Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester 1935 (1935)

  
  
  
IV. Bestimmungen 
über die Erhebung von Gebühren und Unterrichtsgeldern 
an der Technischen Hochschule Stuttgart 
(Gebo). 
Die Studierenden der Technischen Hochschule haben folgende Gebühren 
und Unterrichtsgelder zu bezahlen: 
Gebührenordnung 
I. Einschreibgebühr, einmalig. 
1. Erstmals zur Technischen Hochschule kommende Studierende 
2. Erneuerung der früheren Einschreibung an der hiesigen Hoch- 
schule 
Architektarstudierende, die das Studium nur 12 Monate für die 
in der Prüfungsordnung vorgeschriebene praktische Tätigkeit 
nach der Diplomvorprüfung unterbrochen haben, sind beim Ein- 
tritt in die Oberstufe von der Gebühr für die Erneuerung der Ein- 
schreibung befreit. 
Studierende, die .nach vorherigem Besuch der hiesigen Hoch- 
schule an einer der Hochschulen in Danzig, Königsberg, oder 
Breslau studieren und darauf an die hiesige Hochschule zurück- 
kehren, sind von der erneuten Einschreibgebühr befreit. 
3. Studierende, die schon an einer anderen deutschen Technischen 
Hochschule oder Universität oder Handelshochschule oder an 
einer nach Art der deutschen eingerichteten ausländischen Hoch- 
schule mit deutscher Unterrichtssprache eingeschrieben waren, 
sofern diese Hochschule den früheren Studierenden der Techni- 
schen Hochschule Stuttgart nachweislich eine ähnliche Ermäßi- 
gung gewährt . ; 
4. Sondergebühr bei verspäteter Anmeldung oder bei Unentschul- 
digter Abwesenheit bei der Aufnahme (Immatrikulation) . 
5. Sondergebühr bei verspäteter Abgabe des Belegbuches 
6. Gebühr für die Prüfung der von Ausländern vorzulegenden Zeug- 
nisse 
25 RM 
10 RM 
Il. Studiengebühr. 
Als Beitrag zum allgemeinen Hochschulaufwand die Studienge- 
bühr (einschließlich Büchereigebühr und Beitrag für das aka- 
demische Berufsamt in Tübingen) im Halbjahr 
Gasthörer haben an Stelle der Einschreibgebühr und der Studien- 
gebühr neben dem Unterrichtsgeld im Halbjahr die Hörschein- 
gebühr zu entrichten. Sie beträgt für 
1u.2 3u.4 5u.6 7 8 9 10 11 12 belegte Semesterwochenstunden. 
4 8 12 18.2430 36 42 48 RM 
18 
  
Wenn ein Gasthörer von der Beschränkung auf Belegung von nicht 
mehr als 12 Wochenstunden ausnahmsweise befreit wird, hat er die Studien- 
gebühr von 70.— RM. im Halbjahr und eine einmalige Einschreibgebühr von 
10.— RM. zu entrichten. 
Bei verspäteter Anmeldung Sondergebühr wie bei I. 4. 
Lehrer, Assistenten und Beamte der württ. Hochschulen und des Kult- 
ministeriums sind von der Hörscheingebühr befreit. Sonstige Angehörige der 
Unterrichtsverwaltung sowie die Lehrkräfte an der Heidehofschule, der Freien 
Waldorfschule, der Rothertschen Mädchenrealschule, dem Mädchengymna- 
sium, Evangelischen Töchterinstitut, Katholischen Töchterinstitut, welche 
Vorlesungen zu ihrer beruflichen Weiterbildung besuchen und hierüber eine 
Bescheinigung ihrer vorgesetzten Dienststelle (Rektorat usw.) vorlegen, haben 
neben dem Unterrichtsgeld nur die halbe Hörscheingebühr zu entrichten. Das 
gleiche gilt für die Studierenden der Akademie der bildenden Künste, die 
Schüler der Kunstgewerbeschule, der Höheren Bauschule und der Höheren 
Maschinenbauschule EBlingen. Vgl. auch unten Nr. 3 der allgemeinen Be- 
stimmungen. 
Il. Unterrichtsgeld. 
1. Als Unterrichtsgeld sind für jede Semesterwochenstunde einer 
Vorlesung oder Übung (einschl. derjenigen der Privatdozenten) 
zu bezahlen ET LU 
Bei Vorträgen wird die volle programmäßige Stundenzahl 
berechnet, auch wenn nicht alle Stunden belegt sind. 
Bei Übungen ist im allgemeinen die Zahl der belegten 
Wochenstunden maßgebend. Sind aber mehr als 4 Stunden in 
den Stundenplan aufgenommen, so werden auch bei geringerer 
Belegung mindestens 4 Stunden angerechnet; sind 4 oder weni- 
ger als 4 Stunden vorgesehen, so muß nach dem Studienplan 
bezahlt werden, auch wenn eine geringere Stundenzahl belegt 
ist. 
Ausnahmen: 
2. Bei den chemischen Übungen 
bis zu 12 Wochenstunden (Halbpraktikum) 
über 12 Wochenstunden (Vollpraktikum) . N ; 
Praktikum für Physiker im Laborat. für physik. Chemie und 
Elektrochemie . . 
Einführungspraktikum in "die "physikalische. Chemie für 
Physiker . 
Gasthörer haben das 1 Mhfache der Sätze hmter 2. zu entrich: 
ten. 
 
	        
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