Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1918-1919 (1918)

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Für Bewerber, die schon einmal in die hiesige Technische Hochschule 
aufgonommen waren und in diese wieder ointroten wollen, betrögt die 
Aufnahmegebühr 5 ,ß, Der Ansatz dieser Gebühr unterbleibt, wenn die 
Unterbrechung im Stadium durch den Krieg herbeig. führt worden ist. 
Für die Teilnahme an den Vortrigen und Cbungen ist ein nach 
der Zahl der wöchentlichen Stunden bemessenes, übrigens auf einen 
Mindestbetrag festgesetztes Unterrichtsgeld zu bezahlen. Ausserdem 
wird für Abnützung der Apparate und Instrumente, sowie für Material 
verbrauch usw. in den Laboratorien und bei einzelnen Cbungen ein 
angemessenes Krsatzgeld erhoben. Reichsauslindische Studierende 
nichtdeutscher Zunge und Vorbildung haben neben dem L’nterrichtsgeld 
einen Halbjahrsbeitrag von 50 Jt. zur Deckung des allgemeinen Auf 
wands der Hochschule zu entrichten. 
Der Mindestbetrag des Unterrichtsgolds, die Aufnahme- und sonsti 
gen Gebühren sind beim Eintritt im voraus zu entrichten, oder cs 
ist ein vorschriftsmäs3iges Nachlassgesuch einzureichen. Eine Rück 
erstattung der bezahlten Unterrichts- und sonstigen Gelder kann bei 
vorzeitigem oder unfreiwilligem Austritt nicht beansprucht werden. 
Das Unterrichtsgeld betrögt ohne Unterscheidung zwischen Vor 
tragen und Übungen, ordentlichen und ausserordentlichen Studierenden: 
4 .ß für die Wochenstunde im Winterhalbjahr und 1919 aus 
nahmsweise auch im Sommerhalbjahr. 
Abweichend hiervon sind zu entrichten: 
1. bei den chemischen Übungen: 
bis zu 12 Stunden (Halbpmktikuni) . -10 
über 12 Stunden (Vollpraktikum) . 76 
2. bei den Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten in 
Zoologie, Botanik, Mineralogie und Geologie: 
für das halbtägige Praktikum . . . 20 
. . ganztägige . . . . 40 
3. bei den Leibesübungen (Turnen) l für die Wochenstunde. 
Der Mindestbetrag des Unterrichtsgelds ist auf 100 JL für das 
W interhalbjahr und 80 für das Sommerhalbjahr festgesetzt, in welche 
Summe das Unterrichtsgeld für Privatvorlesungen nicht, emgerechnet wird. 
Für die Berechnung des Untcrrichtsgelds ist weiter folgendes 
bestimmt: 
a) bei Vorträgen wird die volle programmä&sige Stundenzahl be 
rechnet, auch wenn nicht alle Stunden belegt worden sind; 
b) bei Übungen ist im allgemeinen die Zahl der belegten 
Wochenstunden massgebend; sind aber mehr als 4 Stunden in 
den Studienplan aufgenommen, so werden zum mindesten 4 Stunden 
angerechnet, sind 4 oder weniger als 4 Stunden vorgesehen, so 
muss nach dem Studienplan Itezahlt werden, auch wenn eine 
geringere Stundenzahl belegt worden ist. 
Das Ersatzgeld beträgt für das Halbjahr: 
1. bei dem Besuch der Übungen zur praktischen Geometrie 
im Winterhalbjahr 4 für die 2stündige Übung, ün Sommer 
für die 4- bzw. '»ständige Übung 8 für die Übungen 1 und 
II der Bauingenieure zusammen 12 ,ß\ 
2. bei dem Besuch der physikalischen oder elektrotech 
nisch en Übungen 1 für dio Wochenstunde, im ganzen 
jedoch nicht unter 10 ; 
3. bei dem Besuch der chemischen Laboratorien 
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) 20 ,ß, 
über 12 Stunden (Vollpraktikura) 30 
4. bei dem Besuch dor botanisch- oder zoologisch-mikrosko 
pischen Übungen 2 .ß. für die Wochenstande; 
5. bei dem Besuch der Anleitung: 
a) zu botanisch-wissenschaftlichen Arbeiten 
für das halbtägige Praktikum . . . 10 ,ß, 
- , ganztägige . ... 20 X; 
b) für das grosse zoologische Praktikum . 10 ,ß.\ 
6. bei der Teilnahme an den Übungen in der Materialprü 
fungsanstalt und im Ingenieurlaboratorium: 
für eine Wochonstundo 5 ,Ä, 
„ das halbtägige Praktikum . . . 10 Jf., 
. . ganztägige „ ... 20 Jf; 
7. für die Teilnahme am Aktzeichnen und Modellieren je 2 Jf.; 
8. , . , , Freihandzeichnen 1 Jt; 
9. für die Benützung der photographischen Dunkelkammer und 
ihrer Einrichtung 2 
Für die mit »privatim« bozeichneten Vorträge und Cbungen (vgl. 
unter C) wird das Unterrichtsgold durch die Privatdozenten mit Geneh 
migung des Rektors festgesetzt und auf den Einschreiblisten veröffentlicht. 
Ferner wird jedem Studierenden eine Bibliothekgebühr von 2 
50 und eine DienergebQhr von 2 ,ß für das Halbjahr bereebnot. 
Vor der Anweisung eines Arbeitsplatzes in den chemischen Labo 
ratorien sind 20 ,ß. als Sicherheit, bei der Kasse zu hintorlegen; 
jo am Schlüsse des Halbjahrs wird darüber abgerechnet.
	        
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