Volltext : Programm der Technischen Hochschule Stuttgart für das Studienjahr 1934/35 (1934)

 

Der Führer der Studentenschaft.
Der Führer der Studentenschaft wird von seinem Vorgänger

mit Zustimmung der Führung der Deutschen Studentenschaft nach
|

Der Führer‘ bestimmt die Richtung der Arbeit der Studenten- |

Fühlungnahme mit dem Rektor auf ein Jahr berufen. Einmalige
Amtsverlängerung ist möglich.

schaft. Er allein trägt für sie die gesamte Verantwortung. Er. handelt
 im Namen der Studentenschaft und ist Vertreter der Studentenschaft
 nach außen. Er ernennt seinen Stellvertreter und die
Amtsleiter der Studentenschaft und beruft sie ab.

Die Fachschaften.

Zur Behandlung von Fachfragen können sich die Studierenden

einzelner Studienzweige mit Zusti ü
ge ustimmung des Führers zu Fachschaften
 zusammenschließen. se en

als Unterämter des Fachamtes.

Es bestehen folgende Fachschaften:

. Fachschaft für Allgemeine Wi
ES SH CHA HA Architektur. issenschaften und Lehramtswesen,

ESCHE für Bauingenieurwesen
. Fachschaft für Chemi ü e
. Fachschaft für  Geodkeien Hate wesen,
. Fachschaft für Elektrotechnik
. Fachschaft für Maschinenbau.
. Fachschaft für Pharmazie, }
. Fachschaft für technische Physik.

1
2
3
4
5
6
7
8
9

Die Bündische Kammer.

Die Bündische Kammer wird zu Beginn j
A eginn jed
det Jede an der Hochschule zugelassene  Pundisehe Giupes
onen Wet rverDände, nationale politische Grupbean)
rziehung Ihrer Mitglieder zur Einordn in di .
) un -
meinschaft durch Wehr- und Arbeitsdienst und  EIDOSEDLEET a

‚ kann dem Führer der Studen-’



1 teilzunehmen, die von
r die Arbeit der Studentenschaft
er Ziele der Studentenschaft einan

 den Sitzungen der Kamme äßie
ihm vertretene Gruppe Taufend über aan
zu unterrichten und sie im Sinne d
zusetzen.
Der Führer hat das Recht,
net oder zahlenmäßig nicht au
abzulehnen.

26

die Teilnahme einer ihm ungeeigsreichend
 erscheinenden Gruppe

Die Fachschaftsvertretungen gelten

7
MM

 

Die Bündische Kammer dient zur Beratung und Unterstützung
des Führers und seines Mitarbeiterkreises. Sie hat die Pflicht, die
in ihr vertretenen Bünde und Gruppen zur Arbeit im Sinne der Aufgaben
 der Studentenschaft zu erziehen. Sie wählt auf Vorschlag
des Führers aus ihrer Mitte jeweils auf ein Jahr ihren Sprecher.
Dieser muß ehemaliger Amtsträger der Studentenschaft sein. Einmalige
 Wiederwahl ist zulässig.

Erhebung von Beiträgen.

Die -zur Erfüllung der Aufgaben der Studentenschaft erforderlichen
 Mittel werden, soweit nicht besondere Einnahmen zur Verfügung
 stehen, aus Beiträgen der Mitglieder gedeckt.

IX. Stuttgarter Studentenwerk e. V.

Hochschulhaus: Schellingstr. 9 / Geschäftsstelle Seestr. 6
Telephon 25638 / Girokonto 12253 (Städt. Girokasse Stuttgart)
Postscheckkonto Stuttgart 26356

Das Stuttgarter Studentenwerk e. V. wurde im Jahre 1921
unter dem Namen „Stuttgarter Studentenhilfe e. V.‘“ gegründet.
In ihm arbeiten Studenten, Dozenten und Freunde der Technischen
Hochschule zusammen, um für das wirtschaftliche Wohl der Gesamtheit
 der Studentenschaft zu sorgen

Das Fürsorgeamt des Vereins gewährt bedürftigen Kommilitonen,
 die gute wissenschaftliche Leistungen nachweisen können
und sich menschlich bewährt haben, Darlehen, Stipendien, Freitische,
 Erholungsaufenthalte (besonders bei Lungenerkrankungen)
und sonstige Unterstützung, um die Fortführung des Studiums zu
ermöglichen. Studierende im ersten und zweiten Semester werden
grundsätzlich nicht unterstützt.
In der Krankenkasse des Studentenwerks ist jeder Studierende
der Technischen Hochschule pflichtmäßig gegen Krankheit während
 des Semesters versichert. Der Verein überwacht in seiner
sportärztlichen Untersuchungs- und Beratungsstelle durch die vom
Kultministerium vorgeschriebene Untersuchung eines jeden Studierenden
 das Gesundheitswesen an der Hochschule. Der Sportarzt
 des Vereins steht allen Studierenden zu sportärztlicher Beratung
 kostenlos zur Verfügung.
Das Hochschulhaus gibt die Möglichkeit für akademische Veranstaltungen
 aller Art, die geeignet sind, die verschiedenen Kreise

27

 
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.