Full text: Programm der Württembergischen Technischen Hochschule Stuttgart für das Studienjahr 1930/31 (1930)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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VI. Zweck und Organisation 
des Allg. Studentenausschusses (Asta). 
Seestr. 6, Telephon 22710. 
Die immatrikulierten Studierenden deutscher Staatsangehörigkei 
die immatrikulierten ausländischen Studierenden deutscher Abstammung 
und Muttersprache an der Technischen Hochschule Stuttgart bilden die von 
der Hochschule und dem Kultministerium anerkannte Studentenschaft der 
Technischen Hochschule Stuttgart. Die Studentenschaft ist verfassungs- 
mäßiges Glied der Hochschule. Die Wahlen für den Allgemeinen Studen- 
tenausschuß (Asta) regelt einebesondere Wahlordnung. 
Der Zusammenschluß der Studierenden der Studentenschaft bezweckt zu 
allen der Studentenschaft gemeinsamen Angelegenheiten Stellung zu neh- 
men; insbesondere ist die Aufgabe der Studentenschaft: 
1. Vertretung der gesamten Studentenschaft nach innen und außen. 
2. Wahrung der Rechte der Studierenden, 
3, Durchführung der studentischen Selbstverwaltung, vor allem auf dem 
Gebiete allgemeiner, sozialer Fürsorge für die Studentenschaft, 
4, Teilnahme an der Verwaltung der Hochschule in allen studentischen 
Angelegenheiten und an der akademischen Disziplin gemäß den hiefür 
bestehenden Vorschriften. 
5. Pflege des geistigen und geselligen Lebens zur Förderung der kulturellen 
und wirtschaftlichen Gemeinschaft aller Hochschulangehörigen. 
6. Förderung der studentischen Grenz- und Auslandarbeit. 
7. Pflege der Leibesübungen an der Hochschule, 
Die Organe der Studentenschaft sind: 
1. Die allgemeine Studentenversammlung (Vollversammlung), 
2. Der von der Studentenschaft gewählte Allg. Studentenausschuß (Asta). 
3. Der vom Asta gewählte Vorstand, 
4. Die Amter (Presse- und Vortragsamt, Fachamt, Grenz- und Ausland- 
‚amt, Amt für Leibesübungen, Technische Nothilfe). 
Die Geschäftsführung liegt in den Händen des Vorstandes, der dem Asta 
für seine Tätigkeit verantwortlich ist. Außer den 5 vom Asta gewählten 
Vorstandsmitgliedern (1. Vorsitzer, 2. Vorsitzer, Schriftführer, Kassier und 
Beisitzer) gehören dem Vorstande noch an: 
Der Leiter des Fachamts, 
Der Leiter des Grenz- und Auslandamts, 
Der erste Vorsitzende des Amts für Leibesübungen, der studentische 
Geschäftsführer der „Stuttgarter Studentenhilfe e. V. 
Vertreter jeder Fachschaft ist der von ihr gewählte Fachschaftsobmann, 
Aufgabe der Fachschaftsobleute ist, in Studienangelegenheiten den Stu- 
  
  
   
  
   
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dierenden Auskunft zu erteilen, sowie etwaige Wünsche den zuständigen 
Stellen vorzutragen. 
Ehrenangelegenheiten regelt ein Ehrenrat, der jedes Semester neu ge- 
gewählt wird. Die näheren Bestimmungen enthält die Allgemeine studen- 
tische Ehrenordnung. 
Zur genauen Orientierung seien die Studierenden noch auf den Stuttgarter 
Hochschulführer, der sämtliche Satzungen der Studentenschaft enthält, 
und auf die monatlich erscheinende Württ. Hochschulzeitung hingewiesen. 
  
"Die Zeitung, sowie den Hochschulführer erhält jeder Studierende kostenlos 
auf dem Astazimmer. 
Alle Bekanntmachungen des Studentenausschusses, sowie die Sprech- 
stunden, werden am Astabrett im alten Bau der Hochschule angeschlagen. 
IX. Stuttgarter Studentenhilfe e. V. 
Geschäftsstelle Seestr. 6 / Telephon 25638 / Girokonto 12253 
Postscheckkonto Stuttgart 26356 / Bankhaus Doertenbach & Co. 
Ziel des Vereins ist, den Studenten eine billige und gesunde Lebensweise 
sicherzustellen und bei Nachweis guter wissenschaftlicher Leistungen im 
Falle der Not durch Gewährung von Darlehen, Stipendien, Freitischen und 
sonstigen Unterstützungen die Fortführung des Studiums zu-ermöglichen. 
In Verbindung mit seiner Krankenkasse überwacht der Verein durch eine 
einmalige, durch Erlaß des Kultministeriums pflichtmäßige ärztliche Unter- 
suchung eines jeden Studierenden das gesamte Gesundheitswesen an der 
Hochschule, 
Bei besonderen Fällen (Lungenerkrankungen, Erholungsaufenthalten usw.) 
arbeitet die Krankenkasse mit dem Fürsorgeamt des Vereins Hand in Hand. 
Durch die Verkaufsstelle im Erdgeschoß der Hochschule, Raum 10, kön- 
nen die Studierenden, deren Monatswechsel den Beirag von RM. 150. 
nicht überschreitet, ihren Studienbedarf zu ermäßigten Preisen beziehen. 
selbst findet auch der Verkauf der Eßmarken-Abonnements für die Mensa statt, 
Die Erfrischungsräume im anorganisch-chemischen Institut und im 
Hauptgebäude der Hochschule werden ebenfalls vom Verein Stuttgarter 
Studentenhilfe betrieben. Im Erfrischungsraum im alten Bau ist ach. die 
Möglichkeit geboten, ein gutes Frühstück, evtl. im Abonnement, zu er- 
halten. Besonders sei auch darauf hingewiesen, daß dort sämtliche Stutt- 
garter Tageszeitungen und bedeutende württembergische und außer- 
württembergische Blätter, sowie ein großer Teil der von den verschiedenen 
Studentenschaften herausgegebenen Hochschulzeitungen und einige Fach- 
Zeitschriften zur allgemeinen Benützung aufliegen. 
In der Mensa, Seidenstraße 47, wird mittags und abends zu billigem Preise 
ein kräftiges, nahrhaftes und abwechslungsreiches Essen verabreicht. Der 
  
   
  
 
	        

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