Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1938/39 (1938)

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VII. Prüfung,, uns Promotisosgrbübrcn. 
Di, Prüfung« unS Promotion^,-bührrn b-tragm: 
1. r^i Sr» Diplomprüfung-.. 
a) Vorprüfung 
Wiederholungsprüfung 
b) Haupt Prüfung 
2V>ederbolung-prufim,i 
Dt- Prüfung-gebühren werfen mir Ser Einrrichnmg fe* Antrag, auf Zulastun., i>" 
Prüfung fällig. Eine Zurückrrstattu,^ der Prüfungsgebühr finSrt in keinem Falle statt. 
2^-i Ablegung einer Prüfung (Vor- oSer Hauptpcüfung) i» Teilprüfungcn ist Sie 
volle Gebühr für Sic Prüfung (Vor- oder Hauptprüfnng) bei Ser Meldung zur >. Teil 
prüflmg zu entrichte»: für Sic weiteren Teilprüfungcn stnS also Gebühren oder Zuschlüge 
zu diesen nicht mehr zu erhebe». 
Werden bei einer Leilprüsung rin oder incbrcrc Fächer nicht bestanden miS diese bei 
Ser 3. Teilprüfling wiederhol«, so ist bei Ser Meldung zur 2. Teilprüfung Sir Gebühr 
für Sir Wiederholung Ser Prüfung (*£ Ser vollen Gebühr) zu entrichten. Versagt Ser 
Prüfling in Ser 2. TeilPrüfung in einem an Seren Fach. so io:r0 eine (Gebühr für Sie Wie 
Serhvlin,,,»Prüfung in diesem Fache nicht fällig. Wird jedoch Sie Wiederholungsprüfung 
nicht bestanden, so ist für Sie mit nilnisterleUer Genehmigung abzulegende 2. Wieder, 
holimgoprüfung Sic Wiederholungsgebühr erneut zu zahlen. 
Für Wahlfächer werden Gebühren nicht erhoben. 
2. Bei Ser Doktorprüfung 200 RM. 
Oie («fcMbroi werden mit Einreichung de» Zulastun-,antrage, fällig uns sind bei Ser 
Hrnhschulkaste einzuzahlen. 
Befreiung von Ser Entricht».», Ser Promotionsgebühr kann nur in besonderen Fällen 
mit ministerieller Genehmigung erfolgen. 
Oie Gebühr für Sie Wiederholung Ser Doktorprüfung beträgt 100 RM. 
4o RM. 
20 RM 
80 RM. 
40 RM 
VIII. (sonstige Gebühren 
I Die Nkobagebübr für Sie Hochfchulbüchcrei nach fruchtloser erster Mahnung und 
sonstige .'Mahngebühren (zur Hochschulkoste) betragen 1—10 RM 
2. Für Sie an Sic Studierenden abzugebenden Vordrucke (Aufnahmeformulare. Nach 
laß. und Etipendi'rngesuche. Prüfuugaformularc usw.) wird In jedem Semester 
von sämtlichen eingeschriebenen Studierenden ei» Pauschbetrag von 6» Pfg. zu 
Gunsten der Hochschulkasse erhoben; für die übrigen Orucksachr» (Vorlesung»- 
verzeichn!«, Drlcgbuch. Prüsimg». »ud Promoiionsordiiungc» usw.) ist ein minfe- 
steil» Sir Selbstkosten deckender, vom Rektorat jewell, festgesetzter Betrag »eben 
dem Postgrbührcncrsa? an die Hochschulkaste zu entrichten 
Allgemeine Bestimmungen. 
I- Oie Gebühren und llnterrichtsgelder stnö innerbalb Ser vom Rektorat be 
stimmten Frist an Sie Kaste einzuzahlen. Bei selbstverschuldeter Zahlungsoerspätimg 
ist rin Zuschlag zu entrichten, dieser betrügt 
bei Zahlung innerhalb Ser 1. und 2. Woche , tcm st °/° 
bei Zahlung innerhalb Ser 3. und 4- Woche / » °/o 
bei späterer Zahlung 10% 
j. Für den Erlaß Ser Gebühren und llnterrichtsgelder gilt Sir ErlaßorSnung. 
die beim Hausverwalter erhältlich ist. 
z. CtuSenten einer württrmbergischcn Hochschule. Sie an andern Hochschulen 
Lantes als Hörer Vorlesungen, Uebungen, Seminare usw. besuchen, haben kort nur 
Unterricht».- imd Ersatz.(Scniinar)gclSrr zu entrichten. Von sonstigen Gebühren 
Leistungen sind stc befreit. 
4. Doktor.möen, Praktikaiitci, usw. mit abgeschlossenem ordentliche» Studium, 
welche Vorlesungen hören, an Uebungen teilnehmen »der sonst die Einrlchtmigrn 
der Hochschule rinschl. der Institute benüyrn, müsse,, sich als Studierende oder 
Hörer eintragen lasten und habe» die gewöhnlichen Gebühren zu enkriä'te» 
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Isp?
	        
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