2. Abteilung für Architektur.
Ausführungsbestimmungen für die praktische Tätigkeit der
ordentlichen Studierenden.
praktische Tätigkeit sind die Vorschriften der Prüfungsordnung
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Wer zur Diplomvorprüfung zugelassen werden will, muß eine praktische
Tätigkeit Im Maurer, Zimmennann-, Bauschreiner- oder einem versandten
Handwerk von insgesamt 6 Monaten zurückgelest haben. Hiervon müssen
3 Monate zusammenhängend vor dem Hochschulstudium, davon mindestens
2 Monate ım gleichen Betrieb, abgeleistet sein. Diese 5 Monate Handwerks-
‚praxis sind Bedingung zur Aufnahme als Studierender,
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Im Anschluß an die Unterstufe (Diplomvorprüfung) ist vor Eintrit in
die Oberstufe eine zusammenhängende praktische Tätigkeit im Büro und bei
Bauführungen von 12 Monaten abzuleisten.
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Uber Ausnahmen von den Bestimmungen 85 18 und 1
Fällen entscheidet die Abteilung,
besonderen
Die Tätigkeit auf dem Bauplatz soll dem Studierenden Gelegenheit geben,
alles, was zum Bauvorgang gehört, durch eigene Mitarbeit kennenzulernen.
Der Studierende soll sich auch auf einem der praktischen Arbeitsgebiete, in
einer Tischlerei oder Schlosserei, möglichste“ Handfertigkeit selbst zu er
Tingen suchen, um Beurteilen zu können, welche Zeit, welche Ausdauer,
‚welche Kenntnisse zu den Arbeiten nötig sind. Besonders wichtig ist dabei auch
umfangreiche Kenntnis des Materials und der Werkzeuge. Es wird also emp-
Hohlen, die Handwerkspraxis in 2 oder 3 verschiedenen Betrieben abzuleisten,
Die vorgeschriebenen 12 Monate Zwischenpraxis sind mit Tätigkeit als
Zeichner in einem Büro oder als Bauführer abzuleisten.
Uber beide Praxiszeiten ist ein Nachweis vorzulegen, der die Art der
Beschäftigung klar erkennen 1ä8t. Am besten ist es, wenn die Praktikanten
selbst ein Arbeitsnachweisbuch führen, in dem sie über ihre Arbeit berichten.
‚und ihnen wichtig erscheinende Gegenstände durch Skizzen auch erläutern.
Das Buch ist von dem vorgesetzten Bauleiter, Handwerkameister oder Archr-
tekten zu bescheinigen. Praktische Tätigkeit im väterlichen Unternehmen
wird in der Regel nur halb in Anrechnung gebracht. Bei besonders begrün-
deten Ausnahmen oder in zweifelhaften Fällen entscheidet die Abteilung
darüber, ob die Nachweise ausreichen,
Es empfiehlt sich, die Werkstatt- oder Bauplatzpraxis in die Zeit vom
1. April bis 1. Oktober zu verlegen,
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Studienplan für Architekten.
Das Studium zerfällt in die Unterstufe und in die Oberstufe, Die Oberstufe sicht
zwei Fachrichtungen vor. Die Fachrichtung A betont durch Einbetiehung von
Ingenieurfächern stärker die technische Ausbildung. Die Fachrichtung B betont
mehr die rein baukünstlerische Ausbildung. Die Wahl der Fachrichtung steht dem
Studierenden frei,
Empfohlen wird den Studierenden, Vorlesungen an der Abteilung für
Allgemeine Wissenschaften, insbesondere Sprachen, zu belegen,
Wöchentliche Stunden
Unterstufe.
var. Erster Teil des Studiums,
Wr Erstes Jahr,
171. Baukonstruktionslehre
173. Technisches Zeichnen
174. Technische Mechanik
175, Baustofflehre +2...
16. Darstellende Geometrie A.
399/402. Kunstgeschichte
182. Freibandzeichnen
180. Bauaufnahmen +-+-...--2--+..0+
35. Vermessungskunde für Architekten - =I=
36. Zusammenhängende Feldübung, 1 Woche | — | —
Zweites Jahr.
171. Baukonstruktionslehre
172. Baukostenberechnung +
37. Ausarbeitung der Feldaufnah
messungskunde
176, Gebäudelehre 1.
178/79. Baugeschichte
180. Bauaufnahmen
182. Freihandzeichnen,
en zur Ver
Eteml
Sul
f as
1
Empfohlen werden:
41. Photogrammetrie.
130. Geologie von Württemberg
196. Bauhygiene
177. Raum- und Formenlehre --
200. Anstreich- und Lackiertechnik .