Der Führer der Studentenschaft.
Der Führer der Studentenschaft wird von seinem Vorgänger
mit Zustimmung der Führung der Deutschen Studentenschaft nach
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Der Führer‘ bestimmt die Richtung der Arbeit der Studenten- |
Fühlungnahme mit dem Rektor auf ein Jahr berufen. Einmalige
Amtsverlängerung ist möglich.
schaft. Er allein trägt für sie die gesamte Verantwortung. Er. handelt
im Namen der Studentenschaft und ist Vertreter der Studentenschaft
nach außen. Er ernennt seinen Stellvertreter und die
Amtsleiter der Studentenschaft und beruft sie ab.
Die Fachschaften.
Zur Behandlung von Fachfragen können sich die Studierenden
einzelner Studienzweige mit Zusti ü
ge ustimmung des Führers zu Fachschaften
zusammenschließen. se en
als Unterämter des Fachamtes.
Es bestehen folgende Fachschaften:
. Fachschaft für Allgemeine Wi
ES SH CHA HA Architektur. issenschaften und Lehramtswesen,
ESCHE für Bauingenieurwesen
. Fachschaft für Chemi ü e
. Fachschaft für Geodkeien Hate wesen,
. Fachschaft für Elektrotechnik
. Fachschaft für Maschinenbau.
. Fachschaft für Pharmazie, }
. Fachschaft für technische Physik.
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Die Bündische Kammer.
Die Bündische Kammer wird zu Beginn j
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det Jede an der Hochschule zugelassene Pundisehe Giupes
onen Wet rverDände, nationale politische Grupbean)
rziehung Ihrer Mitglieder zur Einordn in di .
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meinschaft durch Wehr- und Arbeitsdienst und EIDOSEDLEET a
‚ kann dem Führer der Studen-’
1 teilzunehmen, die von
r die Arbeit der Studentenschaft
er Ziele der Studentenschaft einan
den Sitzungen der Kamme äßie
ihm vertretene Gruppe Taufend über aan
zu unterrichten und sie im Sinne d
zusetzen.
Der Führer hat das Recht,
net oder zahlenmäßig nicht au
abzulehnen.
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die Teilnahme einer ihm ungeeigsreichend
erscheinenden Gruppe
Die Fachschaftsvertretungen gelten
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Die Bündische Kammer dient zur Beratung und Unterstützung
des Führers und seines Mitarbeiterkreises. Sie hat die Pflicht, die
in ihr vertretenen Bünde und Gruppen zur Arbeit im Sinne der Aufgaben
der Studentenschaft zu erziehen. Sie wählt auf Vorschlag
des Führers aus ihrer Mitte jeweils auf ein Jahr ihren Sprecher.
Dieser muß ehemaliger Amtsträger der Studentenschaft sein. Einmalige
Wiederwahl ist zulässig.
Erhebung von Beiträgen.
Die -zur Erfüllung der Aufgaben der Studentenschaft erforderlichen
Mittel werden, soweit nicht besondere Einnahmen zur Verfügung
stehen, aus Beiträgen der Mitglieder gedeckt.
IX. Stuttgarter Studentenwerk e. V.
Hochschulhaus: Schellingstr. 9 / Geschäftsstelle Seestr. 6
Telephon 25638 / Girokonto 12253 (Städt. Girokasse Stuttgart)
Postscheckkonto Stuttgart 26356
Das Stuttgarter Studentenwerk e. V. wurde im Jahre 1921
unter dem Namen „Stuttgarter Studentenhilfe e. V.‘“ gegründet.
In ihm arbeiten Studenten, Dozenten und Freunde der Technischen
Hochschule zusammen, um für das wirtschaftliche Wohl der Gesamtheit
der Studentenschaft zu sorgen
Das Fürsorgeamt des Vereins gewährt bedürftigen Kommilitonen,
die gute wissenschaftliche Leistungen nachweisen können
und sich menschlich bewährt haben, Darlehen, Stipendien, Freitische,
Erholungsaufenthalte (besonders bei Lungenerkrankungen)
und sonstige Unterstützung, um die Fortführung des Studiums zu
ermöglichen. Studierende im ersten und zweiten Semester werden
grundsätzlich nicht unterstützt.
In der Krankenkasse des Studentenwerks ist jeder Studierende
der Technischen Hochschule pflichtmäßig gegen Krankheit während
des Semesters versichert. Der Verein überwacht in seiner
sportärztlichen Untersuchungs- und Beratungsstelle durch die vom
Kultministerium vorgeschriebene Untersuchung eines jeden Studierenden
das Gesundheitswesen an der Hochschule. Der Sportarzt
des Vereins steht allen Studierenden zu sportärztlicher Beratung
kostenlos zur Verfügung.
Das Hochschulhaus gibt die Möglichkeit für akademische Veranstaltungen
aller Art, die geeignet sind, die verschiedenen Kreise
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