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Für Bewerber, die schon einmal in die hiesige Technische Hochschule
aufgonommen waren und in diese wieder ointroten wollen, betrögt die
Aufnahmegebühr 5 ,ß, Der Ansatz dieser Gebühr unterbleibt, wenn die
Unterbrechung im Stadium durch den Krieg herbeig. führt worden ist.
Für die Teilnahme an den Vortrigen und Cbungen ist ein nach
der Zahl der wöchentlichen Stunden bemessenes, übrigens auf einen
Mindestbetrag festgesetztes Unterrichtsgeld zu bezahlen. Ausserdem
wird für Abnützung der Apparate und Instrumente, sowie für Material
verbrauch usw. in den Laboratorien und bei einzelnen Cbungen ein
angemessenes Krsatzgeld erhoben. Reichsauslindische Studierende
nichtdeutscher Zunge und Vorbildung haben neben dem L’nterrichtsgeld
einen Halbjahrsbeitrag von 50 Jt. zur Deckung des allgemeinen Auf
wands der Hochschule zu entrichten.
Der Mindestbetrag des Unterrichtsgolds, die Aufnahme- und sonsti
gen Gebühren sind beim Eintritt im voraus zu entrichten, oder cs
ist ein vorschriftsmäs3iges Nachlassgesuch einzureichen. Eine Rück
erstattung der bezahlten Unterrichts- und sonstigen Gelder kann bei
vorzeitigem oder unfreiwilligem Austritt nicht beansprucht werden.
Das Unterrichtsgeld betrögt ohne Unterscheidung zwischen Vor
tragen und Übungen, ordentlichen und ausserordentlichen Studierenden:
4 .ß für die Wochenstunde im Winterhalbjahr und 1919 aus
nahmsweise auch im Sommerhalbjahr.
Abweichend hiervon sind zu entrichten:
1. bei den chemischen Übungen:
bis zu 12 Stunden (Halbpmktikuni) . -10
über 12 Stunden (Vollpraktikum) . 76
2. bei den Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten in
Zoologie, Botanik, Mineralogie und Geologie:
für das halbtägige Praktikum . . . 20
. . ganztägige . . . . 40
3. bei den Leibesübungen (Turnen) l für die Wochenstunde.
Der Mindestbetrag des Unterrichtsgelds ist auf 100 JL für das
W interhalbjahr und 80 für das Sommerhalbjahr festgesetzt, in welche
Summe das Unterrichtsgeld für Privatvorlesungen nicht, emgerechnet wird.
Für die Berechnung des Untcrrichtsgelds ist weiter folgendes
bestimmt:
a) bei Vorträgen wird die volle programmä&sige Stundenzahl be
rechnet, auch wenn nicht alle Stunden belegt worden sind;
b) bei Übungen ist im allgemeinen die Zahl der belegten
Wochenstunden massgebend; sind aber mehr als 4 Stunden in
den Studienplan aufgenommen, so werden zum mindesten 4 Stunden
angerechnet, sind 4 oder weniger als 4 Stunden vorgesehen, so
muss nach dem Studienplan Itezahlt werden, auch wenn eine
geringere Stundenzahl belegt worden ist.
Das Ersatzgeld beträgt für das Halbjahr:
1. bei dem Besuch der Übungen zur praktischen Geometrie
im Winterhalbjahr 4 für die 2stündige Übung, ün Sommer
für die 4- bzw. '»ständige Übung 8 für die Übungen 1 und
II der Bauingenieure zusammen 12 ,ß\
2. bei dem Besuch der physikalischen oder elektrotech
nisch en Übungen 1 für dio Wochenstunde, im ganzen
jedoch nicht unter 10 ;
3. bei dem Besuch der chemischen Laboratorien
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) 20 ,ß,
über 12 Stunden (Vollpraktikura) 30
4. bei dem Besuch dor botanisch- oder zoologisch-mikrosko
pischen Übungen 2 .ß. für die Wochenstande;
5. bei dem Besuch der Anleitung:
a) zu botanisch-wissenschaftlichen Arbeiten
für das halbtägige Praktikum . . . 10 ,ß,
- , ganztägige . ... 20 X;
b) für das grosse zoologische Praktikum . 10 ,ß.\
6. bei der Teilnahme an den Übungen in der Materialprü
fungsanstalt und im Ingenieurlaboratorium:
für eine Wochonstundo 5 ,Ä,
„ das halbtägige Praktikum . . . 10 Jf.,
. . ganztägige „ ... 20 Jf;
7. für die Teilnahme am Aktzeichnen und Modellieren je 2 Jf.;
8. , . , , Freihandzeichnen 1 Jt;
9. für die Benützung der photographischen Dunkelkammer und
ihrer Einrichtung 2
Für die mit »privatim« bozeichneten Vorträge und Cbungen (vgl.
unter C) wird das Unterrichtsgold durch die Privatdozenten mit Geneh
migung des Rektors festgesetzt und auf den Einschreiblisten veröffentlicht.
Ferner wird jedem Studierenden eine Bibliothekgebühr von 2
50 und eine DienergebQhr von 2 ,ß für das Halbjahr bereebnot.
Vor der Anweisung eines Arbeitsplatzes in den chemischen Labo
ratorien sind 20 ,ß. als Sicherheit, bei der Kasse zu hintorlegen;
jo am Schlüsse des Halbjahrs wird darüber abgerechnet.