Inhaltsübersicht.
A. Organisation der Technischen Hochschule
1. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte -
11. Einteilung des Studienjahr +
11T. Aufnahmebestimmungen
IV. Gebührenordnung -
V. Prüfungen und Zeugnisse
VI. Doktor-Ingenieur-Promotion
VII. Akademische Preise -
VII, Zweck und Organisat
1X. Stuttgarter Studentenhilfe e.V.
X. Bibliothek =
B. Personalbestand ...
Institute und Sammlungen
C. Lehrgegenstände:;
1. Mathematik, Mechanik und Geodäsie.
11. Naturwissenschaften
111. Architekturfächer
IV. Bauingenieurfächer‘ +...
V. Maschineningenieurfächer
VI. Elektrotechnik +
VII. Allgemein bildende Fächer
D. Studienpläne
des Allg. Studentenmusschusses =
A. Organisation der Technischen Hochschule.
Die Organisation der Hochschule berüht auf ihrer Verfassung vom
26. Juli 1921. Nach dieser ist die Hochschule dem Kultministerium unmittel-
bar unterstellt,
Die Leitung und Verwaltung wird geführt;
1. durch den Rektor,
2. für die einzelnen Abteilungen: durch ihre Vorstände und Kollegien,
3. für die gesamte Hochschule: durch den Kleinen Senat und den Großen
Senat.
I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte.
Die Technische Hochschule hat die Aufgabe, die Studierenden wissen-
schaftlich und künstlerisch auszubilden und durch Forschung, Lehre und
schöpferische Tätigkeit Wissenschaft und Künste zu pflegen.
Sie gliedert sich in die 5 Abteilungen für
1. Allgemeine Wissenschaften;
2. Architektur;
3. Bauingenieurwesen;
4. Chemie;
5. Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik,
Die Lehrkräfte bestehen aus:
ordentlichen Professoren,
außerordentlichen Professoren,
Privatdozenten,
Dozenten mit Lehrauftrag.
Zur Unterstützung der Professoren werden nach Bedürfnis Assistenten
sowie technische Beamte und sonstige Hilfskräfte bestellt.
IL Einteilung des Studienjahrs.
Das Studienjahr umfaßt die Zeit vom 1. April bis 31. März. Es besteht
aus einem Sommerhalbjahr und einem Winterhalbjahr. Ersteres dauert vom
22. April bis 31. Juli, letzteres vom 20. Oktober bis 14. März,