Full text : Programm der Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1922/23 (1922)

Inhaltsübersicht.
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A.  Organisation  der  Technischen  Hochschule  3
I.  Zweck  und  Gliederung.  Lehrkräfte  3
II.  Einteilung  des  Studienjahrs  3
III.  Aufhahmebestimmungen  4
IV.  Gebührenordnung  .10
V.  Prüfungen  und  Zeugnisse  15
VI.  Doktor-Ingenieur-Promotion  10
VII.  Stipendien  und  Preise  16
VIII.  Kranken-  und  Unfallversicherung  für  Studierende  ....  17
IX.  Bibliothek  18
B.  Personalbestand  18
0.  Lehrgegenstände:
I.  Mathematik  und  Mechanik  23
II.  Naturwissenschaften  29
III.  Architekturfächer  38
IV.  Bauingenieurfächer  41
V.  Maschineningenieurfächer  46
VI.  Elektrotechnik  53
VII.  Allgemein  bildende  Fächer  56
D.  Studienpläne  62

A.  Organisation  der  Technischen  Hochschule.
Die  Organisation  der  Hochschule  beruht  auf  ihrer  Verfassung  vom
26.  Juli  1921.  Nach  dieser  ist  die  Hochschule  dem  Ministerium  des
Kirchen-  und  Schulwesens  unmittelbar  unterstellt.
Die  Leitung  und  Verwaltung  wird  geführt:
1.  durch  den  Rektor,
2.  für  die  einzelnen  Abteilungen:  durch  ihre  Vorstände  und
Kollegien,
3.  für  die  gesamte  Hochschule:  durch  den  Kleinen  Senat  und
den  Großen  Senat.

I.  Zweck  und  Gliederung.  Lehrkräfte.
Die  Technische  Hochschule  hat  die  Aufgabe,  die  Studierenden
wissenschaftlich  und  künstlerisch  auszubilden  und  durch  Forschung.
Lehre  und  schöpferische  Tätigkeit  Wissenschaft  und  Künste  zu  pflegen.
Sie  gliedert  sich  in  die  5  Abteilungen  für
1.  Allgemeine  Wissenschaften;
2.  Architektur;
3.  Bauingenieurwesen;
4.  Chemie;
5.  Maschineningenieurwesen  und  Elektrotechnik.
Die  Lehrkräfte  bestehen  aus:
ordentlichen  Professoren,
außerordentlichen  Professoren,
Privatdozenten,
Dozenten  mit  Lehrauftrag.
Zur  Unterstützung  der  Professoren  werden  nach  Bedürfnis  Assistenten ­
  sowie  technische  Beamte  und  sonstige  Hilfskräfte  bestellt. ­

II.  Einteilung  des  Studienjahrs.
Das  Studienjahr  umfaßt  die  Zeit  vom  1.  April  bis  31.  März.  Es  besteht ­
  aus  einem  Sommerhalbjahr  und  einem  Winterhalbjahr.  Ersteres
dauert  vom  18.  April  bis  31.  Juli,  letzteres  vom  2.  Oktober  bis  15.  März.
            
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