Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1918-1919 (1918)

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VI. Doktor-Ingenieur-Promotion. 
Durch Königliche Ent.schliessung Tom 22. Januar 1900 wurde der 
Technischen Hochschule da« Recht verliehen, auf Grund einer beson 
deren Prüfung die Würde eines Doktor-Ingenieurs zu verleihen. 
Die Bedingungen für die Erlangung dieser Würde enthält die 
Promotionsordnung vom 7. August 1900, welche vom Sekretariat oder 
dem Hausmeister zu beziehen ist (Preis 20 Pf.). 
VII. Stipendien lind Preise. 
Bei nachgewiesener Mittellosigkeit kann landesangehörigcn Stu 
dierenden und ausnahmsweise mit Genehmigung des Ministeriums auch 
Angehörigen anderer deutscher Staaten, die über Fleisa und sittliches 
Verhalten ein gutes Zeugnis haben, das Unterrichts- und Ersatzgeld 
ganz oder teilweise nachgelassen werden. 
Ausserdem können an bedürftige und würdige Studierende Staats 
stipendien sowie Stipendien aus den Erträgnissen der an der Hoch 
schule bestehenden Stiftungen nach Massgahe ihrer Satzungen ver 
liehen werden. 
An sämtlichen Abteilungen der Technischen Hochschule worden 
jährlich Preisaufgaben gestallt und für genügende Lösungen Preise 
vergeben und Belobungen zuerkannt. Zur Bewerbung sind ordent 
liche und ausserordentliche Studierende nach den .Bestimmungen über 
die akademischen Preise vom 1. März 1907* berechtigt. 
VIII. Kranken- lind Unfallversicherung für 
Studierende. 
Für die Studierenden besteht eine Krankenkasse. Jeder Stu 
dierende ist zur Entrichtung eines llalbjahrsbeitrags (derzeit 5 .M) au 
diese Kasse verpflichtet. Die Kius.se gewährt Studierenden, mit Ausschluss 
der Gasthörer, Beihilfe in Erkrankungsfällen nach Massgube ihrer 
Satzuugen. 
Die Unfallversicherung trifft Fürsorge für solche Studie 
rende und die in die Liste der Versicherten eingetragenen Gast 
hörer. die beim Unterricht in den Gebäuden der Hochschule oder 
auf Belehrungsreisen verunglücken. 
Zur Ermöglichung der Berichtigung von Bahnanlagen, Fabriken, 
Bergwerken, baulichen Anlagen und Bauplätzen jeder Art durch Lehrer 
und Studierende hat diu Technische Hochschule der Bahn Verwaltung 
bzw. den Unternehmern und Besitzern gegenüber die Haftpflicht 
vertragsraässig übernommen. Gegen die. ihr hieraus erwachsenden Ver 
pflichtungen hat sich die Technische Hochschule ihrerseits versichert. 
Die Entschädigung aus der Unfallversicherung wird auf die gesetzliche 
Leistung aus der Haftpflicht angerechnet. 
Von den Versicherten wird zur Deckung der Versicherungskosten 
ein Halbjahresbeitrag von 75 Pf. erhoben. Das Nähere über die Unfall 
versicherung ist aus einer besonderen Druckschrift ersichtlich. 
IX. liibliothpk 
verbunden mit Lesezimmer. 
Das l^esezimmer ist für Studierende geöffnet, und zwar: 
I. au den Unterrichtstagen: 
im Winterhalbjahr von 8 — 12 und 3—7 Uhr, 
, Sommerhalbjahr von 8—12 und 2—6 Uhr, 
II. in den Ferien: 
ausnahmsweise vom 2. Februar bis 15. März*) i . ,, ..... 
, o, . . ' J je von 11-12 Uhr. 
, 1.—31. August r 
Am Sitmstagnaohmiüag ist die Bibliothek geschlossen. 
Aus der Bibliothek werden nur an Angehörige der Hochschule 
Werke leihweise abgegeben. 
B. Personalbestand. 
I. Leitung und Verwaltung. 
Rektor: 
Professor Oberbaurat Küblcr (s. u. II. 2). 
Prorektor: 
Professor Dr. Sauer (s. u. II. 5). 
Senatsausschuss: 
Vorsitzender: der Rektor. 
Mitglieder: die 6 Abteilungsvoratände: Jassoy, Morsch, Bau 
mann (Stellv. Thomann), Grube, Mehmke, Weizsäcker. 
•> Vorausgesetzt, daß Heizung stattflndot.
	        

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