17. Übungen im Ingenieurlaboratorium:
Übungen in Maschinenmeßkunde .
Allgemeines Maschinenlaboratorium .
Sonderlaboratorium
18. Aktzeichnen
Modellieren ee
Freihandzeichnen . . . . + +.
19. Die Farbe in der Architektur
20. Übungen im Psychotechnischen Laboratorium
21. Übungen im Laboratorium für betriebswissenschaftl. Versuche
22. Einführung in den Maschinenbau . ba ae
23. Übungen im Laboratorium für Wasserkraftmaschinen, Kreisel-
pumpen und Hydraulik N a
24. Übungen im FOrSCHUNESNSNM für Kraftfahrwesen und Flug-
motoren A N NP
25. Sonstige Übungen, Kurse u. . dergl., mit denen ein Sachver-
brauch zu Lasten der Hochschule oder eines Instituts oder die
Benützung von Institutsbüchereien, Sammlungsgegenständen,
Instrumenten, Apparaten, Geräten, Vordrucken oder sonstigen
Unterrichtsmitteln durch die Studierenden und Praktikanten
stattfindet,
ganztägig . . ZU RM
halbtägig oder wöchentlich ‘4 oder mehr Stunden: KREELA2RM
kürzer, für jede Semesterwochenstunde . ... .... 3 RM
V. Krankenkasse, Unfallversicherung und Sportgebühr.
Der Beitrag zur akademischen Krankenkasse und für Unfallversicherung
sowie die Sportgebühr und die Beiträge an die Studentenschaft werden be-
sonders festgesetzt.
VI. Zeugnisgebühren.
Für die Ausstellung von Zeugnissen werden folgende Gebühren erhoben:
1. Einfaches Sittenzeugnis ohne Angabe der Vorlesungen ‚ ... 1,5 RM
la. Einschreib-(Anwesenheits-, Studien-)bescheinigung ohne An-
gabe der Vorlesungen . . . 5. 0,5:RM
wenn die Bescheinigung für Beihilfe-, Nachlaßgesuche oder
dergl. nachgesucht und auf einem Vordruck erteilt wird, den
der Studierende von der betreffenden Behörde erhalten und
selbst ausgefüllt hat . .
2. Besuchsbescheinigung für Gasthörer .
3. Auszug aus der Halbjahrszeugnisliste
22
4. Studien- und Sittenzeugnis oder Abgangszeugnis (mit Angabe
der Vorlesungen)
bei 1—4 Halbjahren 5 RM
bei 58 Halbjahren 1 7,5 RM
bei mehr als 8 Halbjahren: +. NORM
5. Abgangsbescheinigungen (ohne Angabe der Vorlesungen) . , 3 RM
6. Zeugnisse aus den Akten, je nach Umfang und Bedeutung 1,5—30 RM
7.Doppel der Ausweiskarte‘ 3 RM
8. Preis- und Belobungsdiplom: .. N 0 RM
9. Weitere Fertigung oder Abschrift eines der vorgenannten Zeug-
nisse‘ An N 1530 RM
VII. Prüfungs- und Promotionsgebühren.
A. Die Prüfungs- und Promotionsgebühren betragen:
1. Bei den Diplomprüfungen
a) Diplomteilprüfungen der Architekten, Maschinen- u. Elek-
troingenieure, Chemiker*), Mathematiker und Physiker
für jede mündliche Prüfung und für jeden halben Tag
schriftlicher Prüfung . . . Pe Ie
für die vorgeschriebenen Studienarbeiten, sofern sie
als selbständige Prüfungsfächer bewertet werden je
für die Entwurfprüfung der Maschineningenieure
für die Prüfung in höherer Mathematik für Physiker und
Mathematiker N
für die Diplomarbeit ,
b) Diplomprüfung für Bauingenieure
Vorprüfung: 1.
Hauptprüfung ,‚ , , .
freiwillige Diplomarbeit .
c) Diplomprüfung für Vermessungsingenieure
Vorprüfung , , ,
Hauptprüfung , ,
d) Diplomhauptprüfung für Chemiker
Bei wiederholter Anmeldung zu einer Prüfung ist ein
Zuschlag von 50 % der Grundgebühr zu dieser zu ent-
richten.
Bei selbstverschuldeter Überschreitung der Zahlungs-
zeit werden die betreffenden Prüfungsmeldungen für un-
gültig erklärt. Die Meldung kann in den betreffenden
Fächern zur gleichen Prüfungszeit nicht wiederholt werden.
*) Vorprüfung.