A. Organisation
der Technischen Hochschule.
Die Organisation der Hochschule beruht auf ihrer Verfassung
vom 26. Juli 1921 und der Verordnung des Kultministeriums vom
25. November 1933.
Die Hochschule ist dem Kultministerium unmittelbar unterstellt.
Der Rektor ist der Führer der Hochschule. Die Angelegenheiten
der Abteilungen verwalten die Abteilungsvorstände. Dem Rektor
stehen beratend zur Seite der Kleine und Große Senat; den Abteilungsvorständen,
der bei jeder Abteilung bestehende Abteilungsrat.
I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte.
Die Technische Hochschule hat die Aufgabe, die Studierenden
wissenschaftlich und künstlerisch auszubilden und durch Forschung,
Lehre und schöpferische Tätigkeit Wissenschaft und
Künste zu pflegen.
Sie gliedert sich in die 5 Abteilungen für
. Allgemeine Wissenschaften;
. Architektur;
. Batingenieurwesen;
. Chemie;
. Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik.
Die Lehrkräfte bestehen aus:
ordentlichen Professoren,
außerordentlichen Professoren,
Privatdozenten,
Dozenten mit Lehrauftrag.
Zur Unterstützung der Professoren werden nach Bedürfnis
Assistenten sowie technische Beamte und sonstige
Hilfskräfte bestellt.
II. Einteilung des Studienjahrs.
Das Studienjahr umfaßt die Zeit vom 1. April bis 31. März.
Es besteht aus einem Sommerhalbjahr und einem Winterhalbjahr.
Ersteres dauert vom 16. April bis 31. Juli, letzteres vom 15. Oktober
bis 15. März.
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