Full text: Programm der Württembergischen Technischen Hochschule Stuttgart für das Studienjahr 1930/31 (1930)

  
2. Abteilung für Architektur. 
Ausführungsbestimmungen für die praktische Tätigkeit der 
ordentlichen Studierenden. 
praktische Tätigkeit sind die Vorschriften der Prüfungsordnung 
   
518 
Wer zur Diplomvorprüfung zugelassen werden will, muß eine praktische 
Tätigkeit Im Maurer, Zimmennann-, Bauschreiner- oder einem versandten 
Handwerk von insgesamt 6 Monaten zurückgelest haben. Hiervon müssen 
3 Monate zusammenhängend vor dem Hochschulstudium, davon mindestens 
2 Monate ım gleichen Betrieb, abgeleistet sein. Diese 5 Monate Handwerks- 
‚praxis sind Bedingung zur Aufnahme als Studierender, 
519 
Im Anschluß an die Unterstufe (Diplomvorprüfung) ist vor Eintrit in 
die Oberstufe eine zusammenhängende praktische Tätigkeit im Büro und bei 
Bauführungen von 12 Monaten abzuleisten. 
520 
Uber Ausnahmen von den Bestimmungen 85 18 und 1 
Fällen entscheidet die Abteilung, 
  
  
  
  
besonderen 
Die Tätigkeit auf dem Bauplatz soll dem Studierenden Gelegenheit geben, 
alles, was zum Bauvorgang gehört, durch eigene Mitarbeit kennenzulernen. 
Der Studierende soll sich auch auf einem der praktischen Arbeitsgebiete, in 
einer Tischlerei oder Schlosserei, möglichste“ Handfertigkeit selbst zu er 
Tingen suchen, um Beurteilen zu können, welche Zeit, welche Ausdauer, 
‚welche Kenntnisse zu den Arbeiten nötig sind. Besonders wichtig ist dabei auch 
umfangreiche Kenntnis des Materials und der Werkzeuge. Es wird also emp- 
Hohlen, die Handwerkspraxis in 2 oder 3 verschiedenen Betrieben abzuleisten, 
Die vorgeschriebenen 12 Monate Zwischenpraxis sind mit Tätigkeit als 
Zeichner in einem Büro oder als Bauführer abzuleisten. 
Uber beide Praxiszeiten ist ein Nachweis vorzulegen, der die Art der 
Beschäftigung klar erkennen 1ä8t. Am besten ist es, wenn die Praktikanten 
selbst ein Arbeitsnachweisbuch führen, in dem sie über ihre Arbeit berichten. 
‚und ihnen wichtig erscheinende Gegenstände durch Skizzen auch erläutern. 
Das Buch ist von dem vorgesetzten Bauleiter, Handwerkameister oder Archr- 
tekten zu bescheinigen. Praktische Tätigkeit im väterlichen Unternehmen 
wird in der Regel nur halb in Anrechnung gebracht. Bei besonders begrün- 
deten Ausnahmen oder in zweifelhaften Fällen entscheidet die Abteilung 
darüber, ob die Nachweise ausreichen, 
Es empfiehlt sich, die Werkstatt- oder Bauplatzpraxis in die Zeit vom 
1. April bis 1. Oktober zu verlegen, 
   
  
  
  
  
   
  
   
  
7 
Studienplan für Architekten. 
Das Studium zerfällt in die Unterstufe und in die Oberstufe, Die Oberstufe sicht 
zwei Fachrichtungen vor. Die Fachrichtung A betont durch Einbetiehung von 
Ingenieurfächern stärker die technische Ausbildung. Die Fachrichtung B betont 
mehr die rein baukünstlerische Ausbildung. Die Wahl der Fachrichtung steht dem 
Studierenden frei, 
Empfohlen wird den Studierenden, Vorlesungen an der Abteilung für 
Allgemeine Wissenschaften, insbesondere Sprachen, zu belegen, 
  
  
Wöchentliche Stunden 
  
Unterstufe. 
var. Erster Teil des Studiums, 
Wr Erstes Jahr, 
  
171. Baukonstruktionslehre 
173. Technisches Zeichnen 
174. Technische Mechanik 
175, Baustofflehre +2... 
16. Darstellende Geometrie A. 
399/402. Kunstgeschichte 
182. Freibandzeichnen 
180. Bauaufnahmen +-+-...--2--+..0+ 
35. Vermessungskunde für Architekten - =I= 
36. Zusammenhängende Feldübung, 1 Woche | — | — 
  
    
Zweites Jahr. 
171. Baukonstruktionslehre 
172. Baukostenberechnung + 
37. Ausarbeitung der Feldaufnah 
messungskunde 
176, Gebäudelehre 1. 
178/79. Baugeschichte 
180. Bauaufnahmen 
182. Freihandzeichnen, 
  
  
en zur Ver 
  
  
Eteml 
Sul 
f as 
1 
  
Empfohlen werden: 
41. Photogrammetrie. 
130. Geologie von Württemberg 
196. Bauhygiene 
177. Raum- und Formenlehre -- 
200. Anstreich- und Lackiertechnik . 
  
 
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.