Volltext : Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1918-1919 (1918)

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Inhaltsübersicht.

Bel!«
A.  Organisation  der  Technischen  Hochschule  3
I.  Zweck  und  Gliederung.  Lehrkräfte  3
II.  Einteilung  des  Studienjahrs  4
III.  Aufhahmebestimmungen  .  4
IV.  Untcrrichtsgeld  7
V.  Prüfungen  und  Zeugnisse  •  10
VI.  Doktor-Ingenieur-Promotion  12
VII.  Stipendien  und  Preise  12
VIII.  Kranken-  und  Unfallversicherung  für  Studierende  ....  12
IX.  Bibliothek  13
B.  Personalbestand  13
C.  Lehrgegenstände:
I.  Mathematik  und  Mechanik  20
II.  Naturwissenschaften  25
IH.  ArehitekturßchcT  31
IV.  Bauingenieurfächer  34
V.  MüschineningenieurfUcher  88
VI.  Elektrotechnik  14
VII.  Allgemein  bildende  Fächer  46
D.  Studieapläne  50

Universitätsbibliothek ­

Stuttgart

A.  Organisation  der  Technischen  Hochschule.
Die  Organisation  der  Hochschule  beruht  auf  ihrer  Verfassung  vom
28.  September  1903.  Nach  dieser  ist  die  Hochschule  dem  Königlichen ­
  Ministerium  des  Kirchen-  und  Schulwesens  unmittelbar  unterstellt.
Die  Leitung  und  Verwaltung  wird  geführt:
1.  durch  den  Rektor,
2.  für  die  einzelnen  Abteilungen:  durch  ihre  Vorstände  und
Kollegien,
8.  Für  die  gesamte  Hochschule:  durch  den  Senatsausschuss  und
den  akademischen  Senat.

I.  Zweck  und  Gliederung.  Lehrkräfte.
Die  Technische  Hochschule  hat  den  Zweck,  die  wissenschaftliche
und  künstlerische  Ausbildung  für  die  technischen  Berufsarten  und  für
den  Lehrberuf  in  den  mathematisch-naturwissenschaftlichen  Fächern  zu
gewähren,  sowie  die  Wissenschaften  und  Künste  zu  pflegen,  die  zu
ihren  Lehrgebieten  gehören.
Sie  gliedert  sich  in  die  f>  Abteilungen  für
1.  Architektur;
2.  Bauingcnicurwesen;
3.  Maschineningenieurwesen  einschliesslich  der  Elektrotechnik ­
  ;
4.  Chemie  einschliesslich  des  Hüttenwesens  und  der  Pharmazie ­
  ;
5.  Mathematik  und  Naturwissenschaften;
6.  Allgemein  bildende  Fächer.
Die  Lehrkräfte  bestehen  aus:
ordentlichen  Professoren,
ausserordentlichen  Professoren,
Fach-  und  Hilfslehrern.
Zur  Unterstützung  der  Professoren  sind  nach  Bedürfnis  Assistenten ­
  und  technische  Hilfskräfte  bestellt.
Ausserdem  werden  Privatdozenten  nach  den  Bestimmungen  der
nabilitationsordnung  zugelassen.
            
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