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VI. Doktor-Ingenieur-Promotion.
Durch Königliche Ent.schliessung Tom 22. Januar 1900 wurde der
Technischen Hochschule da« Recht verliehen, auf Grund einer beson
deren Prüfung die Würde eines Doktor-Ingenieurs zu verleihen.
Die Bedingungen für die Erlangung dieser Würde enthält die
Promotionsordnung vom 7. August 1900, welche vom Sekretariat oder
dem Hausmeister zu beziehen ist (Preis 20 Pf.).
VII. Stipendien lind Preise.
Bei nachgewiesener Mittellosigkeit kann landesangehörigcn Stu
dierenden und ausnahmsweise mit Genehmigung des Ministeriums auch
Angehörigen anderer deutscher Staaten, die über Fleisa und sittliches
Verhalten ein gutes Zeugnis haben, das Unterrichts- und Ersatzgeld
ganz oder teilweise nachgelassen werden.
Ausserdem können an bedürftige und würdige Studierende Staats
stipendien sowie Stipendien aus den Erträgnissen der an der Hoch
schule bestehenden Stiftungen nach Massgahe ihrer Satzungen ver
liehen werden.
An sämtlichen Abteilungen der Technischen Hochschule worden
jährlich Preisaufgaben gestallt und für genügende Lösungen Preise
vergeben und Belobungen zuerkannt. Zur Bewerbung sind ordent
liche und ausserordentliche Studierende nach den .Bestimmungen über
die akademischen Preise vom 1. März 1907* berechtigt.
VIII. Kranken- lind Unfallversicherung für
Studierende.
Für die Studierenden besteht eine Krankenkasse. Jeder Stu
dierende ist zur Entrichtung eines llalbjahrsbeitrags (derzeit 5 .M) au
diese Kasse verpflichtet. Die Kius.se gewährt Studierenden, mit Ausschluss
der Gasthörer, Beihilfe in Erkrankungsfällen nach Massgube ihrer
Satzuugen.
Die Unfallversicherung trifft Fürsorge für solche Studie
rende und die in die Liste der Versicherten eingetragenen Gast
hörer. die beim Unterricht in den Gebäuden der Hochschule oder
auf Belehrungsreisen verunglücken.
Zur Ermöglichung der Berichtigung von Bahnanlagen, Fabriken,
Bergwerken, baulichen Anlagen und Bauplätzen jeder Art durch Lehrer
und Studierende hat diu Technische Hochschule der Bahn Verwaltung
bzw. den Unternehmern und Besitzern gegenüber die Haftpflicht
vertragsraässig übernommen. Gegen die. ihr hieraus erwachsenden Ver
pflichtungen hat sich die Technische Hochschule ihrerseits versichert.
Die Entschädigung aus der Unfallversicherung wird auf die gesetzliche
Leistung aus der Haftpflicht angerechnet.
Von den Versicherten wird zur Deckung der Versicherungskosten
ein Halbjahresbeitrag von 75 Pf. erhoben. Das Nähere über die Unfall
versicherung ist aus einer besonderen Druckschrift ersichtlich.
IX. liibliothpk
verbunden mit Lesezimmer.
Das l^esezimmer ist für Studierende geöffnet, und zwar:
I. au den Unterrichtstagen:
im Winterhalbjahr von 8 — 12 und 3—7 Uhr,
, Sommerhalbjahr von 8—12 und 2—6 Uhr,
II. in den Ferien:
ausnahmsweise vom 2. Februar bis 15. März*) i . ,, .....
, o, . . ' J je von 11-12 Uhr.
, 1.—31. August r
Am Sitmstagnaohmiüag ist die Bibliothek geschlossen.
Aus der Bibliothek werden nur an Angehörige der Hochschule
Werke leihweise abgegeben.
B. Personalbestand.
I. Leitung und Verwaltung.
Rektor:
Professor Oberbaurat Küblcr (s. u. II. 2).
Prorektor:
Professor Dr. Sauer (s. u. II. 5).
Senatsausschuss:
Vorsitzender: der Rektor.
Mitglieder: die 6 Abteilungsvoratände: Jassoy, Morsch, Bau
mann (Stellv. Thomann), Grube, Mehmke, Weizsäcker.
•> Vorausgesetzt, daß Heizung stattflndot.