Volltext : Programm der Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1920-1921 (1920)

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b)  Fiir  nicht  reichsangehörige  Deutsche  (Ausländsdeutsche)  —  insbesondere ­
  für  Deutsche  aus  Ländern,  dio  bis  1919  zuin  Deutschen
Krach  oder  zu  der  früheren  Österreichisch-ungarischen  Monarchie
gehörten  —  werden,  wenn  sio  als  solche  vermöge  ihrer  Abstammung ­
  und  fortdauernden  Zugehörigkeit  zum  deutschen  Volksstamm ­
  nach  Vorlage  entsprechender  Ausweise  (Gebürte-  und
Heimatschein,  Schul-  und  Keife-,  Führnngs-  und  konsularische
Zeugnisse  usw.)  bei  der  Aufnahme  in  den  Verband  der  Hochschulo
  anerkannt  werden  können,  die  Gebühren  bis  auf  die  für
Reichsangehörige  geltenden  Betrüge  herabgesetzt;  auch  kann
ihnen  der  Verwaltungskostenbeitrag  erlassen  werden.
c)  Angehörige  von  Staaten  mit  einer  für  Deutschland  ungünstigen
Valuta  haben  die  für  Ausländer  geltenden  Gebühren  und  Unterrichtegelder ­
  mit  einem  dem  jeweiligen  Stand  der  Valuta  entsprechenden ­
  Zuschlag  zu  entrichten.  Dio  näheren  Bestimmungen
hierüber  können  von  der  Kanzlei  der  Hochschule  bezogen  werden.

I.  Einschreibgebühr  für  Studierende.
1.  Erstmals  auf  die  Technische  Hochschule  koramendo
  Studierende  15.«
2.  Studierende,  die  schon  an  anderen  deutschen
Technischen  Hochschulen  oder  Universitäten
eingeschrieben  waren,  sofern  diese  Hochschulen
den  früheren  Studierenden  der  hiesigen  Technischen ­
  Hochschule  eine  ähnliche  Ermäßigung
gewähren  10.Ä
3.  Studierende,  dio  schon  früher  an  der  hiesigen
Technischen  Hochschule  aufgenommen  waren  bJl
4.  Sondergebühr  bei  verspäteter  Anmeldung  .  .  5.«

Anslinder
30.«

20.«
1OJC
10.«

II.  Unterrichtsgcld*).
1.  Für  Vorlesungen  und  Übungen  (einschließlich
derjenigen  der  Privatdozenten)  für  die  Semesterwochenstunde ­
  8  .«  wie  neben.
Bei  Vorträgen  wird  die  volle  programmäßige  Stundenzahl  berechnet. ­


•)  Kriegsteilnehmer,  die  mindestens  4  Semester  durch  Kriegsdienst  verloren
haben,  sind  von  der  im  Frühjahr  1020  eingelretonen  Erhöhung  des  Unterrichtsgolda
  befreit  und  haben  nur  die  im  Winterhalbjahr  1!'  10/20  in  Geltung
gewesenen  Sätze  zu  entrichten.

11

Reich«-dcul*cl»e


120.«

AuüUodcr
96.«
176.«

Für  die  Erhebung  des  Unterrichtegelds  von  übungsstunden  gilt
folgendes:
Bei  Unterrichtsfächern  mit  4  und  weniger  Wochenstunden  ist
die  studienpinnmäßige  Stundenzahl  zu  belegen,  bei  Fächern  mit
mehr  als  4  Wochenstunden  werden  mindestens  4  Stunden  angerechnet, ­
  auch  wenn  weniger  Stunden  belegt  werden.
Abweichend  hievon  sind  zu  entrichten:
2.  Bei  den  chemischen  Übungen  einschließlich
des  Institutsnnteils  bis  zu  12  Wochenstunden
(Halbprnktikum)  64.«
über  12  Wochenstunden  (Vollpraktikum)’.  .
Gasthörer  haben  das  l^faehe  der  Sätze
unter  2.  zu  entrichten.
3.  Hei  den  Anleitungen  zu  wissenschaftlichen
Arbeiten  in  Zoologie,  Botanik,  Mineralogie
und  Geologie
für  da*  halbtägige  Praktikum  ....
für  das  ganztägige  Praktikum  ....
4.  Bei  den  Leibesübungen  (Turnen)  für  die
Wochenstunde
Ein  Semester  kann  nur  dann  als  Studiensemester  augerechnet
werden,  wenn  mindestens  4  Vorlesungs-  oder  Übungsstunden  belegt
worden  sind.  Eine  Rückerstattung  der  bezahlten  Unterrichts-  und
sonstigen  Gelder  kann  bei  vorzeitigem  oder  unfreiwilligem  Austritt
nicht  beansprucht  werden.

80  n ' bi °
2  JC  wie  neben

III.  Ersatzgelclcr.

1.

Übungen  zur  praktischen  Geometrie  für  BauReich*- ­




Aualttnder

ingenieure  :

a)  zweistündige  Übung  im  Winterhalbjahr  .

4.«

8.«

b)  vier-  b/.w.  fünfstündige  Übung  im  Sommer

12.«

20.«

c)  Übungen  a)  und  b)  zusammen  .....

16.«

25.«

2.

Physikalische  oder  elektrotechnische  Übungen:

für  1  Wochenstunde

2  Jt

3.«

im  ganzen  jedoch  nicht  unter  ....

20.«

30  Jl

3.

Praktikum  bei  den  Chemischen  Laboratorien:

bis  zu  12  Stunden  (Halbpraktikum)  .  .

2  bJl

50.«

über  12  Stunden  (Vollpraktikuni)  .  .

40  J(

80.«

4.

Botanisch-  oder  zoologisch  -  mikroskopische
Übungen:

für  1  Wochenstunde

2,50.«

4.«
            
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