Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1935/36 (1935)

A. Organisation 
der Technischen Hochschule. 
Die Organisation der Hochschule beruht auf ihrer Verfassung 
vom 26. Juli 1921 und der Verordnung des Kultministeriums vom 
25. November 1933. 
Die Hochschule ist dem Kultministerium unmittelbar unter- 
stellt. 
Der Rektor ist der Führer der Hochschule. Die Angelegenhei- 
ten der Abteilungen verwalten die Abteilungsvorstände. Dem Rek- 
tor steht der Senat beratend zur Seite; den Abteilungsvorständen, 
der bei jeder Abteilung bestehende Abteilungsausschuß. 
I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte. 
Die Technische Hochschule hat die Aufgabe, die Studierenden 
wissenschaftlich und künstlerisch auszubilden und durch For- 
schung, Lehre und schöpferische Tätigkeit Wissenschaft und 
Künste zu pflegen. 
Sie gliedert sich in die 5 Abteilungen für 
1. Allgemeine Wissenschaften; 
2. Architektur; 
3. Bauingenieurwesen; 
4. Chemie; 
5. Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik, 
Die Lehrkräfte bestehen aus: 
ordentlichen Professoren, 
außerordentlichen Professoren, 
Privatdozenten, 
Dozenten mit Lehrauftrag. 
Zur Unterstützung der Professoren werden nach Bedürfnis 
Assistenten sowie technische Beamte und sonstige 
Hilfskräfte bestellt. 
II. Einteilung des Studienjahrs. 
Das Studienjahr umfaßt die Zeit vom 1. Oktober bis 30. Sept. 
Es besteht aus einem Wintersemester und einem Sommersemester. 
Das Wintersemester dauert vom 1. November bis 22, Februar. Die 
Dauer des Sommersemesters wird noch bestimmt, 
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Die persönlichen Anmeldu ; 
Hochschule werden entgegengenom DS S n zur Aufnahme in die 
für das Wintersemester vom 15. Oktober an, 
für das Sommersemester wird die Zeit noch bestimmt 
Einschreibungen finden für das Wintersemester nach 
dem 21. November nicht meh i ifti 
geltend gemacht werden ODE Wenn Micht URS Chin 
Die Vorlesungen beginnen: 
im Wintersemester am 1. November, 
für das Sommersemester wird der Zeitpunkt noch bestimmt 
Vorlesungs- und übungsfrei blei i 
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das Erscheinungsfest, und Tr em nee PER 
Allgemeine Feiertage sind: i 
ge sind: Der 1. Mai als der natio i 
tee DS Hehe Volkes, Neujahrstag, Karfreitag, N Onfermon 
; melfahrtstag, Pfingstmontag, der Bußtag am Mittwoch vor 
dem letzten Trinitati 
Weihnachtstag. lssonntag (20. Nov.) und der erste und zweite 
III. Aufnahmebestimmungen. 
Die Eintretenden werd 
1 en nach dem Grade ih i 
als ordentliche oder außerordentliche Studie nz EN aa NO 
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Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt. 
Im einzelnen ist folgendes bestimmt: 
a) Für Studierende, 
Sämtliche Studierende, a i 
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