Volltext : Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1918-1919 (1918)

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VI.  Doktor-Ingenieur-Promotion.
Durch  Königliche  Ent.schliessung  Tom  22.  Januar  1900  wurde  der
Technischen  Hochschule  da«  Recht  verliehen,  auf  Grund  einer  besonderen ­
  Prüfung  die  Würde  eines  Doktor-Ingenieurs  zu  verleihen.
Die  Bedingungen  für  die  Erlangung  dieser  Würde  enthält  die
Promotionsordnung  vom  7.  August  1900,  welche  vom  Sekretariat  oder
dem  Hausmeister  zu  beziehen  ist  (Preis  20  Pf.).
VII.  Stipendien  lind  Preise.
Bei  nachgewiesener  Mittellosigkeit  kann  landesangehörigcn  Studierenden ­
  und  ausnahmsweise  mit  Genehmigung  des  Ministeriums  auch
Angehörigen  anderer  deutscher  Staaten,  die  über  Fleisa  und  sittliches
Verhalten  ein  gutes  Zeugnis  haben,  das  Unterrichts-  und  Ersatzgeld
ganz  oder  teilweise  nachgelassen  werden.
Ausserdem  können  an  bedürftige  und  würdige  Studierende  Staatsstipendien ­
  sowie  Stipendien  aus  den  Erträgnissen  der  an  der  Hochschule ­
  bestehenden  Stiftungen  nach  Massgahe  ihrer  Satzungen  verliehen ­
  werden.
An  sämtlichen  Abteilungen  der  Technischen  Hochschule  worden
jährlich  Preisaufgaben  gestallt  und  für  genügende  Lösungen  Preise
vergeben  und  Belobungen  zuerkannt.  Zur  Bewerbung  sind  ordentliche ­
  und  ausserordentliche  Studierende  nach  den  .Bestimmungen  über
die  akademischen  Preise  vom  1.  März  1907*  berechtigt.
VIII.  Kranken-  lind  Unfallversicherung  für
Studierende.
Für  die  Studierenden  besteht  eine  Krankenkasse.  Jeder  Studierende ­
  ist  zur  Entrichtung  eines  llalbjahrsbeitrags  (derzeit  5  .M)  au
diese  Kasse  verpflichtet.  Die  Kius.se  gewährt  Studierenden,  mit  Ausschluss
der  Gasthörer,  Beihilfe  in  Erkrankungsfällen  nach  Massgube  ihrer
Satzuugen.
Die  Unfallversicherung  trifft  Fürsorge  für  solche  Studierende ­
  und  die  in  die  Liste  der  Versicherten  eingetragenen  Gasthörer. ­
  die  beim  Unterricht  in  den  Gebäuden  der  Hochschule  oder
auf  Belehrungsreisen  verunglücken.
Zur  Ermöglichung  der  Berichtigung  von  Bahnanlagen,  Fabriken,
Bergwerken,  baulichen  Anlagen  und  Bauplätzen  jeder  Art  durch  Lehrer
und  Studierende  hat  diu  Technische  Hochschule  der  Bahn  Verwaltung

bzw.  den  Unternehmern  und  Besitzern  gegenüber  die  Haftpflicht
vertragsraässig  übernommen.  Gegen  die.  ihr  hieraus  erwachsenden  Verpflichtungen ­
  hat  sich  die  Technische  Hochschule  ihrerseits  versichert.
Die  Entschädigung  aus  der  Unfallversicherung  wird  auf  die  gesetzliche
Leistung  aus  der  Haftpflicht  angerechnet.
Von  den  Versicherten  wird  zur  Deckung  der  Versicherungskosten
ein  Halbjahresbeitrag  von  75  Pf.  erhoben.  Das  Nähere  über  die  Unfallversicherung ­
  ist  aus  einer  besonderen  Druckschrift  ersichtlich.

IX.  liibliothpk
verbunden  mit  Lesezimmer.
Das  l^esezimmer  ist  für  Studierende  geöffnet,  und  zwar:
I.  au  den  Unterrichtstagen:
im  Winterhalbjahr  von  8  —  12  und  3—7  Uhr,
,  Sommerhalbjahr  von  8—12  und  2—6  Uhr,
II.  in  den  Ferien:
ausnahmsweise  vom  2.  Februar  bis  15.  März*)  i  .  ,,  .....
,  o,  .  .  '  J  je  von  11-12  Uhr.
,  1.—31.  August  r
Am  Sitmstagnaohmiüag  ist  die  Bibliothek  geschlossen.
Aus  der  Bibliothek  werden  nur  an  Angehörige  der  Hochschule
Werke  leihweise  abgegeben.

B.  Personalbestand.
I.  Leitung  und  Verwaltung.
Rektor:
Professor  Oberbaurat  Küblcr  (s.  u.  II.  2).
Prorektor:
Professor  Dr.  Sauer  (s.  u.  II.  5).
Senatsausschuss:
Vorsitzender:  der  Rektor.
Mitglieder:  die  6  Abteilungsvoratände:  Jassoy,  Morsch,  Baumann ­
  (Stellv.  Thomann),  Grube,  Mehmke,  Weizsäcker.
•>  Vorausgesetzt,  daß  Heizung  stattflndot.
            
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