6. Reichsförderung (früher Studienstiftung des Deutschen Volkes).
Zuständige Stelle für Neuaufnahmen Stuttgarter Studierender.
Es handelt sich um eine Spitzenförderung, jedoch ist jederzeit
ein Wechsel zur Hochschulförderung oder ein Ausschluß von der
Förderung möglich. Die Mitgliedschaft erstreckt sich jeweils:
nur auf 1 Semester und muß dann neu beantragt werden.
‚ Studentischer Gesundheitsdienst soll die Gesundheit und Lei-
stungsfähigkeit des Studierenden heben und sichern und bei Er-
krankungen oder Unfall finanzielle Unterstützung leisten.
Der studentische Gesundheitsdienst gliedert sich in 4 Arbeitsge-
biete:
a. Pflichtuntersuchung im 1. und 5. Semester. Studierende für
das 2. und 6. Semester dürfen nur dann eingeschrieben wer-
den, wenn sie durch eine Bescheinigung des zuständigen Stu-
dentenwerks nachweisen, daß sie sich im vorhergehenden
Semester der Pflichtuntersuchung unterzogen haben und für
gesund befunden worden sind. Bei einem Studium von kürze-
rer Dauer hat die zweite Untersuchung im letzten Studien-
semester stattzufinden. Durch die Pflichtuntersuchung und
Durchleuchten sollen vorhandene Krankheiten erkannt, An-
steckungsgefahr vermindert und vorbeugende Behandlung er-
möglicht werden. Dem Gesuch um Zulassung zur Abschluß-
prüfung ist die Untersuchungsbescheinigung beizufügen.
b. Akademische Krankenkasse leistet ihren Mitgliedern Ersatz
für Kosten notwendiger Heilungsmaßnahmen nach Maßgabe
der Satzungsbestimmungen. Vor Inanspruchnahme ärztlicher‘
Hilfe ist bei der Krankenkasse ein Krankenschein gegen Zah-
lung von 25 Pfg. abzuholen.
. Unfallversicherung versichert die Studierenden gegen Unfälle,
die sich auf dem Boden der Hochschule, bei Veranstaltungen
der Studentenschaft und beim SA.-Dienst ereignen.
Unfälle sind sofort beim Studentenwerk anzumelden,
. Krankenfürsorge gewährt bedürftigen deutschen Studierenden
Unterstützung in Krankheitsfällen, deren Kosten die versiche-
rungsmäßig beschränkten Leistungen der Krankenkasse über-
schreiten, insbesondere für die Durchführung von Tuberkulose-
kuren,
Weiterhin vermittelt die Krankenfürsorge freie oder verbilligte
Erholungsaufenthalte für gesundheitlich gefährdete und erho-
lungsbedürftige Studierende.
„Lese- und Zeitschriftenzimmer mit Tageszeitungen und den
wichtigsten Fachzeitschriften im Hochschulhaus 1. Stock,
9. Abteilung für Bücherbezug. Für planmäßig Geförderte besteht
die Möglichkeit, bei Bezug von Büchern eine Rückvergütung, die
bis zu 30 % gehen kann, nach Vorlage der Barkaufsquittung zu
erlangen. Näheres zu erfragen beim Leiter der Abteilung.
10. Wohnungsamt: Das Wohnungsamt übernimmt die Vermittlung
von Zimmern an Studierende kostenlos.
11. Verkaufsabteilung. Die Verkaufsabteilung für Studienbedarf
befindet sich im Erdgeschoß des Hauptgebäudes der Techn.
Hochschule (Seestraße). Sie gibt an alle Studierenden Zeichen-
material und Bücher zu ermäßigten Preisen ab.
Wir verweisen weiterhin auf den Stuttgarter Hochschulführer,
Sowie auf die Anschläge am schwarzen Brett des Stuttgarter Stu-
be in.den Hochschuleingängen Seestraße 16 und Kepler-