer besonderen Druckschrift ersichtlich.
IX. Bibliothek
verbunden mit Lesezimmer.
Das Lesezimmer ist für Studierende an allen Unterrichtstagen
geöffnet, und zwar:
im Winterhalbjahr von 8—12 und 3—7 Uhr,
, Sommerhalbjahr von 8—12 und 2—6 I hr.
Am Samstagnachinittag ist die Bibliothek geschlossen.
Aus der Bibliothek werden nur an Angehörige der Hochschule
Werke leihweise abgegeben.