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7- Cf ifQfnrmmKlung.
Semesternebenarbeit sowie Ferienbeschästiguog weist die Abteilung „Stel-
lenvermittloog" oacb. Antragsbvaeu sind während der Sprnbstundeo,
Seestr. 6/1, Zimmer 6, erhältlich.
8. Skibütie im Walsertal.
Die Skihütte in, kleinen Walsertal ist ein für »nsere Zwecke eingerichle.
«e» Walser Bauernhaus. Eie liegt in einem der schne,sichersten Skigebicte
dev Allgäu» am Fuße der Küh Gehren-Spitze und soll für all, skifahreaden
Kameraden eine Statte der (Erholung und Entspannung sein.
Anfragen und Anmeldungen sind au das Stuttgarter Studeutenwerk V.
Seestr. 6/1, zu richten.
B. Abteilung Förderung (Ginzclfürjorge).
Die Förderung umfaßt folgende Gebiete:
i. Kameradschaslofördcrung,
а. Hochschulförderuog,
3. Darlchensförderung.
4- Reichsförderung,
5. Vorstudienfördernng,
б. Oststudienförderung,
7. Förderung der Knnsthochschülcr und Knnstsachschüler,
8. Förderung der deutschen Fachschüler,
9. Gebührenerlaß und Slipendienvergebung,
10. Förderung pon Knegerwaiseu,
11. Förderung oon Stndentinnen und Werkabitnrienlinnen.
Die Abteiloog Förderung gewährt Unterstützung an Kamerat-en deren
eigene Mittel sowie Unterstützungen von dritter Seite sowohl den Beginn
wie die Wetterführung des StiidiuniS nicht ermögli'chen. Voraussetzung für
die Aufnahme wirtschaftlich schwacher Kameraden in die Förderung ist rück
haltloser Ginsatz für Volk nnd Staat, einwandfreie Führung und wissen-
schastliche Befähigung. Die Höbe der Förderungsmittel ist dabei so bemessen,
daß die ordnungsgemäße Durchführung des Studium» gewäbrleistet wird.
Die Mittel hierfür wertn, teils örtlich, teils durch da» Reichs studeutenwerk
aufgebracht.
>. Kameradjchaflsförderung.
Wissenschaftlich befähigt, Abiturienten, dereu Mittel ein Srudmm an der
Hochschule nicht zulasten, werden, sofern die politische und charakterliche Be-
Währung erwiesen ist, für da» erste und zweite Studiensemester in die Kam,,
radschaftsförderung aufgenommen, wobei ihnen zur Pflicht gemacht wird,
zwei Semester Dienst in einer Kameradschaft de» N.S.D.St.B. zu leisten.
Unerläßliche Vorbedingung ist abgeleisteter Arbeitsdienst sowie Dienstleistung»-
Nachweis bei einer Gliederung der Bewegung.
2. Hochschulförderung.
Die Aufnahme in di, Hochscbulförderuog, die mit dem dritten Studien-
jemester einsetzt und mit dem sechsten Ctudiensemester endet, setzt den Nachweis
der wisteoschaftlich überdurchschnittlichen Begabung voraus. Der Nachweis
wird durch Ablegung von vier Semesterprüfungen je Semester geführt.
3. Darlehens,'örderung.
Die letzten zwei Semester vor der Abschlußprüfung, d. h. das 7. und
8. Studiensemester, werden durch die Gewährung von langfristigen Darlehen
sichergestellt.
Unerläßlich ist auch hierfür der Nachweis der Einsatzbereitschaft. Bedürftig
keit und wistenschaftlicheo Befähigung.
4. Reichsfördcrung.
Gesuche um Ausnahnie in die Reichsfördcrung, die von, ersten bis letzten
Sludiensemestcr die Durchführung des Studium» geivährlcistet, werden durch
Lebrer höherer Schulen, Hochschulprofessoren, politische oder andere Persön
lichkeiten. die den Bewerber genau kennen, über da» örtliche Studeutenwerk
an das Reichsstudentenwerk eingereicht. Die (Entscheidung über die Anträge
liegt beim Reichsstudentenwerk.
Da nur eine klein, Zahl von Bewerbern in jedem Semester aufgenommen
werden kann, ist die Ausles, hierbei eine sehr streng,.
5. Vorstudienfördcrung.
Mit der sozialen Verpflichtiing. „jeder volksdeulschen Begabung ohne
Rücksicht aus Herkommen und wirtschaftliches Vermögen den Zugang zur
deutschen Hochschule zu ermöglichen", erwacbsen der Vorstudienförderung große
und veranlwortungsreiche Ausgaben. Die Auslese erfolgt durch den Arbeit»,
dienst und die Gliederung,,, der Bewegung. Die wirtschaftliche Betreuung
obliegt dem Reick*siud,nt,uwerk.