Volltext : Programm der Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1922/23 (1922)

10

11

gestattet;  ein  solches  ist  in  der  Regel  anzunehmen,  wenn  mehr  als
12  Wochenstunden  belegt  werden.
In  Beziehung  auf  die  Benützung  der  Hörsäle  ist  bestimmt,  daß
die  Studierenden  vor  den  Gasthörern  den  Vorrang  haben.

IY.  Gebührenordnung.
Vorbemerkungen.
a)  Würdigen  und  bedürftigen  reiclisangehörigen  Studierenden
können  die  Unterrichtsgelder  auf  Ansuchen  ganz  oder  teilweise
erlassen  werden;  Nichtwürttembergern  jedoch  nur,  wenn  für  ihr
Heimatland  Gegenseitigkeit  festgestellt  ist.  Die  Vergünstigung
wird  in  der  Regel  für  ein  Halbjahr  gewährt.
b)  Ferner  kann  ein  Erlaß  auf  Antrag  des  Kleinen  Senats  durch
das  Ministerium  des  Kirchen-  und  Schulwesens  eintreten  bei
Deutschen  aus  den  abgetrennten  deutschen  Gebieten,  bei  Deutsch-Österreichern,
  die  ihr  Heimatrecht  in  einer  österreichischen  Gemeinde ­
  durch  eine  amtliche  Zuständigkeitserklärung  nachweisen
und  sofern  die  Gegenseitigkeit  verbürgt  ist,  und  bei  anderen
Studierenden  fremder  Staatsangehörigkeit,  die  auf  entsprechenden
Nachweis  als  deutschstämmig  anerkannt  sind  (Kolonistensöhne,
Deutschbalten,  Siebenbürger  Sachsen,  Bessarabier  usw.).
c)  Die  Gebühren,  welche  Ausländer  zu  bezahlen  haben,  ergeben
sich  aus  der  nachstehenden  Aufstellung.
1.  Einschreibgebühr  für  Studierende.
1.  Erstmals  auf  die  Technische  Hochschule  kom-  Putsche  Ausländer
mende  Studierende  50  *0  250  *0
2.  Studierende,  die  schon  an  einer  anderen  deutschen ­
  Technischen  Hochschule  oder  Universität
oder  an  einer  nach  Art  der  deutschen  eingerichteten ­
  ausländischen  Technischen  Hochschule ­
  mit  deutscher  Unterrichtssprache  eingeschrieben ­
  waren,  sofern  diese  Hochschulen
den  früheren  Studierenden  der  hiesigen  Technischen ­
  Hochschule  eine  ähnliche  Ermäßigung
gewähren  30  *0  150  *0

3.  Studierende,  die  schon  früher  an  der  hiesigen
Technischen  Hochschule  aufgenommen  waren
4.  Sondergebühr  bei  verspäteter  Anmeldung  .  .
wenn  Entschuldigungsgründe  glaubhaft  gemacht ­
  werden

Reichsdeutsche ­

5  *0
25  Jt
10*0

Ausländer
25  *0
125*0
50  *0

2.  Unterrichtsgeld*).
1.  Für  Vorlesungen  und  Übungen  (einschließlich
derjenigen  der  Privatdozenten)  für  die  Semesterwochenstunde ­


10*0

50*0

Bei  Vorträgen  wird  die  volle  programmäßige  Stundenzahl  berechnet. ­

Für  die  Erhebung  des  Unterrichtsgelds  von  Übuugsstunden  gilt
folgendes:
Bei  Unterrichtsfächern  mit  4  und  weniger  Wochenstunden  ist
die  studienplanmäßige  Stundenzahl  zu  belegen,  bei  Fächern  mit
mehr  als  4  Wochenstunden  werden  mindestens  4  Stunden  angerechnet, ­
  auch  wenn  weniger  Stunden  belegt  werden.
Abweichend  hievon  sind  zu  entrichten:
2.  Bei  den  chemischen  Übungen  einschließlich
des  Institutsanteils  bis  zu  12  Wochenstunden
(Halbpraktikum)  100  *0
Über  12  Wochenstunden  (Vollpraktikum)  .  .
Gasthörer  haben  das  1  '/«fache  der  Sätze
unter  2.  zu  entrichten.
3.  Bei  den  Anleitungen  zu  wissenschaftlichen
Arbeiten  in  Zoologie,  Botanik,  Mineralogie,
Geologie  und  Physik
für  das  halbtägige  Praktikum  ....
für  das  ganztägige  Praktikum  ....
4.  Bei  den  Leibesübungen  (Turnen)  für  die
Wochenstunde

Reichsdeutsche ­


180  Ji

Ausländer
500*0
900*0

75*0
120*0

375  *0
600  *0

1  *0

5*0
Ein  Semester  kann  nur  dann  als  Studiensemester  angerechnet
werden,  wenn  mindestens  4  Vorlesungs-  oder  Übungsstunden  belegt
worden  sind.  Eine  Rückerstattung  der  bezahlten  Unterrichts-  und
sonstigen  Gelder  kann  bei  vorzeitigem  oder  unfreiwilligem  Austritt
nicht  beansprucht  werden.

*)  Deutsche  Kriegsteilnehmer,  die  mindestens  4  Semester  durch  Kriegsdienst ­
  verloren  haben,  haben  vom  1.  April  1922  ab  die  Hälfte  der  Einschreib-,
Studien-  und  Büchereigebühr  und  die  vor  dem  1.  April  1920  in  Geltung  gewesenen ­
  Unterrichtsgeldsätze  zu  entrichten.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.