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5. Abteilung für Mathematik und Naturwissen
schaften.
Für Kandidaten des höheren Lehramts mathematisch-physikalischer
und naturwissenschaftlicher Richtung.
Zufolge der Prüfungsordnung für das höhere Lehramt vom 18. Juni
1913 können von der für das Hochschulstudium vorgeschriebenen Zeit
sechs Semester an der Technischen Hochschule zugebracht werden.
Von der Aufstellung besonderer Studienpläne wurde abgesehen.
Der Abteilungsvorstand und die einzelnen Dozenten sind jederzeit
bereit, den Studierenden Ratschläge bezüglich der Wahl der Vor
lesungen zu erteilen.
6. Abteilung für Allgemein bildende Fächer.
Für Kandidaten des höheren Lehramts neusprachlicher Richtung.
Der Abteilungsvorstand und die einzelnen Dozenten der Abteilung
sind gerne bereit, den Studierenden Ratschläge bezüglich der Wahl
der Vorlesungen zu erteilen.
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