17. Aktzeichnen ‚, ,
Modellieren
Freihandzeichnen .
18. Die Farbe in der Architektur
7,5 RM
12,5 RM
3 RM
3 RM
3 RM
6 RM
1,5 RM
19. Übungen im Psychotechnischen Laboratorium
20. Übungen im Laboratorium für betriebswissenschaftl. Versuche
21. Einführung in den Maschinenbau .
22. Übungen im Laboratorium für Wasserkraftmaschinen, Kreisel-
pumpen und Hydraulik 22,5 RM
23. Übungen im Forschungsinstitut für Kraftfahrwesen und Fahr-
zeugmotoren 22,5 RM
24. Sonstige Übungen, Kurse u. dergl., mit denen ein Sachver-
brauch zu Lasten der Hochschule oder eines Instituts oder die
Benützung von Institutsbüchereien, Sammlungsgegenständen,
Instrumenten, Apparaten, Geräten, Vordrucken oder sonstigen
Unterrichtsmitteln durch die Studierenden und Praktikanten
stattfindet,
ganztägig A SE
halbtägig oder wöchentlich 4 oder mehr Stunden
kürzer, für jede Semesterwochenstunde .
18 RM
12 RM
3 RM
V. Krankenkasse, Unfallversicherung und Sportgebühr.
Der Beitrag zur akademischen Krankenkasse und für Unfallversicherung
sowie die Sportgebühr und die Beiträge an die Studentenschaft werden be-
sonders festgesetzt.
VI. Zeugnisgebühren.
Für die Ausstellung von Zeugnissen werden folgende Gebühren erhoben:
1. Einfaches Sittenzeugnis ohne Angabe der Vorlesungen 1,5 RM
la: Einschreib-(Anwesenheits-, Studien-)bescheinigung ohne An-
gabe der Vorlesungen . N
wenn die Bescheinigung für Beihilfe-, Nachlaßgesuche oder
dergl. nachgesucht und auf einem Vordruck erteilt wird, den
der Studierende von der betreffenden Behörde erhalten und
selbst ausgefüllt hat .
0,5 RM
0 RM
. 1—6 RM
3 RM
2. Besuchsbescheinigung für Gasthörer .
3. Auszug aus der Halbjahrszeugnisliste
22
„ Studien- und Sittenzeugnis oder Abgangszeugnis (mit Angabe
der Vorlesungen)
bei 1—4 Halbjahren .
bei 5—8 Halbjahren
bei mehr als 8 Halbjahren
5 RM
7,5 RM
10 RM
3 RM
1,5—30 RM
3 RM
0 RM
. Abgangsbescheinigungen (ohne Angabe der Vorlesungen) .
6. Zeugnisse aus den Akten, je nach Umfang und Bedeutung
7
‚Doppel der Ausweiskarte .
8. Preis- und Belobungsdiplom
9. Weitere Fertigung oder Abschrift eines der vorgenannten Zeug-
) 1,5—30 RM
nısse
VIL Prüfungs- und Promotionsgebühren.
A. Die Prüfungs- und Promotionsgebühren betragen:
1. Bei den Diplomprüfungen
a) Diplomteilprüfungen der Architekten, Maschinen- u, Elek-
troingenieure, Chemiker*), Mathematiker und Physiker
für jede mündliche Prüfung und für jeden halben Tag ARM
schriftlicher Prüfung N ds Da je
für die vorgeschriebenen Studienarbeiten, sofern sie
als selbständige Prüfungsfächer bewertet werden je
für die Entwurfprüfung der Maschineningenieure
für die Prüfung in höherer Mathematik für Physiker und
Mathematiker
für die Diplomarbeit .
4 RM
8 RM
10 RM
24 RM
b) Diplomprüfung für Bauingenieure
Vorprüfung , be
Hauptprüfung , , ,
freiwillige Diplomarbeit .
c) Diplomprüfung für Vermessungsingenieure
Vorprüfung , ,
Hauptprüfung , ,
56 RM
86 RM
24 RM
52 RM
80 RM
0 ; M
d) Diplomhauptprüfung für Chemiker 50 R
Bei wiederholter Anmeldung zu einer Prüfung ist ein
Zuschlag von 50 % der Grundgebühr zu dieser zu ent-
richten.
Bei selbstverschuldeter Überschreitung der Zahlungs-
zeit werden die betreffenden Prüfungsmeldungen für un-
gültig erklärt. Die Meldung kann in den betreffenden
Fächern zur gleichen Prüfungszeit nicht wiederholt werden.
*) Vorprüfung.