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VII. Prüfung,, uns Promotisosgrbübrcn.
Di, Prüfung« unS Promotion^,-bührrn b-tragm:
1. r^i Sr» Diplomprüfung-..
a) Vorprüfung
Wiederholungsprüfung
b) Haupt Prüfung
2V>ederbolung-prufim,i
Dt- Prüfung-gebühren werfen mir Ser Einrrichnmg fe* Antrag, auf Zulastun., i>"
Prüfung fällig. Eine Zurückrrstattu,^ der Prüfungsgebühr finSrt in keinem Falle statt.
2^-i Ablegung einer Prüfung (Vor- oSer Hauptpcüfung) i» Teilprüfungcn ist Sie
volle Gebühr für Sic Prüfung (Vor- oder Hauptprüfnng) bei Ser Meldung zur >. Teil
prüflmg zu entrichte»: für Sic weiteren Teilprüfungcn stnS also Gebühren oder Zuschlüge
zu diesen nicht mehr zu erhebe».
Werden bei einer Leilprüsung rin oder incbrcrc Fächer nicht bestanden miS diese bei
Ser 3. Teilprüfling wiederhol«, so ist bei Ser Meldung zur 2. Teilprüfung Sir Gebühr
für Sir Wiederholung Ser Prüfung (*£ Ser vollen Gebühr) zu entrichten. Versagt Ser
Prüfling in Ser 2. TeilPrüfung in einem an Seren Fach. so io:r0 eine (Gebühr für Sie Wie
Serhvlin,,,»Prüfung in diesem Fache nicht fällig. Wird jedoch Sie Wiederholungsprüfung
nicht bestanden, so ist für Sie mit nilnisterleUer Genehmigung abzulegende 2. Wieder,
holimgoprüfung Sic Wiederholungsgebühr erneut zu zahlen.
Für Wahlfächer werden Gebühren nicht erhoben.
2. Bei Ser Doktorprüfung 200 RM.
Oie («fcMbroi werden mit Einreichung de» Zulastun-,antrage, fällig uns sind bei Ser
Hrnhschulkaste einzuzahlen.
Befreiung von Ser Entricht».», Ser Promotionsgebühr kann nur in besonderen Fällen
mit ministerieller Genehmigung erfolgen.
Oie Gebühr für Sie Wiederholung Ser Doktorprüfung beträgt 100 RM.
4o RM.
20 RM
80 RM.
40 RM
VIII. (sonstige Gebühren
I Die Nkobagebübr für Sie Hochfchulbüchcrei nach fruchtloser erster Mahnung und
sonstige .'Mahngebühren (zur Hochschulkoste) betragen 1—10 RM
2. Für Sie an Sic Studierenden abzugebenden Vordrucke (Aufnahmeformulare. Nach
laß. und Etipendi'rngesuche. Prüfuugaformularc usw.) wird In jedem Semester
von sämtlichen eingeschriebenen Studierenden ei» Pauschbetrag von 6» Pfg. zu
Gunsten der Hochschulkasse erhoben; für die übrigen Orucksachr» (Vorlesung»-
verzeichn!«, Drlcgbuch. Prüsimg». »ud Promoiionsordiiungc» usw.) ist ein minfe-
steil» Sir Selbstkosten deckender, vom Rektorat jewell, festgesetzter Betrag »eben
dem Postgrbührcncrsa? an die Hochschulkaste zu entrichten
Allgemeine Bestimmungen.
I- Oie Gebühren und llnterrichtsgelder stnö innerbalb Ser vom Rektorat be
stimmten Frist an Sie Kaste einzuzahlen. Bei selbstverschuldeter Zahlungsoerspätimg
ist rin Zuschlag zu entrichten, dieser betrügt
bei Zahlung innerhalb Ser 1. und 2. Woche , tcm st °/°
bei Zahlung innerhalb Ser 3. und 4- Woche / » °/o
bei späterer Zahlung 10%
j. Für den Erlaß Ser Gebühren und llnterrichtsgelder gilt Sir ErlaßorSnung.
die beim Hausverwalter erhältlich ist.
z. CtuSenten einer württrmbergischcn Hochschule. Sie an andern Hochschulen
Lantes als Hörer Vorlesungen, Uebungen, Seminare usw. besuchen, haben kort nur
Unterricht».- imd Ersatz.(Scniinar)gclSrr zu entrichten. Von sonstigen Gebühren
Leistungen sind stc befreit.
4. Doktor.möen, Praktikaiitci, usw. mit abgeschlossenem ordentliche» Studium,
welche Vorlesungen hören, an Uebungen teilnehmen »der sonst die Einrlchtmigrn
der Hochschule rinschl. der Institute benüyrn, müsse,, sich als Studierende oder
Hörer eintragen lasten und habe» die gewöhnlichen Gebühren zu enkriä'te»
2,
Isp?