4. Hauptamt für Kasse und Verwaltung,
5. Hauptamt für Presse, Buch und Propaganda,
6. Hauptamt für Studentinnen,
das Ständige Ehrengericht.
Der Leiter der Studentenschaft.,
Der Leiter der Studentenschaft wird nach Anhören des Rektors
und des Gauführers des NS.-Studentenbundes vom Reichswissen-
schaftsminister ernannt. Er untersteht dem Rektor.
Der Leiter bestimmt die Richtung der Arbeit der Studenten-
schaft. Er allein trägt für sie die gesamte Verantwortung. Er han-
delt im Namen der Studentenschaft und ist Vertreter der Studen-
tenschaft nach außen. Er ernennt seinen Stellvertreter und die
Amtsleiter der Studentenschaft und beruft sie ab.
Die Fachschaften,
Zur Behandlung von Fachfragen können sich die Studierenden
einzelner Studienzweige mit Zustimmung des Leiters der Studen-
tenschaft zu Fachschaften und Fachabteilungen zusammenschlie-
ßen. Die Fachschaftsvertretungen gelten als Unterämter des Fach-
amtes.,
Es bestehen folgende Fachschaften:
‚ Fachschaft Technik mit den Fachabteilungen:
a) Fachabteilung für Bauingenieurwesen,
b) Fachabteilung für Elektrotechnik,
c) Fachabteilung für Maschinenbau,
d) Fachabteilung für Vermessungswesen.
. Fachschaft Naturwissenschaften mit den Fachabteilungen:
a) Chemie und Hüttenwesen,
b) Allgemeine Wissenschaften und Lehramtswesen,
c) Technische Physik.
3. Selbständige Fachabteilung Architektur.
Erhebung von Beiträgen.
Die zur Erfüllung der Aufgaben der Studentenschaft erforder-
lichen Mittel werden, soweit nicht besondere Einnahmen zur Ver-
fügung stehen, aus Beiträgen der Mitglieder gedeckt.
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F. Stuttgarter Studentenwerk e. V.
Vorstand: Prof. Dr.-Ing. Wewerka, Vorsitzender.
K. Schneider, stud. arch.
Geschäftsführer: Georg Kreß, cand. rer. pol.
Hochschulhaus: Schellingstr. 9, Geschäftsstelle: Seestr 6, II.
Fernsprecher: 90541.
Postscheckkonto Stuttgart 26356.
Girokonto 12253 (Städt. Girokasse Stuttgart).
Das Stuttgarter Studentenwerk e. V. wurde im Jahre 1921 un-
ter dem Namen „Stuttgarter Studentenhilfe e. V.‘“ gegründet. In
ihm arbeiten Studenten, Dozenten und Freunde der Techn. Hoch-
schule zusammen, um für das wirtschaftliche Wohl der Gesamtheit
der Studentenschaft zu sorgen.
wi 25 Studentenwerk umfaßt folgende Arbeitsgebiete und Be-
riebe:
1. Speisebetrieb: Im Hochschulhaus werden täglich, durchgehend
von 7.30 bis 24 Uhr, an alle Hochschulangehörigen warme und
kalte Speisen, sowie alle Getränke, abgegeben. Zu einem niedri-
gen Preise werden gute, nahrhafte Essen und gutgepflegte Ge-
tränke verabreicht; der Preis für Mittag- und Abendessen bewegt
sich zwischen 40 und 80 Pfennig.
. Erfrischungsraum im Erdgeschoß der Techn. Hochschule, täg-
lich durchgehend geöffnet von früh 7 Uhr bis abends 7 Uhr.
. Arbeitsvermittlung. Vermittlung von Werkarbeitsstellen für die
Ferien, von Semesternebenarbeit durch Nachhilfestunden,
Schreibmaschinenarbeiten und Uebersetzungen.
. Förderung. Vertrauliche Beratung und Unterstützung wirtschaft-
lich „Schwacher, wissenschaftlich und charakterlich tüchtiger
Studierender in den ersten Semestern im Rahmen der Kamerad-
schaftsförderung, in den mittleren Semestern im Rahmen der
Studienförderung durch Freitische und Barbeihilfen. Entschei-
dung der Gesuche durch den Förderungsausschuß, in dem die
Hochschule, Dozenten und Studenten vertreten sind. Ausgabe
von kurzfristigen, kleineren Darlehen bei vorübergehender Geld-
knappheit. Meldung für Unterstützungen im kommenden Seme-
ster bis spätestens 1. November.
: Darlehenskasse des Deutschen Studentenwerks, Zweigstelle
tuttgart, der Abteilung Förderung angegliedert. Gewährung von
angfristigen Darlehen in den drei bzw. zwei letzten Semestern
an Studierende, die sich wissenschaftlich bewährt haben.
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