Inhaltsübersicht.
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A. Organisation der Technischen Hochschule 3
I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte 3
II. Einteilung des Studienjahrs 3
III. Aufhahmebestimmungen 4
IV. Gebührenordnung .10
V. Prüfungen und Zeugnisse 15
VI. Doktor-Ingenieur-Promotion 10
VII. Stipendien und Preise 16
VIII. Kranken- und Unfallversicherung für Studierende .... 17
IX. Bibliothek 18
B. Personalbestand 18
0. Lehrgegenstände:
I. Mathematik und Mechanik 23
II. Naturwissenschaften 29
III. Architekturfächer 38
IV. Bauingenieurfächer 41
V. Maschineningenieurfächer 46
VI. Elektrotechnik 53
VII. Allgemein bildende Fächer 56
D. Studienpläne 62
A. Organisation der Technischen Hochschule.
Die Organisation der Hochschule beruht auf ihrer Verfassung vom
26. Juli 1921. Nach dieser ist die Hochschule dem Ministerium des
Kirchen- und Schulwesens unmittelbar unterstellt.
Die Leitung und Verwaltung wird geführt:
1. durch den Rektor,
2. für die einzelnen Abteilungen: durch ihre Vorstände und
Kollegien,
3. für die gesamte Hochschule: durch den Kleinen Senat und
den Großen Senat.
I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte.
Die Technische Hochschule hat die Aufgabe, die Studierenden
wissenschaftlich und künstlerisch auszubilden und durch Forschung.
Lehre und schöpferische Tätigkeit Wissenschaft und Künste zu pflegen.
Sie gliedert sich in die 5 Abteilungen für
1. Allgemeine Wissenschaften;
2. Architektur;
3. Bauingenieurwesen;
4. Chemie;
5. Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik.
Die Lehrkräfte bestehen aus:
ordentlichen Professoren,
außerordentlichen Professoren,
Privatdozenten,
Dozenten mit Lehrauftrag.
Zur Unterstützung der Professoren werden nach Bedürfnis Assistenten
sowie technische Beamte und sonstige Hilfskräfte bestellt.
II. Einteilung des Studienjahrs.
Das Studienjahr umfaßt die Zeit vom 1. April bis 31. März. Es besteht
aus einem Sommerhalbjahr und einem Winterhalbjahr. Ersteres
dauert vom 18. April bis 31. Juli, letzteres vom 2. Oktober bis 15. März.