Full text: Programm der Württembergischen Technischen Hochschule Stuttgart für das Studienjahr 1930/31 (1930)

  
  
Inhaltsübersicht. 
A. Organisation der Technischen Hochschule 
1. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte - 
11. Einteilung des Studienjahr + 
11T. Aufnahmebestimmungen 
IV. Gebührenordnung - 
V. Prüfungen und Zeugnisse 
VI. Doktor-Ingenieur-Promotion 
VII. Akademische Preise - 
VII, Zweck und Organisat 
1X. Stuttgarter Studentenhilfe e.V. 
X. Bibliothek = 
B. Personalbestand ... 
Institute und Sammlungen 
C. Lehrgegenstände:; 
1. Mathematik, Mechanik und Geodäsie. 
11. Naturwissenschaften 
111. Architekturfächer 
IV. Bauingenieurfächer‘ +... 
V. Maschineningenieurfächer 
VI. Elektrotechnik + 
VII. Allgemein bildende Fächer 
D. Studienpläne 
  
  
des Allg. Studentenmusschusses = 
A. Organisation der Technischen Hochschule. 
Die Organisation der Hochschule berüht auf ihrer Verfassung vom 
26. Juli 1921. Nach dieser ist die Hochschule dem Kultministerium unmittel- 
bar unterstellt, 
Die Leitung und Verwaltung wird geführt; 
1. durch den Rektor, 
2. für die einzelnen Abteilungen: durch ihre Vorstände und Kollegien, 
3. für die gesamte Hochschule: durch den Kleinen Senat und den Großen 
Senat. 
I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte. 
Die Technische Hochschule hat die Aufgabe, die Studierenden wissen- 
schaftlich und künstlerisch auszubilden und durch Forschung, Lehre und 
schöpferische Tätigkeit Wissenschaft und Künste zu pflegen. 
Sie gliedert sich in die 5 Abteilungen für 
1. Allgemeine Wissenschaften; 
2. Architektur; 
3. Bauingenieurwesen; 
4. Chemie; 
5. Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik, 
Die Lehrkräfte bestehen aus: 
ordentlichen Professoren, 
außerordentlichen Professoren, 
Privatdozenten, 
Dozenten mit Lehrauftrag. 
Zur Unterstützung der Professoren werden nach Bedürfnis Assistenten 
sowie technische Beamte und sonstige Hilfskräfte bestellt. 
IL Einteilung des Studienjahrs. 
Das Studienjahr umfaßt die Zeit vom 1. April bis 31. März. Es besteht 
aus einem Sommerhalbjahr und einem Winterhalbjahr. Ersteres dauert vom 
22. April bis 31. Juli, letzteres vom 20. Oktober bis 14. März,
	        
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