5. Abteilung für allgemeine Wissenschaften.
Für Kandidaten des höheren Lehramts mathematisch-physikalischer,
naturwissenschaftlicher und neusprachlichcr Richtung.
Zufolge «1er Prüfungsordnung für das höhere Lehramt vom 18. Juni
1913 können Kandidaten des höheren Lehramts der mathematisch-
physikalischen and der naturwissenschaftlichen Richtung von der für
das Hochschulstudium vorgeschriebenen Zeit sechs Semester an der
Technischen Hochschule zubringen.
Von der Aufstellung besonderer StudicnplRne wurde abgesehen.
Der Abteilungsvorstand und die einzelnen Dozenten sind jederzeit
bereit, den Studierenden RatscldHge bezüglich der Wahl der Vor
lesungen zu erteilen.
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