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D. Studienpläne.
Wie schon Seite 5 bemerkt, stellt den Studierenden die Wahl der
Vorträge frei. Auch im Besuch der Übungen findet eine Be-1
schränkung nur insoweit statt, als dies durch die Rücksicht auf die
Erhaltung eines erfolgreichen Studiengangs geboten ist; wo solche
Beschränkungen in der Form besonderer Zulassungsbedingungen be-i
stehen, sind sie in vorstehendem Programm bei den einzelnen Vor-]
lesungen angeführt.
Um den Studierenden bei der Einrichtung ihres Studienganges An-/
haltspunkte zu geben, sind für die technischen Berufsrichtungen Studienpläne
aufgestellt, denen jedoch keine zwingende Wirkung zukommt.
Es ist auch in sie nur das Wesentliche aufgenommen, dem jeder
Studierende die für ihn passenden weiteren Lehrgegenstände je nach
seiner Vorbildung, seinem Willen, sich höher auszubilden, und der
Zeit, welche er dieser Ausbildung widmen will, anreihen kann.
Empfohlen wird den Studierenden, dabei auch die Vorlesungen
der Abteilung für allgemeine Wissenschaften über allgemein bildend«
Fächer zu berücksichtigen.
1. Abteilung für allgemeine Wissenschaften.
Für Kandidaten des höheren Lehramts mathematisch-physikalischer,
naturwissenschaftlicher und neusprachlicher Richtung.
Zufolge der Prüfungsordnung für das höhere Lehramt vom 18. Juni
1913 können Kandidaten des höheren Lehramts der mathematischphysikalischen
und der naturwissenschaftlichen Richtung von der für
das Hochschulstudium vorgescliriebenen Zeit sechs Semester an der
Technischen Hochschule zubringen.
Von der Aufstellung besonderer Studienpläne wurde abgesehen.
Der Abteilungsvorstand und die einzelnen Dozenten sind jederzeit
bereit, den Studierenden Ratschläge bezüglich der Wahl der Vorlesungen
zu erteilen.