Studienplan
für Physiker in den ersten 4 Semestern.
I. Studiensemester: W. 5.
Non Var Vortrag Übungen
NT, ä A
2
3. Mathematik I mit Übungen ........ 4004. z
261. Technische Mechanik mit Übungen... .. +...
51.Physik I .
84. Einführung in die Chemie und chem. Technologie . .
54. Physikalische Messungen . .. nn
265. Einführung in den Maschinenbau mit Übungen
55. Physikalisches Praktikum für Anfänger... . . - -
Il. Studiensemester : 5. 5.
4. Mathematik II mit Übungen. .. +... 0.44
261. Technische Mechanik II mit Übungen... ...-
52. Physik Id de ME ande win
97. Physikalische Chemie I AM
55. Physikalisches Praktikum für Anfänger... .. LO :
125e. Chemische Übungen ... ... +. (halbtägig) z Nachm.,
100. (Elektrochemie) N (2) =
11+2
+ 2 Nachm.
I, Studiensemester: W. S.
5, Mathematik III mit Übungen Ü
6. Mathematik IV mit Übungen ......4040404
261. Technische Mechanik III mit Übungen
53. Physik III AR en HE te
14. Graphische und numerische Methoden mit Übungen .
372. Grundzüge der Elektrotechnik (Prof. Hermann) . . .
55. Physikalisches Praktikum für Anfänger... *. +
125d. Praktikum für phys. Chemie ..» +... +++
360. Elektrische Meßtechnik ... ... +. +44
361. Übungen in elektrischer Meßtechnik . . . .
349. (Beschreibung des elektromagn. Feldes [Prof. Em
— Nachm,
1 Si
— 4
642 BA
IV. Studiensemester S. 5.
262. Technische Wärmelehre mit Übungen .... +
360. Elektrische Meßtechnik I He
361. Übungen in elektr. Meßtechnik . .. +... ++ +
60. Theoretische Physik
62. Theoretikum in Physik (Übungen) . .... + +++
100. (Elektrochemie)
82
de) LO
2. Abteilung für Architektur.
Ausführungsbestimmungen für die praktische Tätigkeit der
ordentlichen Studierenden.
‚Für die praktische Tätigkeit sind die Vorschriften der Prüfungsordnung
bindend:
8 30
Wer zur Diplomvorprüfung zugelassen werden will, muß eine praktische
Tätigkeit im Maurer-, Zimmermann-, Bauschreiner- oder einem verwandten
Bauhandwerk von, insgesamt 6 Monaten zurückgelegt haben. Hiervon
müssen 5 Monate zusammenhängend vor dem Hochschulstudium, davon
mindestens 2 Monate im gleichen Betrieb, abgeleistet sein. Diese 5 Monate
Handwerkspraxis sind Bedingung zur Aufnahme als Studierender.
831
‚Im Anschluß an die Unterstufe (Diplomvorprüfung) ist vor Eintritt in
die Oberstufe eine zusammenhängende praktische Tätigkeit im Büro und bei
Bauführungen von 12 Monaten abzuleisten.
8 32
Über Ausnahmen von den Bestimmungen $$ 30 und 31 in besonderen
Fällen entscheidet die Abteilung.
Die Tätigkeit auf dem Bauplatz soll dem Studierenden Gelegenheit geben,
alles, was zum Bauvorgang gehört, durch eigene Mitarbeit kennenzulernen.
er Studierende soll sich auch auf einem der praktischen Arbeitsgebiete, in
einer Tischlerei oder Schlosserei, möglichste Handfertigkeit selbst zu er-
ringen suchen, um beurteilen zu können, welche Zeit, welche Ausdauer,
welche Kenntnisse zu den Arbeiten nötig sind. Besonders wichtig ist dabei auch
umfangreiche Kenntnis des Materials und der Werkzeuge. Es wird also emp-
fohlen, die Handwerkspraxis in 2 oder 3 verschiedenen Betrieben abzuleisten.
Die vorgeschriebenen 12 Monate Zwischenpraxis sind mit Tätigkeit als
eichner in einem Büro oder als Bauführer abzuleisten.
Über beide Praxiszeiten ist ein Nachweis vorzulegen, der die Art der
eschäftigung klar erkennen läßt. Am besten ist es, wenn die Praktikanten
selbst ein Arbeitsnachweisbuch führen, in dem sie über ihre Arbeit berichten
und ihnen wichtig erscheinende Gegenstände durch Skizzen auch erläutern.
Das Buch ist von dem vorgesetzten Bauleiter, Handwerksmeister oder Archi-
tekten zu bescheinigen. Praktische Tätigkeit im väterlichen Unternehmen
wird in der Regel nur halb in Anrechnung gebracht. Bei besonders begrün-
deten Ausnahmen oder in zweifelhaften Fällen entscheidet die Abteilung
rüber, ob die Nachweise ausreichen.
Es empfiehlt sich, die Werkstatt- oder Bauplatzpraxis in die Zeit vom
1. April bis 1. Oktober zu verlegen.
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